Ablauf der Referendumsfrist: 9. Juli 2009

Bundesbeschluss über die Genehmigung zweier Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) betreffend die Schweizer Teilnahme am Fusionsforschungsprojekt ITER vom 20. März 2009

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 23. April 20082, beschliesst: Art. 1 1

Die folgenden Abkommen werden genehmigt: a.

Abkommen vom 28. November 20073 in Form eines Briefwechsels zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft über die Mitgliedschaft der Schweiz im europäischen gemeinsamen Unternehmen für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie;

b.

Abkommen vom 28. November 20074 in Form eines Briefwechsels zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft über die Anwendung des Übereinkommens über die Gründung der Internationalen ITER-Fusionsenergieorganisation für die gemeinsame Durchführung des ITER-Projekts, des Übereinkommens über die Vorrechte und Immunitäten der Internationalen ITER-Fusionsenergieorganisation für die gemeinsame Durchführung des ITER-Projekts und des Abkommens zwischen der Regierung Japans und Euratom zur gemeinsamen Durchführung der Tätigkeiten des breiter angelegten Konzepts im Bereich der Fusionsenergieforschung auf das Hoheitsgebiet der Schweizerischen Eidgenossenschaft.

Der Bundesrat wird ermächtigt, Euratom den Abschluss des internen Genehmigungsverfahrens mitzuteilen.

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SR 101 BBl 2008 3521 BBl 2008 3537 BBl 2008 3547

2008-0427

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Schweizer Teilnahme am Fusionsforschungsprojekt ITER. BB

Art. 2 Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Staatsvertragsreferendum für den Beitritt zu einer internationalen Organisation nach Artikel 141 Absatz 1 Buchstabe d Ziffer 2 der Bundesverfassung.

Ständerat, 20. März 2009

Nationalrat, 20. März 2009

Der Präsident: Alain Berset Der Sekretär: Philippe Schwab

Die Präsidentin: Chiara Simoneschi-Cortesi Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz

Datum der Veröffentlichung: 31. März 20095 Ablauf der Referendumsfrist: 9. Juli 2009

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BBl 2009 2107

2108