Bundesratsbeschluss über die Erhöhung des Gesamtkredits Infrastrukturfonds infolge aufgelaufener Teuerung und Mehrwertsteuer vom 21. Dezember 2016

Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 6 des Bundesbeschlusses vom 4. Oktober 20061 über den Gesamtkredit für den Infrastrukturfonds beschliesst: Der Gesamtkredit für den Infrastrukturfonds wird von 21 874 400 000 Franken um 134 100 000 Franken auf 22 008 500 000 Franken wie folgt erhöht:

1

1.

Der Verpflichtungskredit für die Fertigstellung des Nationalstrassennetzes von 9 375 300 000 Franken (Preisstand 2005, exkl. Teuerung und Mehrwertsteuer) wird wie folgt erhöht: a. für die Teuerung um 56 400 000 Franken; b. für die Mehrwertsteuer um 34 000 000 Franken.

2.

Der Verpflichtungskredit für die Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz von 5 567 900 000 Franken (Preisstand 2005, exkl. Teuerung und Mehrwertsteuer) wird wie folgt erhöht: a. für die Teuerung um 25 900 000 Franken; b. für die Mehrwertsteuer um 4 800 000 Franken.

3.

Für den Verpflichtungskredit für die Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur in Städten und Agglomerationen von 6 053 000 000 Franken (Preisstand 2005, exkl. Teuerung und Mehrwertsteuer) wird wie folgt erhöht: a. für die Teuerung um 3 800 000 Franken; b. für die Mehrwertsteuer um 2 100 000 Franken.

BBl 2007 8553

2016-3095

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Erhöhung des Gesamtkredits infolge aufgelaufener Teuerung und Mehrwertsteuer. BRB

4.

BBl 2017

Der Verpflichtungskredit für die Beiträge an Hauptstrassen in Berggebieten und Randregionen von 878 200 000 Franken (Preisstand 2005, exkl. Teuerung) wird für die Teuerung um 7 100 000 Franken erhöht:

21. Dezember 2016

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Johann Schneider-Ammann Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr

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