Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 10017 Widersprechende Swisscom (Schweiz) AG, Alte Tiefenaustrasse 6, 3048 Worblaufen, CH-Marke Nr. 473 622 «BLUEWIN» gegen Widerspruchsgegner Dr. Georg von Canal, Via Maistra 7, 7500 St. Moritz, IR-Marke Nr. 904 522 «BlueShares» Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 31. Juli 2009 Folgendes verfügt: 1.

Der Widerspruch Nr. 10017 wird gutgeheissen.

2.

Der internationalen Registrierung Nr. 904 522 «BlueShares» wird der Schutz in der Schweiz für sämtliche Dienstleistungen der Klasse 38 definitiv verweigert.

3.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

4.

Der Widerspruchsgegner hat der Widersprechenden eine Entschädigung von 1550 Franken (inkl. Ersatz der Widerspruchsgebühr) zu bezahlen.

5.

Dieser Entscheid wird der Widersprechenden schriftlich, dem Widerspruchsgegner durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist mit Kopie des vorliegenden Entscheides einzureichen.

31. Juli 2009

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2009-1925

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