zu 08.446 Parlamentarische Initiative Erneuerung des Fonds Landschaft Schweiz Bericht vom 24. August 2009 der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates Stellungnahme des Bundesrates vom 28. Oktober 2009

Sehr geehrter Herr Ständeratspräsident Sehr geehrte Damen und Herren Zum Bericht der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates vom 24. August 2009 betreffend die parlamentarische Initiative «Erneuerung des Fonds Landschaft Schweiz» nehmen wir nach Artikel 112 Absatz 3 des Parlamentsgesetzes (ParlG) nachfolgend Stellung.

Wir versichern Sie, sehr geehrter Herr Ständeratspräsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

28. Oktober 2009

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Hans-Rudolf Merz Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova

2009-2610

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Stellungnahme 1

Ausgangslage

Mit Schreiben vom 26. August 2009 unterbreitet die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates (UREK-S) dem Bundesrat den Entwurf der parlamentarischen Initiative «Erneuerung des Fonds Landschaft Schweiz» (08.446) zur Stellungnahme.

Mit dieser Initiative soll der Fonds Landschaft Schweiz (FLS), der 1991 zur 700-Jahr-Feier der Eidgenossenschaft gegründet wurde, zum zweiten Mal nach 1999 um zehn Jahre verlängert und wiederum mit 50 Millionen Franken dotiert werden.

2

Stellungnahme des Bundesrates

2.1

Würdigung des Fonds Landschaft Schweiz

Der FLS leistet seit nunmehr 18 Jahren einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung und Pflege naturnaher Kulturlandschaften. Seine Arbeit stellt keine Konkurrenz, sondern eine wirkungsvolle Ergänzung zum Förderinstrumentarium des Bundes nach dem Bundesgesetz vom 1. Juli 1966 über den Natur- und Heimatschutz (NHG; SR 451) dar. Bereits im Hinblick auf seine Schaffung meinten denn auch die Büros von National- und Ständerat in ihrem Bericht vom 23./26. November 1990: «Falls sich die Massnahme bewährt und nicht andere Lösungen an ihre Stelle treten, wird eine Verlängerung oder gar Überführung in eine unbefristete Regelung angezeigt sein» (BBl 1991 I 935).

Der FLS erfüllt seine Aufgaben unbürokratisch und setzt die ihm zur Verfügung stehenden Mittel effizient ein. Sein Leistungsausweis ist beeindruckend. Das Anreizsystem des FLS beruht auf Freiwilligkeit und Subsidiarität und fördert so die Bereitschaft zur Selbsthilfe lokaler und regionaler Akteure. Seine Anschub- und Restfinanzierungen führen nicht selten dazu, dass ein Projekt überhaupt realisiert werden kann und damit ein Multiplikatoreffekt für jeden investierten Fondsfranken entsteht. Der FLS hilft bei der Finanzierung von Projekten in allen Landesgegenden und insbesondere in Randregionen, wo der Beitrag zur Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen besonders wichtig ist.

2.2

Finanzpolitische Überlegungen

Bereits 1998, als es um die erste Wiederauffüllung des Fonds ging, musste der Bundesrat diese aus finanzpolitischen Gründen ablehnen. Die finanziellen Perspektiven des Bundeshaushaltes sind auch heute sehr unerfreulich. In den nächsten Jahren werden sich gemäss Finanzplan 2011­2013 strukturelle Defizite in Milliardenhöhe ergeben. Der ausgabenseitige Handlungsspielraum des Bundes wird dadurch stark eingeschränkt sein. Deshalb beschloss der Bundesrat an seiner Sitzung vom 30. September 2009, ein Konsolidierungsprogramm zu erarbeiten, mit welchem der Bundeshaushalt um jährlich 1,5 Milliarden entlastet werden soll. Zudem will der Bundesrat Vorlagen, die namhafte und nicht finanzierte Mehrbelastungen zur Folge 7598

haben, vorläufig sistieren (Ausgabenmoratorium). Aus diesem Grunde können in den nächsten Jahren neue Aufgaben oder Aufgabenintensivierungen ohne Gegenfinanzierung vom Bundesrat nicht unterstützt werden. Dies gilt insbesondere für Aufgaben, bei denen der Bund über Handlungsspielraum verfügt. Unter diesen Voraussetzungen lehnt der Bundesrat die von der UREK-S beantragte Erneuerung des Fonds Landschaft Schweiz ab.

Sollten die eidgenössischen Räte der Vorlage trotz der genannten Bedenken zustimmen, so müsste die Mehrbelastung des Bundes zusätzlich zum Konsolidierungsprogramm kompensiert werden.

Der Bundesrat teilt zudem die im Bericht der UREK-S geäusserte Auffassung, dass eine solche Kompensation innerhalb des Kredites Natur und Landschaft nicht verkraftet werden kann.

2.3

Weitere Tätigkeiten des Bundes

Der Bund ist ausserdem auf zahlreichen weiteren Gebieten tätig, die sich mit den bisher vom FLS ausgeübten Aktivitäten überschneiden, namentlich im Zusammenhang mit dem Natur- und Landschaftsschutz und der nachhaltigen Entwicklung. Ein konkretes Beispiel hierfür ist die Schaffung von neuen Pärken von nationaler Bedeutung. Auch im Rahmen der Landwirtschafts- oder der Regionalpolitik werden mehrere Projekte unterstützt.

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Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Initiative.

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