Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 9828 Widersprechende musis AG, Rheinweg 4, 8200 Schaffhausen, CH-Marke Nr.

539 475 «MUSIS» gegen Widerspruchsgegnerin MISIS S.R.L., Via dell'Edilizia, 58, IT-36100 VICENZA (VI), IR-Marke Nr. 953 528 «MISIS».

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 12. März 2009 Folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 9828 wird gutgeheissen.

3.

Der internationalen Registrierung Nr. 953 528 «MISIS» wird der Schutz in der Schweiz vollständig verweigert.

4.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

5.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden eine Parteientschädigung von 1800 Franken (inklusive Ersatz der Widerspruchsgebühr) zu bezahlen.

6.

Dieser Entscheid wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist mit Kopie des vorliegenden Entscheides einzureichen.

12. März 2009

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

1684

2009-0679