Bundesbeschluss

Entwurf

über die Genehmigung des Abkommens zwischen der Schweiz und Japan über Freihandel und wirtschaftliche Partnerschaft sowie des Umsetzungsabkommens zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung von Japan vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 6. März 20092, beschliesst: Art. 1 1

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Die folgenden Abkommen werden genehmigt: a.

das Abkommen vom 19. Februar 20093 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und Japan über Freihandel und wirtschaftliche Partnerschaft;

b.

das Umsetzungsabkommen vom 19. Februar 20094 zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung von Japan gemäss Artikel 10 des Abkommens zwischen der Schweiz und Japan über Freihandel und wirtschaftliche Partnerschaft.

Der Bundesrat wird ermächtigt, die Abkommen zu ratifizieren.

Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Staatsvertragsreferendum.

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SR 101 BBl 2009 2803 SR ...; BBl 2009 2843 SR ...; BBl 2009 3023

2009-0514

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Genehmigung des Abkommens zwischen der Schweiz und Japan über Freihandel und wirtschaftliche Partnerschaft sowie des Umsetzungsabkommens zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung von Japan. BB

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