Bekanntmachungen der Departemente und der Ämter

Vernehmlassungsverfahren Bundeskanzlei Bundesgesetz über die politischen Rechte (Bedingter Rückzug von Volksinitiativen) Die Vorlage will neu ermöglichen, dass Initiantinnen und Initianten eine Volksinitiative bedingt zurückziehen können, falls ein indirekter Gegenvorschlag vorliegt.

Scheitert dieser indirekte Gegenvorschlag in einer allfälligen Referendumsabstimmung, dann soll die Volksinitiative doch noch zur Abstimmung kommen können.

Dadurch soll vermieden werden, dass der Initiant in Ungewissheit über das Schicksal des indirekten Gegenvorschlags über den Rückzug ihrer Initiative entscheiden müssen.

Vernehmlassungsfrist: 24. April 2009 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Staatspolitische Kommission, Sekretariat, Parlamentsgebäude, 3003 Bern, Telefon 031 322 99 44, Fax 031 322 98 67, www.parlament.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

7. April 2009

2009-0823

Bundeskanzlei

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