Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 10349 Widersprechende TIJUANA 96, S.L., C/Vidrería, 15, E-08003 Barcelona, IR-Marke Nr. 938 593 «ARO» (fig.) gegen Widerspruchsgegner Filippo Gemelli, Via Tiziano, 17, I-10100 Torino, IR-Marke Nr. 981 354 «aro» (fig.)

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 7. August 2009 Folgendes verfügt: 1.

Der Widerspruchsgegner wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Das Widerspruchsverfahren wird zufolge Rückzugs des Widerspruchs als erledigt abgeschrieben.

3.

Der Widersprechenden wird die Hälfte der Widerspruchsgebühr von 800 Franken, d.h. 400 Franken, zurückerstattet.

4.

Es wird keine Parteientschädigung zugesprochen.

5.

Dieser Entscheid wird der Widersprechenden schriftlich, dem Widerspruchsgegner durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist mit Kopie des vorliegenden Entscheides einzureichen.

7. August 2009

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

5768

2009-1924