Vollzug des Bundesgesetzes über die Berufsbildung Organisation der Arbeitswelt Medizinischer Masseure (OdA MM) hat, gestützt auf Artikel 28 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 13. Dezember 2002 über die Berufsbildung (SR 412.10) und Artikel 25 und 26 der zugehörigen Verordnung vom 19. November 2003 (SR 412.101), den Entwurf zu einer Prüfungsordnung über die Berufsprüfung Medizinischer Masseur mit eidgenössischem Fachausweis/Medizinische Masseurin mit eidgenössischem Fachausweis eingereicht Interessenten können diese Entwürfe bei der folgenden Amtsstelle beziehen: Bundesamt für Berufsbildung und Technologie, Effingerstrasse 27, 3003 Bern.

Einsprachen sind innert 30 Tagen dieser Amtsstelle zu unterbreiten.

31. März 2009

2009-0715

Bundesamt für Berufsbildung und Technologie

2151