Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 9913 Widersprechende Aktieselskabet af 21. november 2001, Havnen 1, Gl. Toldboden, DK-8700 Horsens, IR-Marke Nr. 651 157 «EXIT» gegen Widerspruchsgegnerin Preduzece za promet i usluge «MEDAKI» d.o.o., Stevana Nemanje 42, RS-36300 Novi Pazar, IR-Marke Nr. 900 144 «EXT IT'S ONLY ONE» (fig.)

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 21. Juli 2009 Folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 9913 wird gutgeheissen.

3.

Der Internationalen Registrierung Nr. 900 144 «EXT IT'S ONLY ONE» (fig.) wird der Schutz in der Schweiz für sämtliche Waren definitiv verweigert.

4.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

5.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden eine Parteientschädigung von 1800 Franken (einschliesslich Widerspruchsgebühr) zu bezahlen.

6.

Dieser Entscheid wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist mit Kopie des vorliegenden Entscheides einzureichen.

21. Juli 2009

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2009-1851

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