Anhang 1

Bundesbeschluss über das Internationale Kaffee-Übereinkommen von 2007

Entwurf

vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1; nach Einsicht in die im Bericht vom 14. Januar 20092 zur Aussenwirtschaftspolitik 2008 enthaltene Botschaft, beschliesst: Art. 1 1

Das Internationale Kaffee-Übereinkommen von 2007 wird genehmigt (Anhang 2).

2

Der Bundesrat wird ermächtigt, das Übereinkommen zu ratifizieren.

Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Staatsvertragsreferendum.

1 2

SR 101 BBl 2009 727

2008-2996

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Internationales Kaffee-Übereinkommen von 2007. BB

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