Qualifikationsentscheid Die Eidgenössische Spielbankenkommission verfügte am 18. März 2009: 1.

Gestützt auf die Artikel 3 SBG und 60 VSBG werden die gemäss Punkt B beantragten Pokerturnierformate als Geschicklichkeitsspiele qualifiziert.

2.

Die Durchführung der Pokerturniere gemäss Punkt B ist unter Vorbehalt anderer rechtlicher, insbesondere kantonalrechtlicher, Bestimmungen und unter Vorbehalt anderer Auflagen zulässig.

3.

Die Verfahrenskosten von 1000 Franken werden Patrick Hornbacher und Benjamin Cherix auferlegt (Art. 112 ff. VSBG). Der nach Abzug des Vorschusses von 500 Franken verbleibende Betrag von 500 Franken ist innert 30 Tagen nach Eintritt der Rechtskraft der vorliegenden Verfügung zu bezahlen. Eine entsprechende Rechnung wird zugestellt.

4.

Dieser Entscheid wird den Kantonen mitgeteilt und im Bundesblatt publiziert.

5.

Zustellung an: ­ Patrick Hornbacher et Benjamin Cherix, Avenue de la Harpe 21, 1007 Lausanne

Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 3000 Bern 14 Beschwerde geführt werden.

7. April 2009

Eidgenössische Spielbankenkommission Der Direktor: Jean-Marie Jordan

Siehe auch: www.esbk.admin.ch

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2009-0728