Allgemeinverfügung über die Zulassung eines Pflanzenschutzmittels in besonderen Fällen vom 22. Juni 2009

Das Bundesamt für Landwirtschaft, gestützt auf Artikel 31 der Pflanzenschutzmittelverordnung vom 18. Mai 20051 über die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln verfügt: Das Pflanzenschutzmittel Audienz (W 6020, 480 g/l Spinosad) wird, befristet bis zum 1. September 2009, für einen beschränkten Einsatz mit den nachfolgenden Auflagen zugelassen: Zugelassene Anwendung: Anwendungsgebiet

Schaderreger/Wirkung

Anwendung

Gemüse Salbei (nur Freiland)

Eulenraupen

Aufwandmenge: 0,2­0,4 l/ha Wartefrist: 1 Woche

Auflagen für den Einsatz 1 = Maximal 1 Behandlung.

2 = SPe 8 ­ Gefährlich für Bienen: Darf nicht mit blühenden oder Honigtau aufweisenden Pflanzen (z.B. Kulturen, Einsaaten, Unkräutern, Nachbarkulturen, Hecken) in Kontakt kommen.

3 = Nur in Kulturen von Salbei, der für die Produktion von Süsswaren vorgesehen ist.

4 = Eine Rückstandsanalyse muss auf Kosten der Produzenten oder der Käufer von Salbei durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass die Rückstandsgrenzwerte von 10 mg/kg nicht überschritten werden.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 3000 Bern 14, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift der beschwerdeführenden Partei oder die ihres Vertreters zu enthalten; sie ist im Doppel und unter Beilage der angefochtenen Verfügung einzureichen, und es sind ihr die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie die beschwerdeführende Partei in Händen hat, beizulegen.

22. Juni 2009

Bundesamt für Landwirtschaft Der Direktor: Manfred Bötsch

1

SR 916.161

2009-1535

5091