zu 08.445 Parlamentarische Initiative Angemessene Wasserzinsen Bericht der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates vom 10. Februar 2009 Stellungnahme des Bundesrates vom 25. Februar 2009

Sehr geehrter Herr Ständeratspräsident Sehr geehrte Damen und Herren Zum Bericht vom 10. Februar 2009 der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates betreffend angemessene Wasserzinsen nehmen wir nach Artikel 112 Absatz 3 des Parlamentsgesetzes (ParlG; SR 171.10)) nachfolgend Stellung.

Wir versichern Sie, sehr geehrter Herr Ständeratspräsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

25. Februar 2009

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Hans-Rudolf Merz Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova

2009-0351

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Stellungnahme 1

Ausgangslage

Mit Schreiben vom 13. Februar 2009 unterbreitet die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates dem Bundesrat ihren Bericht vom 10. Februar 2009 betreffend angemessene Wasserzinsen zur Stellungnahme. Der vorliegende Entwurf zur Gesetzesänderung im Wasserrechtsgesetz (WRG) nimmt als parlamentarische Initiative insbesondere die Anliegen der Motion Inderkum «Angemessene Wasserzinsen» (07.3911) auf, welche vom Ständerat zur Vorberatung an die Kommission überwiesen wurde.

Die Kommission hat sich am 10. Februar 2009 mit 10 Stimmen bei 3 Enthaltungen für den vorliegenden Gesetzesentwurf ausgesprochen. Dies aufgrund der Antworten auf eine von November 2008 bis Januar 2009 durchgeführte Vernehmlassung. Der Ständerat soll im März 2009 über die Vorlage beraten.

Das Wasserzinsmaximum ist seit 1918 bereits fünfmal nach oben angepasst worden.

Die letzte Anpassung erfolgte 1997. Aktuell beträgt es 80 Franken pro Kilowatt Bruttoleistung. Seither haben sich neben dem Preisindex auch andere Rahmenbedingungen für die schweizerische Wasserkraftnutzung verändert. Die Stromkonzerne beteiligen sich heute stärker als früher am europäischen Stromhandel. Aufgrund knapper Kraftwerkskapazitäten und des verstärkten Ausbaus der erneuerbaren Energieproduktion auf europäischer Ebene sind insbesondere die Preise für Spitzenund Regelenergie in den letzten Jahren stark angestiegen. Die Schweizer Wasserkraft profitiert von diesen Entwicklungen. Neben dem Ausgleich der Teuerung sollen diese Aspekte bei der Festlegung des Wasserzinsmaximums mitberücksichtigt werden.

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Beurteilung der Kommissionsvorschläge und Schlussfolgerungen

Der Bundesrat befürwortet grundsätzlich die von der Kommission vorgeschlagene Neuregelung. Es geht darum, 10 Jahre nach der letzten Anpassung des Wasserzinsmaximums die Teuerung auszugleichen. Damit wird den wirtschaftlichen Bedingungen der Standortkantone angemessen Rechnung getragen.

Das vorgeschlagene Vorgehen in zwei Stufen (erste Stufe von 2011­2015, zweite Stufe von 2016­2020) erachtet der Bundesrat als ausgewogen. Jedoch ist die Höhe der Wasserzinsmaxima eher an der oberen Grenze angesetzt und sollte lediglich auf den Landesindex der Konsumentenpreise abstützen. Mit Blick auf die steigenden Strompreise ist hier eine gewisse Vorsicht angebracht.

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Finanzielle und personelle Auswirkungen auf Bundesebene

Die Erhöhung des Wasserzinsmaximums wird sich finanziell auf die SBB auswirken, da sie für ihre Wasserkraftwerksbeteiligungen Wasserzins bezahlen müssen.

Die Erhöhung des Wasserzinsmaximums von 80 auf 110 Franken wird bei den SBB im Bereich der Traktion (Fahrenergie) Mehrkosten von rund 2,6 Prozent nach sich ziehen.

Ansonsten ergeben sich durch die Anpassung des Wasserzinsmaximums weder personelle noch finanzielle Auswirkungen. Die Auswirkungen betreffen die für die Wasserzinse zuständigen Kantone, allenfalls Gemeinden. Insgesamt steigen die Einnahmen um rund 150 Millionen Franken infolge der Erhöhung des Wasserzinsmaximums.

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