Bundesbeschluss über die Entnahmen aus dem Infrastrukturfonds für das Jahr 2009

Entwurf

vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 10 des Infrastrukturfondsgesetzes vom 6. Oktober 20061 nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 11. Februar 20092, beschliesst: Art. 1 Folgender zusätzlicher Voranschlagskredit wird für das Jahr 2009 bewilligt und dem Infrastrukturfonds entnommen: 29 000 000 Franken für die Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

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SR 725.13 Im BBl nicht veröffentlicht.

2009-0309

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Entnahmen aus dem Infrastrukturfonds für das Jahr 2009. BB

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