Militärflugplatz Buochs Verfahren für die Erweiterung des zivilen Flugbetriebs; Plangenehmigungsgesuch für den Bau eines Betankungsplatzes

Gesuchstellerin:

Airport Buochs AG, 6370 Stans Die Gesuchstellerin hat im Lichte der eingegangenen Einsprachen und der Stellungnahmen den Umweltverträglichkeitsbericht (UVB) und das Betriebsreglement überarbeitet. Dabei hat sich gezeigt, dass zum Schutz der Gewässer ein Betankungsplatz hergerichtet werden muss.

1. Gegenstand:

Bau eines Betankungsplatzes

Bauherr:

Airport Buochs AG, 6370 Stans

Standort:

Areal des Militärflugplatzes Buochs, Gemeinde Buochs.

Verfahren:

Das Verfahren richtet sich nach den Artikeln 37­37h des Luftfahrtgesetzes (LFG; SR 748.0) und den entsprechenden Bestimmungen der Verordnung über die Infrastruktur der Luftfahrt (VIL; SR 748.131.1).

Es wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt.

Anhörung:

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hört den Kanton Nidwalden und die interessierten Bundesstellen direkt an.

Öffentliche Auflage:

Die Gesuchsunterlagen mit dem Umweltverträglichkeitsbericht können vom 22. Oktober 2009 bis und mit 20. November 2009 zu den ordentlichen Öffnungszeiten bei folgenden Stellen eingesehen werden: ­ Baudirektion des Kantons Nidwalden, Breitenhaus, 6370 Stans; ­ Gemeindeverwaltung, 6374 Buochs; ­ Gemeindeverwaltung, 6373 Ennetbürgen; ­ Gemeindeverwaltung, 6370 Stans.

Einsprachen:

Wer von diesem Bauvorhaben mehr als jedermann betroffen ist, kann während der Auflagefrist Einsprache erheben.

Einsprachen sind schriftlich und begründet einzureichen beim: Bundesamt für Zivilluftfahrt Sektion Sachplan und Anlagen 3003 Bern.

Hinweise: ­ Kollektiveinsprachen und vervielfältigte Einzeleinsprachen haben eine Person zu bezeichnen, welche die Einsprechergruppe rechtsverbindlich vertreten darf. Andernfalls bezeichnet das BAZL diese Vertretung (Art. 11a VwVG).

2009-2509

7059

­ Wer keine Einsprache erhebt, darf gegen eine allfällige Plangenehmigung nicht Beschwerde führen (Art. 37f Abs. 1 LFG) 2. Gegenstand:

­ Anpassung der beantragten Änderung des Betriebsreglements; ­ Anpassung des Umweltverträglichkeitsberichts; ­ Rückzug der Plangenehmigungsgesuche für den Neubau Kontrollturm und die Umzäunung.

Verfahren:

Das Verfahren richtet sich nach den Artikeln 36d und 37­37h des Luftfahrtgesetzes (LFG; SR 748.0) und den entsprechenden Bestimmungen der Verordnung über die Infrastruktur der Luftfahrt (VIL; SR 748.131.1).

Es wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt.

Anhörung:

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hört den Kanton Nidwalden und die interessierten Bundesstellen direkt an.

Öffentliche Auflage:

Die Gesuchsunterlagen mit dem Umweltverträglichkeitsbericht können vom 22. Oktober 2009 bis und mit 20. November 2009 zu den ordentlichen Öffnungszeiten bei folgenden Stellen eingesehen werden: ­ Baudirektion des Kantons Nidwalden, Breitenhaus, 6370 Stans; ­ Gemeindeverwaltung, 6374 Buochs; ­ Gemeindeverwaltung, 6373 Ennetbürgen; ­ Gemeindeverwaltung, 6370 Stans.

Hinweise:

Im Sinne der Transparenz liegen sämtliche Projektdokumente auf. Aus dem Rückzug der Gesuche Kontrollturm sowie Umzäunung und aus den Anpassungen am Betriebsreglement sowie an den Zelthangaren ergeben sich keine neue Betroffene, deshalb können grundsätzlich keine neuen oder ergänzenden Einsprachen gegen die Änderung des Betriebsreglements und die Zelthangare gemacht werden.

Die bereits eingereichten Einsprachen behalten ihre Gültigkeit, soweit sie durch die vorgenommenen Anpassungen und den Gesuchsrückzug nicht gegenstandslos werden. Sie müssen nicht erneut eingereicht werden.

20. Oktober 2009

7060

Bundesamt für Zivilluftfahrt