09.017 Bericht des Bundesrates über Motionen und Postulate der gesetzgebenden Räte im Jahre 2008 Auszug: Kapitel I vom 6. März 2009

Sehr geehrter Frau Nationalratspräsidentin Sehr geehrter Herr Ständeratspräsident Sehr geehrte Damen und Herren Wir unterbreiten Ihnen Kapitel I des Berichts über Motionen und Postulate der gesetzgebenden Räte im Jahre 2008 mit dem Antrag auf Zustimmung.

Der vollständige Bericht, mit näheren Erläuterungen, ist als Separatdruck im Format A4 erschienen.1 Wir versichern Sie, sehr geehrter Frau Nationalratspräsidentin, sehr geehrter Herr Ständeratspräsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

6. März 2009

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Hans-Rudolf Merz Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova

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Der vollständige Bericht kann beim BBL, Verkauf Bundespublikationen, CH-3003 Bern, bezogen werden (Art.-Nr. 101.133.d).

2008-2890

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Bericht Kapitel I An die Bundesversammlung: Anträge auf Abschreibung von Motionen und Postulaten Bundeskanzlei 2006 P 06.3612

Lesefreundliche Abstimmungsbotschaften (N 20.12.06, Kiener-Nellen)

Mit dem Postulat wird der Bundesrat beauftragt zu prüfen, die Abstimmungserläuterungen lesbarer zu gestalten und die Gesetzestexte separat abzugeben.

Im Rahmen der WTO-konformen Ausschreibung des Druckauftrags für die Abstimmungserläuterungen prüfte das Bundesamt für Bauten und Logistik 2008 nach Absprache mit der Bundeskanzlei Möglichkeiten, Änderungen am Konzept der Abstimmungserläuterungen einzuführen. Vorgabe war die Einhaltung des vorgegebenen Kostendachs. Die Abklärungen kamen zum Schluss, dass auf tiefgreifende Änderungen verzichtet wird. Dafür sind nicht in erster Linie finanzielle Überlegungen massgebend, sondern produktionstechnische Zwänge. Die Produktion des mit 5,26 Millionen Exemplaren grössten schweizerischen Druckerzeugnisses erfolgt in einem äusserst engen zeitlichen Rahmen, einerseits weil die Publikation nach Gesetz rechtzeitig bei den Kantonen und Gemeinden und letztlich bei den Stimmberechtigten eintreffen muss, anderseits weil dem Bundesrat im Interesse der Aktualität seiner Argumente nicht zugemutet werden kann, noch früher über die definitiven Texte seiner «Erläuterungen» zu entscheiden. Die Abstimmungserläuterungen werden jedoch im Interesse der Verständlichkeit vermehrt mit erläuternden Kästen, Grafiken oder Glossaren ergänzt.

Eine separate Abgabe der Gesetzestexte ist wegen der Auflagenhöhe, der verdoppelten Produktionszeit und der höheren Versandkosten für die Kantone im Rahmen der terminlichen und finanziellen Vorgaben nicht möglich.

Die Anliegen des Postulats sind demnach teilweise erfüllt bzw. gegenstandslos geworden. Der Bundesrat beantragt deshalb die Abschreibung des Postulats.

2007 M 05.3785

Transparenz über die Interessenbindungen der Bundeshausjournalisten (N 9.5.06, Stahl; S 18.12.06; N 23.3.07)

Mit der Motion Stahl wurde der Bundesrat beauftragt, die Interessenbindungen der Bundeshausjournalistinnen und -journalisten zu veröffentlichen.

Das Anliegen ist im Rahmen der Neufassung der Verordnung vom 30. November 2007 über die Akkreditierung von Medienschaffenden (MAkkV, SR 170.61) geprüft worden. Es hat sich gezeigt, dass für eine solch weitreichende Nachweispflicht keine Rechtsgrundlage besteht. Die Akkreditierungsverordnung verlangt jedoch von den akkreditierten oder zutrittsberechtigten Medienschaffenden den Nachweis ihres oder ihrer Arbeitgeber, für deren Medien sie tätig sind (MAkkV Art. 3, 4 und 9). Vor diesem Hintergrund beantragt der Bundesrat die Abschreibung der Motion.

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Departement für auswärtige Angelegenheiten 2002 P 02.3625

Globale öffentliche Güter. Bericht (N 13.12.02, Gadient)

Das Postulat fordert den Bundesrat auf, einen Bericht über die Bedeutung sowie die innen- und aussenpolitischen Auswirkungen der Entwicklung im Bereich der globalen öffentlichen Güter (GPG) für die Schweiz vorzulegen, Massnahmen aufzuzeigen, die diesbezüglich für unser Land zu treffen sind, sowie darzulegen, wie sich die Schweiz an der internationalen Debatte darüber zu beteiligen gedenkt.

1. Probleme wie Klimawandel, Epidemien, Biodiversität, Wasser usw. überschreiten nationalstaatliche Grenzen. Die Auswirkungen betreffen die OECD-, Schwellenund Entwicklungsländer in unterschiedlichem Ausmass. Als Reaktion darauf hat die UN Entwicklungsagentur das Konzept der globalen öffentlichen Güter (Bereitstellung, Finanzierung) in die internationale Debatte eingebracht. Nach anfänglichem Enthusiasmus und Konzept-Diskussionen geriet die internationale Diskussion ins Stocken. Die bei der praktischen Umsetzung aufgekommenen Schwierigkeiten haben das Thema in den Hintergrund gerückt. Der Bericht der Internationalen Task Force «Global Public Goods» (November 2006) wie auch die Debatte im Executive Board der Weltbank (September 2007) konnten keine gewichtigen Fortschritte erbringen.

