Bundesbeschluss

Entwurf

über die Gewährung eines Darlehens an die Immobilienstiftung für die internationalen Organisationen (FIPOI) zur Finanzierung der Verdichtung (intra-muros-Erweiterung) des Sitzgebäudes der Welthandelsorganisation (WTO) in Genf vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1 und auf Artikel 22 des Gaststaatgesetzes vom 22. Juni 20072, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 29. Mai 20093, beschliesst: Art. 1 Es wird ein Verpflichtungskredit von 20 Millionen Franken bewilligt für ein zinsloses, innerhalb von 50 Jahren rückzahlbares Darlehen an die Immobilienstiftung für die internationalen Organisationen (FIPOI). Das Darlehen dient der Finanzierung der Verdichtung (intra-muros-Erweiterung) des Sitzgebäudes der Welthandelsorganisation (WTO) in Genf.

Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

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SR 101 SR 192.12 BBl 2009 4201

2009-0416

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Gewährung eines Darlehens an die Immobilienstiftung für die internationalen Organisationen (FIPOI) zur Finanzierung der Verdichtung (intra-muros-Erweiterung) des Sitzgebäudes der Welthandelsorganisation (WTO) in Genf. BB

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