Fernmeldegesetz

Notifikation einer Verfügung Das Bundesamt für Kommunikation hat am 26. Juni 2009 in Sachen IQ Telecom Gesellschaft für intelligente Telekommunikation GmbH, Speditionstrasse 15a, D-40221 Düsseldorf, ohne Zustellungsdomizil in der Schweiz, verfügt: 1.

Das mit Publikation im Bundesblatt Nr. 19 vom 12. Mai 2009 eröffnete Nummernwiderrufsverfahren betreffend die Kurznummer 1889 wird eingestellt.

2.

Die IQ Telecom Gesellschaft für intelligente Telekommunikation GmbH wird angewiesen, innerhalb von drei Werktagen nach Publikation des vorliegenden Verfügungsdispositivs im Bundesblatt, die sofortige Ausserbetriebnahme der Kurznummer 1889 zu veranlassen.

3.

Die Verwaltungsgebühren betragen 520 Franken und werden IQ Telecom Gesellschaft für intelligente Telekommunikation GmbH auferlegt. Sie werden mit Rechtskraft der Verfügung fällig. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage.

4.

Diese Verfügung wird im Bundesblatt publiziert.

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann innerhalb von 30 Tagen ab Eröffnung im Bundesblatt schriftlich Beschwerde erhoben werden. Diese Frist steht still vom siebten Tag vor Ostern bis und mit dem siebten Tag nach Ostern; vom 15. Juli bis und mit 15. August und vom 18. Dezember bis und mit dem 2. Januar. Die Beschwerde ist einzureichen an das Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 3000 Bern 14.

Die Beschwerde hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten. Die angefochtene Verfügung und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind der Beschwerde beizulegen, soweit der Beschwerdeführer sie in Händen hat.

Bundesamt für Kommunikation Der Entscheid kann von der Adressatin/dem Adressaten angefordert werden bei: Bundesamt für Kommunikation Nummerierung und Adressierung Zukunftstrasse 44 2501 Biel Telefon +41 (0)32 327 55 11 Fax direkt +41 (0)32 327 55 49

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2009-1608