Bekanntmachungen der Gerichte

Notifikation (Art. 36 Bst. b des Bundesgesetzes über das Verwaltungsverfahren, VwVG).

Chan-Palay Baumgartner Victoria, geb. 9. Oktober 1943, in New York, ohne Zustellungsdomizil in der Schweiz.

Auf die Beschwerde vom 30. Oktober 2007 hin hat das Bundesverwaltungsgericht am 20. Oktober 2009 entschieden: 1.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

2.

Es werden keine Verfahrenskosten erhoben, und es wird keine Parteientschädigung entrichtet.

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach Eröffnung beim Bundesgericht, Schweizerhofquai 6, 6004 Luzern, Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten geführt werden (Art. 82 ff., 90 ff. und 100 des Bundesgerichtsgesetzes vom 17. Juni 2005 [BGG, SR 173.110]). Die Rechtsschrift ist in einer Amtssprache abzufassen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift zu enthalten. Der angefochtene Entscheid und die Beweismittel sind, soweit sie die beschwerdeführende Partei in Händen hat, beizulegen (vgl.

Art. 42 BGG).

3. November 2009

Bundesverwaltungsgericht: Abteilung III

2009-2682

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