Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Departement des Innern Änderung des Bundesgesetzes über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung Das Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung ist am 1. Februar 2003 in Kraft getreten. Es handelt sich um ein auf 8 Jahre befristetes Impulsprogramm, mit dem die Schaffung von neuen Plätzen für die Tagesbetreuung von Kindern gefördert werden soll, damit die Eltern Familie und Erwerbsarbeit bzw.

Ausbildung besser vereinbaren können. Der Vorentwurf über die Änderung des Gesetzes schlägt eine Verlängerung des Programms um 4 Jahre bis zum 31. Januar 2015 vor. Zusätzlich wird eine gesetzliche Grundlage geschaffen, die es dem Bund erlaubt, innovative Projekte der Kantone und Gemeinden im Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung finanziell zu unterstützen.

Vernehmlassungsfrist: 15. Oktober 2009 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Sozialversicherungen, Geschäftsfeld Familie, Generationen und Gesellschaft, Effingerstrasse 20, 3003 Bern, Telefon 031 322 91 22, Fax 031 324 06 75, www.bsv.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

14. Juli 2009

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Bundeskanzlei

2009-1674