Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 9764 Widersprechende Bayer Schering Pharma AG, Müllerstrasse 178, DE-13353 Berlin, IR-Marke Nr. 477 052 «ISOVIST» gegen Widerspruchsgegnerin InovisCoat GmbH, Kaiser-Wilhelm-Allee Geb. W15, DE-51373 Leverkusen, IR-Marke Nr. 952 538 «INOVIS».

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 12. März 2009 Folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 9764 wird gutgeheissen.

3.

Der internationalen Registrierung Nr. 952 538 «INOVIS» wird der Schutz in der Schweiz für sämtliche Waren der Klasse 5 definitiv verweigert.

4.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

5.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden eine Parteientschädigung von 1800 Franken (einschliesslich Widerspruchsgebühr) zu bezahlen.

6.

Dieser Entscheid wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist mit Kopie des vorliegenden Entscheides einzureichen.

12. März 2009

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

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2009-0678