Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Finanzdepartement Steuerliche Entlastung von Familien mit Kindern Der Bundesrat will mit der Reform die horizontale Steuergerechtigkeit verbessern.

Steuerpflichtige mit gleicher wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit sollen steuerlich gleich belastet werden. Bei der ersten Stossrichtung steht dabei die Verbesserung der horizontalen Steuergerechtigkeit zwischen Steuerpflichtigen mit Kindern und solchen ohne Kinder im Vordergrund. Bei der zweiten Stossrichtung sollen auch erwerbstätige Eltern, welche ihre Kinder fremd betreuen lassen, und Haushalte, bei denen ein Elternteil die Kinder selbst betreut, steuerlich möglichst gleich behandelt werden. Damit wird gleichzeitig die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gefördert.

Vernehmlassungsfrist: 15. April 2009 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Eidgenössische Steuerverwaltung, Stabstelle Gesetzgebung DVS, Eigerstrasse 65, 3003 Bern, Telefon 031 322 73 10, Fax 031 322 64 50, www.estv.admin.ch.

Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

24. Februar 2009

996

Bundeskanzlei

2009-0346