Verfügung betreffend abweichende Höchstgeschwindigkeiten auf der Nationalstrasse N1 vom 3. Februar 2009

Die Nationalstrasse N1 wird im Bereich der geplanten Halbüberdeckung Lenzburg sowie vom Anschluss Lenzburg bis zur Verzweigung Birrfeld mit einem Verkehrsleitsystem (variable Geschwindigkeits- und dynamische Gefahrensignale sowie einem Fahrstreifen-Lichtsignal-System in der Halbüberdeckung Lenzburg) ausgerüstet, bzw. erweitert.

Aus Verkehrssicherheitsgründen verfügt das Bundesamt für Strassen (ASTRA), gestützt auf Artikel 2 Absatz 3bis und 32 Absatz 3 des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 19581 und die Artikel 107 Absätze 1 und 5 und 108 Absätze 1, 2 Buchstabe a, 4 und 5 der Signalisationsverordnung vom 5. September 19792: I Die Höchstgeschwindigkeiten auf der Nationalstrasse N1 im Bereich der Halbüberdeckung Lenzburg sowie vom Anschluss Lenzburg bis zur Verzweigung Birrfeld werden durch den Einsatz von dynamischen Geschwindigkeitssignalen der jeweiligen Verkehrssituation (z.B. bei Verkehrsüberlastungen, Unterhaltsarbeiten, Ereignissen, etc.) angepasst. Die Steuerung erfolgt verkehrsbelastungsabhängig. Die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten werden wie folgt festgesetzt: ­

120/100/80 km/h, von km 80.930 bis km 90.800, Fahrtrichtung Zürich

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120/100/80 km/h, von km 90.800 bis km 87.774, Fahrtrichtung Bern

Die jeweils höchste Geschwindigkeit ist die Grundgeschwindigkeit.

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SR 741.01 SR 741.21

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II Gegen die vorliegende Verfügung kann gemäss Artikel 47 Absatz 1 Buchstabe b VwVG innert 30 Tagen seit Veröffentlichung im Bundesblatt Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat das Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten; die Ausfertigung der angefochtenen Verfügung und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen, soweit der Beschwerdeführer sie in Händen hat. Detaillierte Unterlagen können beim Bundesamt für Strassen ASTRA, Filiale Zofingen, Untere Brühlstrasse 3, 4800 Zofingen eingesehen werden.

3. Februar 2009

Bundesamt für Strassen Der Direktor: Rudolf Dieterle

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