Bundesbeschluss über den Nachtrag Ia zum Voranschlag 2009 vom 11. März 2009

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 126 und 167 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 11. Februar 20092, beschliesst: Art. 1

Nachtragskredite

Für das Jahr 2009 werden als vorgezogener Teil des ersten Nachtrags zum Voranschlag 2009 der Schweizerischen Eidgenossenschaft gemäss besonderem Verzeichnis folgende Voranschlagskredite bewilligt: Franken

a.

Erfolgsrechnung: Aufwände von

513 200 000

b.

Investitionsbereich: Ausgaben von

490 800 000

Art. 2

Ausgaben

Im Rahmen der Finanzierungsrechnung für das Jahr 2009 werden zusätzliche Ausgaben von 710 800 000 Franken genehmigt.

Art. 3

Der Ausgabenbremse unterstellte Verpflichtungskredite

Folgende Zusatzkredite werden bewilligt: Franken

1 2

a.

Zivile Bauten

20 000 000

b.

Finanzierung der Tätigkeit der KTI 2008­2011

21 500 000

c.

Landwirtschaftliche Strukturverbesserungen

d.

9. Rahmenkredit für Investitionsbeiträge an KTU 2007­2010

30 000 000

e.

Natur und Landschaft 2008­2011

20 000 000

f.

Wald 2008­2011

5 000 000

4 000 000

SR 101 BBl 2009 1043

2009-0287

2267

Nachtrag Ia zum Voranschlag 2009. BB

Art. 4

Der Ausgabenbremse unterstellte Zahlungsrahmen

Folgende Zahlungsrahmen werden um die folgenden Beträge aufgestockt: Franken

a.

Institutionen der Forschungsförderung 2008­2011

10 000 000

b.

Finanzierungsbeitrag des Bundes an den ETH-Bereich 2008­2011

50 000 000

c.

Schweiz Tourismus 2008­2011

12 000 000

d.

SBB-Infrastrukturen 2007­2010

150 000 000

Art. 5 Die beschlossenen Massnahmen und eingesetzten Mittel der 1. und 2. Stufe der konjunkturellen Stabilisierungsmassnahmen sind hinsichtlich ihrer konjunkturellen und volkswirtschaftlichen Wirkung zu messen. Über die Resultate ist das Parlament in einem Bericht vor Beschluss einer allfälligen 3. Stufe von konjunkturellen Stabilisierungsmassnahmen zu informieren.

Art. 6

Schlussbestimmung

Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

Nationalrat, 9. März 2009

Ständerat, 11. März 2009

Die Präsidentin: Chiara Simoneschi-Cortesi Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz

Der Präsident: Alain Berset Der Sekretär: Philippe Schwab

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