Anhang 1
Bundesbeschluss
Entwurf
über die Genehmigung des Freihandelsabkommens zwischen den EFTA-Staaten und Kolumbien sowie des Landwirtschaftsabkommens zwischen der Schweiz und Kolumbien vom ...
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 6. März 20092, beschliesst: Art. 1 1
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Es werden genehmigt: a.
das Freihandelsabkommen vom 25. November 20083 zwischen der Republik Kolumbien und den EFTA-Staaten;
b.
das Landwirtschaftsabkommen vom 25. November 20084 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Kolumbien.
Der Bundesrat wird ermächtigt, die Abkommen zu ratifizieren.
Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Staatsvertragsreferendum.
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SR 101 BBl 2009 2353 SR ...; BBl 2009 2391 SR ...; BBl 2009 2475
2009-0318
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Genehmigung des Freihandelsabkommens zwischen den EFTA-Staaten und Kolumbien sowie des Landwirtschaftsabkommens zwischen der Schweiz und Kolumbien. BB
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