Militärische Plangenehmigung im ordentlichen Plangenehmigungsverfahren betreffend Meiringen, Flpl; Erneuerung militärisches Anflugleitsystem (MALS Plus) vom 23. Dezember 2016

Gestützt auf das Gesuch der armasuisse Immobilien, 3003 Bern, vom 21. September 2015 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) den Erneuerungsbau MALS Plus für den Militärflugplatz Meiringen unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse www.vbs.ch/plangenehmigungen einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).

10. Januar 2017

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärgesetz vom 3. Februar 1995 (SR 510.10).

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