Allgemeinverfügung über die Aufnahme eines Pflanzenschutzmittels in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel vom 10. März 2009

Das Bundesamt für Landwirtschaft, gestützt auf Artikel 32 der Verordnung vom 18. Mai 20051 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und nach Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen dieses Artikels, verfügt: Die folgenden im Ausland zugelassenen Pflanzenschutzmittel werden in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel aufgenommen: 1. Produkteigenschaften (für alle aufgeführten Produkte) Wirkstoff(e):

S-Metolachlor 960 g/l

Formulierungstyp:

EC Emulsionskonzentrat

2. Handelsprodukte Realchemie S-Metolachlor

Schweizerische Zulassungsnummer: D-4531 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: PI 024587-00/006 Ausländischer Bewilligungsinhaber: Realchemie BV

Realchemie S-Metolachlor

Schweizerische Zulassungsnummer: D-4532 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: PI 024587-00/009 Ausländischer Bewilligungsinhaber: Realchemie BV

Dual Gold

Schweizerische Zulassungsnummer: D-4565 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: 4587-00 Ausländischer Bewilligungsinhaber: Syngenta Agro GmbH

Zugelassene Anwendungen: Anwendungsgebiet

Gemüsebau: Bohnen Chicorée

1

Schaderreger/Wirkung

Anwendung

(*)

Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter), Einjährige Monocotyledonen (Ungräser) Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter), Einjährige Monocotyledonen (Ungräser)

Aufwandmenge: 1­2 l/ha

1

Aufwandmenge: 1.3 l/ha Anwendung: Nachauflauf

2, 3, 4

SR 916.161

2009-0446

1293

Anwendungsgebiet

Schaderreger/Wirkung

Anwendung

Ölkürbisse

Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter), Einjährige Monocotyledonen (Ungräser)

Aufwandmenge: 1.25 l/ha Anwendung: Vorauflauf

Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter), Einjährige Monocotyledonen (Ungräser) Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter), Einjährige Monocotyledonen (Ungräser) Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter), Einjährige Monocotyledonen (Ungräser) Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter), Einjährige Monocotyledonen (Ungräser) Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter), Einjährige Monocotyledonen (Ungräser)

Aufwandmenge: 1­2 l/ha Anwendung: Früher Vorauflauf (0­5 Tage nach der Pflanzung) Aufwandmenge: 1­1.3 l/ha Anwendung: Vorauflauf

Feldbau: Chinaschilf Futterrübe, Zuckerrübe Futterrübe, Zuckerrübe Kenaf Mais

Sojabohne Sonnenblume

Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter), Einjährige Monocotyledonen (Ungräser) Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter), Einjährige Monocotyledonen (Ungräser)

Aufwandmenge: 1­1.3 l/ha Anwendung: Nachauflauf

(*)

2, 5

Aufwandmenge: 1­2 l/ha Anwendung: Früher Vorauflauf (0­5 Tage nach der Saat) Aufwandmenge: 1.3­2 l/ha Anwendung: Vorauflauf, früher Nachauflauf bis 3 Blatt Stadium Mais Aufwandmenge: 1­2 l/ha Anwendung: Vorauflauf Aufwandmenge: 1­2 l/ha Anwendung: Vorauflauf

(*) Auflagen und Bemerkungen 1 = Das Wirkungsspektrum von Dual Gold wird durch Zusatz von 0.6­1.0 kg/ha Aresin oder 0.5­0.9 kg/ha Molipan ideal ergänzt.

2 = Splitbehandlung (angegebene Aufwandmenge entspricht total bewilligter Menge).

3 = Total: 2­3 Splitbehandlungen.

4 = 1. Behandlung: 2-Blattstadium (BBCH 12) 0.3 l/ha. 2. Behandlung: 4-Blattstadium (BBCH 14) 0.5 l/ha. 3. Behandlung: 6-Blattstadium (BBCH 16) 0.5 l/ha.

5 = 2­3mal 0.25­0.35 l/ha.

Lagerung und Entsorgung Das Produkt muss in der Originalpackung getrennt von Lebens-, Futter- und Heilmitteln so gelagert werden, dass es für Unbefugte nicht zugänglich ist.

Leere Gebinde müssen gründlich gereinigt und der Kehrichtabfuhr zur Entsorgung übergeben werden. Mittelreste müssen zur Entsorgung der Gemeindesammelstelle, einer Sammelstelle für Sonderabfälle oder der Verkaufsstelle übergeben werden.

Vorbehalten bleiben die Vorschriften der Chemikalien- und Umweltschutzgesetzgebung.

Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht Die Regelungen des Wettbewerbs- und Immaterialgüterrechts werden von dieser Allgemeinverfügung nicht berührt.

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Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 3000 Bern 14, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift der beschwerdeführenden Partei oder die ihres Vertreters zu enthalten; sie ist im Doppel und unter Beilage der angefochtenen Verfügung einzureichen, und es sind ihr die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie die beschwerdeführende Partei in Händen hat, beizulegen.

10. März 2009

Bundesamt für Landwirtschaft Der Direktor: Manfred Bötsch

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