Allgemeinverfügung über die Aufnahme eines Pflanzenschutzmittels in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel vom 10. März 2009
Das Bundesamt für Landwirtschaft, gestützt auf Artikel 32 der Verordnung vom 18. Mai 20051 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und nach Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen dieses Artikels, verfügt: Die folgenden im Ausland zugelassenen Pflanzenschutzmittel werden in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel aufgenommen: 1. Produkteigenschaften (für alle aufgeführten Produkte) Wirkstoff(e):
S-Metolachlor 960 g/l
Formulierungstyp:
EC Emulsionskonzentrat
2. Handelsprodukte Realchemie S-Metolachlor
Schweizerische Zulassungsnummer: D-4531 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: PI 024587-00/006 Ausländischer Bewilligungsinhaber: Realchemie BV
Realchemie S-Metolachlor
Schweizerische Zulassungsnummer: D-4532 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: PI 024587-00/009 Ausländischer Bewilligungsinhaber: Realchemie BV
Dual Gold
Schweizerische Zulassungsnummer: D-4565 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: 4587-00 Ausländischer Bewilligungsinhaber: Syngenta Agro GmbH
Zugelassene Anwendungen: Anwendungsgebiet
Gemüsebau: Bohnen Chicorée
1
Schaderreger/Wirkung
Anwendung
(*)
Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter), Einjährige Monocotyledonen (Ungräser) Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter), Einjährige Monocotyledonen (Ungräser)
Aufwandmenge: 12 l/ha
1
Aufwandmenge: 1.3 l/ha Anwendung: Nachauflauf
2, 3, 4
SR 916.161
2009-0446
1293
Anwendungsgebiet
Schaderreger/Wirkung
Anwendung
Ölkürbisse
Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter), Einjährige Monocotyledonen (Ungräser)
Aufwandmenge: 1.25 l/ha Anwendung: Vorauflauf
Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter), Einjährige Monocotyledonen (Ungräser) Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter), Einjährige Monocotyledonen (Ungräser) Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter), Einjährige Monocotyledonen (Ungräser) Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter), Einjährige Monocotyledonen (Ungräser) Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter), Einjährige Monocotyledonen (Ungräser)
Aufwandmenge: 12 l/ha Anwendung: Früher Vorauflauf (05 Tage nach der Pflanzung) Aufwandmenge: 11.3 l/ha Anwendung: Vorauflauf
Feldbau: Chinaschilf Futterrübe, Zuckerrübe Futterrübe, Zuckerrübe Kenaf Mais
Sojabohne Sonnenblume
Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter), Einjährige Monocotyledonen (Ungräser) Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter), Einjährige Monocotyledonen (Ungräser)
Aufwandmenge: 11.3 l/ha Anwendung: Nachauflauf
(*)
2, 5
Aufwandmenge: 12 l/ha Anwendung: Früher Vorauflauf (05 Tage nach der Saat) Aufwandmenge: 1.32 l/ha Anwendung: Vorauflauf, früher Nachauflauf bis 3 Blatt Stadium Mais Aufwandmenge: 12 l/ha Anwendung: Vorauflauf Aufwandmenge: 12 l/ha Anwendung: Vorauflauf
(*) Auflagen und Bemerkungen 1 = Das Wirkungsspektrum von Dual Gold wird durch Zusatz von 0.61.0 kg/ha Aresin oder 0.50.9 kg/ha Molipan ideal ergänzt.
2 = Splitbehandlung (angegebene Aufwandmenge entspricht total bewilligter Menge).
3 = Total: 23 Splitbehandlungen.
4 = 1. Behandlung: 2-Blattstadium (BBCH 12) 0.3 l/ha. 2. Behandlung: 4-Blattstadium (BBCH 14) 0.5 l/ha. 3. Behandlung: 6-Blattstadium (BBCH 16) 0.5 l/ha.
5 = 23mal 0.250.35 l/ha.
Lagerung und Entsorgung Das Produkt muss in der Originalpackung getrennt von Lebens-, Futter- und Heilmitteln so gelagert werden, dass es für Unbefugte nicht zugänglich ist.
Leere Gebinde müssen gründlich gereinigt und der Kehrichtabfuhr zur Entsorgung übergeben werden. Mittelreste müssen zur Entsorgung der Gemeindesammelstelle, einer Sammelstelle für Sonderabfälle oder der Verkaufsstelle übergeben werden.
Vorbehalten bleiben die Vorschriften der Chemikalien- und Umweltschutzgesetzgebung.
Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht Die Regelungen des Wettbewerbs- und Immaterialgüterrechts werden von dieser Allgemeinverfügung nicht berührt.
1294
Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 3000 Bern 14, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift der beschwerdeführenden Partei oder die ihres Vertreters zu enthalten; sie ist im Doppel und unter Beilage der angefochtenen Verfügung einzureichen, und es sind ihr die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie die beschwerdeführende Partei in Händen hat, beizulegen.
10. März 2009
Bundesamt für Landwirtschaft Der Direktor: Manfred Bötsch
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