Humanitäre Hilfe der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) auf Sri Lanka nach dem Tsunami Schreiben vom 24. März 2009 der Geschäftsprüfungskommission des Ständerats Stellungnahme des Bundesrates vom 10. April 2009

Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Zum Schreiben vom 24. März 2009 der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates (GPK-S), in welchem diese im Nachgang an die Stellungnahme des Bundesrates vom 6. März 2009 den Wunsch über weitergehende Ausführungen zur Umsetzung der Empfehlung der Kommission äussert, nehmen wir nachfolgend Stellung.

Wir versichern Sie, sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

10. April 2009

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Hans-Rudolf Merz Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova

2009-0933

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Stellungnahme Humanitäre Hilfe der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) in Sri Lanka nach dem Tsunami: Ergänzende Stellungnahme des Bundesrates auf die Fragen der GPK-S vom 24. März 2009 Auf die Empfehlung der GPK-S vom 24. Oktober 2008 können folgende Ausführungen zu den getroffenen und zu treffenden Massnahmen erwähnt werden:

1

Absprachen und Vereinbarungen mit Konsortiumspartnern Glückskette und Schweizerisches Rotes Kreuz (SRK)

1.1

Absprache Glückskette

Die Idee, für die Zusammenarbeit zwischen der Glückskette, den Schweizer Nichtregierungsorganisationen und der DEZA Humanitären Hilfe und SKH ein Konsortium zu schaffen, entstand im Nachgang der Tsunami-Katastrophe. Die Zusammenarbeit im Rahmen des Konsortiums erwies sich als effektiv und resultatorientiert ­ über 10 000 betroffene Familien haben heute eine neue Lebensgrundlage. Die DEZA Humanitäre Hilfe finanzierte dabei einen kleineren Beitrag von etwa 10 Prozent. Die Finanzmittel für den Wiederaufbau kamen hauptsächlich von der Glückskette mit den entsprechenden Spenden der Schweizer Bevölkerung. Die im April 2005 abgeschlossenen schriftlichen Vereinbarungen zwischen den Konsortiumspartnern wurde bewusst offen gehalten, um in der täglichen Zusammenarbeit den sich ändernden Umständen optimal Rechnung tragen zu können. Es kann festgehalten werden, dass es zwischen den Partnern in Folge zu keinen Problemen oder Missverständnissen kam.

Mit der Glückskette wurde verblieben, dass bei künftigen Grosskatastrophen die Zusammenarbeit zwischen der DEZA Humanitären Hilfe und der Glückskette auf die jeweilige Situation ausgerichtet gearbeitet wird. Gemeinsam wurde vereinbart, im Rahmen des Möglichen eine auf ein Ereignis ausgerichtete Zusammenarbeitsvereinbarung in Zukunft präziser und genauer zu verhandeln und zu formulieren. Diese Absprache bildet die Grundlage für die weitere Zusammenarbeit mit den in der Glückskette beteiligten Schweizer Hilfswerken.

Federführung: DEZA Direktionsbereich Humanitäre Hilfe Termin: ad hoc bei Krisen und Katastrophen

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1.2

Vereinbarung Schweizerisches Rotes Kreuz (SRK)

Die DEZA Humanitäre Hilfe arbeitet im Rahmen von Soforthilfeeinsätzen (Rapid Response) eng mit dem SRK zusammen. Damit die Führungsabläufe und die Koordination zwischen den beiden Institutionen in Nothilfeeinsätzen optimiert werden können, ist es vorgesehen, eine schriftliche Vereinbarung mit dem SRK zu treffen.

Diese wird im 2009 unterschrieben werden und soll die Zusammenarbeit im Krisenoder Katastrophenfall klar regeln.

Federführung: DEZA Direktionsbereich Humanitäre Hilfe Termin: Juli 2009

2

Klarere Verteilung der Aufgaben, Rollen und Verantwortungen zwischen Feld und Zentrale DEZA

Im Rahmen der Reorganisation der DEZA befasst sich eine interne Arbeitsgruppe mit der Stärkung der DEZA-Präsenz in Partnerländern für eine effektivere und effizientere Programm- und Projektumsetzung. Eine der im März 2009 vorgestellten sechs Massnahmen umfasst die Regelung der Aufgaben, Rollen und Verantwortungen zwischen der Zentrale und den Kooperations- resp. Programmbüros der DEZA.

Ein Operationshandbuch wird erstellt, das alle wichtigen Abläufe in der DEZA zwischen Feld und Zentrale regelt. Das Handbuch wird im 2009 in enger Zusammenarbeit mit den betroffenen Stellen der DEZA erarbeitet und im 2010 in Kraft gesetzt werden.

Federführung: DEZA Direktion Termin: Januar 2010

3

ISO 9001/2000 Zertifizierung der Soforthilfeabläufe und -einsätze

Die Direktionsbereichsleitung entschied 2006, die Rapid Response-Abläufe nach ISO 9001-Regeln zu standardisieren. Die DEZA Humanitäre Hilfe und das SKH erhielt im Jahr 2007 das ISO-Zertifikat der Firma SQS. Die Zertifizierung regelt sämtliche Abläufe eines Soforthilfeeinsatzes von der Alarmierung über die Mobilisation bis hin zum Einsatz und zum Debriefing im Nachgang der Nothilfeaktion. Besondere Beachtung wurde den Briefings der Korpsangehörigen im Einsatz im Verbund mit den Partnern (wie z.B. dem SRK) geschenkt. Es gibt zur ISO 9001-Zertifizierung ein Managementhandbuch, das jederzeit bei der DEZA Humanitären Hilfe und SKH eingesehen werden kann.

Federführung: DEZA-Direktionsbereich Humanitäre Hilfe Termin: Laufend, jährliche Erneuerung der Zertifizierung (erstmalig erfolgt 2008)

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4

Schlussbemerkung

Die Tsunami-Katastrophe Ende 2004 war eine ausserordentliche Situation mit einem nie zuvor da gewesenen Ausmass an Zerstörung. Ad hoc und unverzüglich mussten Entscheidungen für die Hilfe und Unterstützung an Betroffene gefällt werden. Die Programm- und Projektumsetzung im Nachgang von Krisen oder Katastrophen ist oft schwierig und muss konstant den stetig wandelnden Bedürfnissen und Rahmenbedingungen angepasst werden. Nach dem Tsunami 2004 war beispielsweise der Mangel an Baumaterialien und der starke Anstieg der Preise eine besondere Herausforderung für Geberorganisationen und Institutionen, welche die Hilfeleistungen vor Ort umsetzten. Eine weitere Herausforderung bestand in der Bestimmung der möglichen neuen geschützten Bauzonen in enger Zusammenarbeit mit den Behörden Sri Lankas. Diese Raumbestimmung benötigte viel Zeit und eine intensive Koordination. Die DEZA Humanitäre Hilfe und SKH ist sich solcher Realitäten im Einsatz bewusst und benützt deshalb sehr enge und koordinierte Monitoring-Instrumente sowie teilweise offene Rahmenabmachungen, um solch erschwerenden Umständen Rechnung zu tragen.

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