Bundesbeschluss

Entwurf

über die Genehmigung des Abkommens über die Teilnahme der Schweiz am EU-Programm «Jugend in Aktion» und am EU-Aktionsprogramm im Bereich des lebenslangen Lernens (2007­2013) vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft der Bundesrates vom 2. September 20092, beschliesst: Art. 1 1 Das Abkommen vom ...3 zwischen der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft über die Festlegung der Voraussetzungen und Bedingungen für die Beteiligung der Schweizerischen Eidgenossenschaft am Programm «Jugend in Aktion» und am Aktionsprogramm im Bereich des lebenslangen Lernens (2007­2013) wird genehmigt.

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Der Bundesrat wird ermächtigt, das Abkommen zu ratifizieren.

Art. 2 Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Staatsvertragsreferendum für Verträge, die wichtige rechtssetzende Bestimmungen enthalten oder deren Umsetzung den Erlass von Bundesgesetzen erfordert, nach Artikel 141 Absatz 1 Buchstabe d Ziffer 3 der Bundesverfassung.

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SR 101 BBl 2009 6245 SR ...; BBl 2009 6279

2009-1557

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Genehmigung des Abkommens über die Teilnahme der Schweiz am EU-Programm «Jugend in Aktion» und am EU-Aktionsprogramm im Bereich des lebenslangen Lernens (2007­2013). BB

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