Bekanntmachungen der Departemente und der Ämter

Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Departement des Innern Bundesgesetz über die Unternehmens-Identifikationsnummer (UIDG) Mit einer einheitlichen Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) sollen Unternehmen eindeutig identifiziert werden, um den Informationsaustausch in administrativen und statistischen Prozessen zu verbessern. Diese schafft die Voraussetzung für den vereinfachten elektronischen Datenaustausch und dient der administrativen Entlastung der Unternehmen. Darüber hinaus ist die UID eine Rahmenbedingung für die Entwicklung des E-Government in der Schweiz.

Vernehmlassungsfrist: 29. April 2009 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Statistik, Abteilung Statistische Infrastruktur, Espace de l'Europe 10, 2010 Neuchâtel, Telefon 032 713 61 54, Fax 032 713 62 63, www.uid.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

10. Februar 2009

2009-0241

Bundeskanzlei

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