Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement Bundesgesetz über die polizeilichen Aufgaben des Bundes (Polizeiaufgabengesetz) Im neuen Erlass sollen die allgemeinen polizeilichen Aufgaben und Befugnisse auf Stufe Bund umfassend geregelt werden. Soweit bereits bestehendes Recht im neuen Gesetz zusammengeführt wird, lässt sich mit dem Erlass die heutige rechtssystematische Zersplitterung des Polizeirechts auf Stufe Bund überwinden. Die Rechtsnormen werden nötigenfalls ergänzt, aktualisiert und konkretisiert. Punktuell wird, innerhalb der Bundeskompetenzen, neues Recht geschaffen. So wird den spezialgesetzlichen Bestimmungen zur Polizeikooperation und zur polizeilichen Informationshilfe, die nun zusammengezogen sind, ein Allgemeiner Teil vorangestellt, der die Grundsätze dieser Zusammenarbeit regelt.

Vernehmlassungsfrist: 15. März 2010 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Polizei (fedpol), Stab/Rechtsdienst und Datenschutz, Nussbaumstrasse 29, 3003 Bern , Telefon 031 324 07 86, Fax 031 324 03 62 www.fedpol.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

8. Dezember 2009

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Bundeskanzlei

2009-3003