Verfügung im Widerspruchsverfahren Nr. 10004 Widersprechende Masai Marketing & Trading AG, Badstrasse 14, CH-8590 Romanshorn, CH-Marke Nr. 467 201 «MBT» gegen Widerspruchsgegnerin Maier Sports GmbH & Co. KG, Nürtinger Strasse 27, DE-73257 Köngen, IR-Marke Nr. 960 375 «MPT series» (fig.).

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 13. Januar 2009 Folgendes verfügt: 1.

Das Widerspruchsverfahren wird zufolge Rückzugs des Widerspruchs als erledigt abgeschrieben.

2.

Der Widersprechenden wird die Hälfte der Widerspruchsgebühr von 800 Franken, d.h. 400 Franken, zurückerstattet.

3.

Diese Verfügung wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist mit Kopie des vorliegenden Entscheides einzureichen.

13. Januar 2009

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

616

2009-0183