Verfügung im Widerspruchsverfahren Nr. 9548 Widersprechende Alcon Inc., Bösch 69, 6331 Hünenberg, CH-Marke Nr. 470 110 «OPTI-CLEAN» gegen Widerspruchsgegnerin DawMed Systems PLC, Eden Close, Hellaby, Rotherham, Yorkshire S66 8RW (GB), IR-Marke Nr. 940 320 «OPTICLENS».

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 29. Dezember 2008 Folgendes verfügt: 1.

Das Widerspruchsverfahren wird zufolge Gegenstandslosigkeit als erledigt abgeschrieben.

2.

Der Widersprechenden wird die Hälfte der Widerspruchsgebühr von 800 Franken, d.h. 400 Franken, zurückerstattet.

3.

Es wird keine Parteientschädigung zugesprochen.

4.

Diese Verfügung wird der Widersprechenden schriftlich eröffnet und der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt.

Rechtsmittel Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist mit Kopie des vorliegenden Entscheides einzureichen.

29. Dezember 2008

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

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2009-0075