Notifikation (Art. 36 Bst. b VwVG).

Dan Boss, geboren am 30. Mai 1984, von Langnau i.E., ohne Zustellungsdomizil in der Schweiz; Das Bundesverwaltungsgericht verfügt in Anwendung von Artikel 63 Absatz 4 des Bundesgesetzes vom 20. Dezember 1968 über das Verwaltungsverfahren (VwVG, SR 172.021): 1.

Dan Boss wird ­ unter Androhung des Nichteintretens ­ aufgefordert, bis zum 13. März 2009 eine Beschwerde in einer der Amtssprachen einzureichen. Die Frist gilt als gewahrt, wenn die Eingabe spätestens am letzten Tag der Frist der Behörde eingereicht oder zu deren Handen der schweizerischen Post oder einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung übergeben wird.

2.

Läuft die Frist ungenutzt ab, wird auf die Beschwerde unter Kostenfolge nicht eingetreten.

27. Januar 2009

Bundesverwaltungsgericht: Abteilung III

604

2009-0086