Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 10160 Widersprechende Lidl Stiftung & Co. KG, Stiftsbergstrasse 1, DE-74167 Neckarsulm, IR-Marke Nr. 974 355 «LIDL» gegen Widerspruchsgegnerin LIDO, SIA, Lacplesa iela 53, LV-1011 Riga, Lettland, IR-Marke Nr. 970 020 «LIDO».

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 23. Juni 2009 Folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Das Widerspruchsverfahren wird zufolge Rückzugs des Widerspruchs als erledigt abgeschrieben.

3.

Der internationalen Registrierung Nr. 970 020 «LIDO» wird der Schutz in der Schweiz definitiv gewährt.

4.

Der Widersprechenden wird die Hälfte der Widerspruchsgebühr von 800 Franken, d.h. 400 Franken, zurückerstattet.

5.

Diese Verfügung wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist mit Kopie des vorliegenden Entscheides einzureichen.

23. Juni 2009

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

5076

2009-1579