2. Der Bundesrat anerkennt die Wichtigkeit des Konzepts der globalen öffentlichen Güter. Er ist überzeugt, dass globale Herausforderungen nur in der internationalen Kooperation gelöst werden können. Entsprechend hat der Bundesrat in der Botschaft vom 14. März 2008 über die Weiterführung der technischen Zusammenarbeit und der Finanzhilfe zu Gunsten von Entwicklungsländern in Bezug auf die Entwicklungspolitik des Bundes neben den beiden Schwerpunkten «Armutsminderung» und «Förderung der menschlichen Sicherheit» als dritten Schwerpunkt «Entwicklungsfördernde Globalisierung» etabliert. Der Bundesrat hat in den Jahreszielen 2009 im Ziel 10 des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) die Konzeption und Umsetzung von drei globalen Programmen (Ernährungssicherheit, Klimawandel, Migration) festgelegt.

3. Der Bundesrat wird den eidgenössischen Räten im Rahmen der Fortschrittberichte, welche die Botschaft vom 14. März 2008 vorsieht, u.a. über die Umsetzung der globalen Programme Bericht erstatten.

Die Schweiz verfolgt die internationale Debatte über die globalen öffentlichen Güter weiter. Das EDA wird den Bundesrat
über allfällige neue Entwicklungen informieren. Ein eigener Bericht soll aber nicht vorgelegt werden. Dem Anliegen des Postulats ist mit den im Punkt 2 gemachten Ausführungen Rechnung getragen. Der Bundesrat beantragt dessen Abschreibung.

2006 P 05.3747

Kinder als Zielgruppe der schweizerischen Entwicklungspolitik (N 24.3.06, Gadient)

Der Bundesrat hat den Bericht in Erfüllung des Postulats 05.3747 von Nationalrätin Brigitta Gadient vom 1. Dezember 2005 über Kinder und Jugendliche als Zielgruppe der Schweizerischen Entwicklungspolitik am 2. Juli 2008 verabschiedet. Er beantragt daher die Abschreibung des Postulats.

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2006 P 06.3006

Schweizerische Kohäsionszahlungen nicht zulasten der öffentlichen Entwicklungshilfe (N 13.3.06, Aussenpolitische Kommission NR 04.021)

Der Rahmenkredit Erweiterungsbeitrag wurde zusammen mit dem IV. Rahmenkredit betreffend die Weiterführung der Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas und der GUS (Rahmenkredit IV) am 20. März 2007 im Ständerat und am 14. Juni 2007 im Nationalrat behandelt. Beide Kammern sprachen sich dabei für eine Annahme des Erweiterungsbeitrages aus. Gleichzeitig vertrat das Parlament jedoch die Auffassung, dass die Kompensation des Erweiterungsbeitrages nicht zulasten der Unterstützung an die Entwicklungsländer gehen soll, und zwar auch, was die Unterstützung an Entwicklungsländer in der Osthilfe betrifft. Entsprechend haben National- und Ständerat im Differenzbereinigungsverfahren eine Aufstockung des Rahmenkredits IV von insgesamt 80 Millionen CHF auf nunmehr 730 Millionen CHF beschlossen. Damit sollte für die Laufzeit des Rahmenkredites IV, welcher eine Mindestdauer von vier Jahren aufweist, die Umsetzung des Postulats der APK-N ermöglicht werden.

Der Bundesrat hat im Anschluss in seiner Sitzung vom 27. Juni 2007 im Rahmen des Voranschlages 2008 und des Finanzplanes 2009­2011 (materielle Beschlussfassung) diesen Parlamentsentscheid in Budget und Finanzplan umgesetzt und die Voranschlagskredite von DEZA und SECO um je zehn Millionen CHF p.a. erhöht.

Das Anliegen des Postulats ist somit erfüllt; der Bundesrat beantragt dessen Abschreibung.

2006 M 05.3900

Schweizer Beitrag an den Globalen Fonds zur Bekämpfung von HIV/Aids, Tuberkulose und Malaria (S 20.3.06, Amgwerd; N 14.6.06)

Am 16. Dezember 2005 reichte Frau Ständerätin Madeleine Amgwerd die Motion ein. Die Motion verlangt eine Erhöhung des Schweizer Beitrags für 2006 von 5 auf 25 Millionen CHF sowie weitere finanzielle Anpassungen in den Folgejahren. Der Beitrag soll zusätzlich zum bestehenden Budget der Entwicklungszusammenarbeit erfolgen. Am 22. Februar 2006 beantragte der Bundesrat, die Motion Amgwerd aufgrund des engen Finanzspielraumes abzulehnen. Entgegen der bundesrätlichen Empfehlung nahmen beide Räte die Motion an. Zur Umsetzung der Motion reichte Frau NR Hildegard Fässler am 5. Dezember 2006 in Rahmen der Budgetdebatte 2007 in der Wintersession 2006 einen Minderheitsantrag zur Erhöhung der Budgetrubrik A2310.0288 «Allgemeine Beiträge an internationale Organisationen» ein. Mit 100 zu 73 Stimmen lehnte es der Nationalrat jedoch ab, den Antrag entgegenzunehmen und damit die erforderlichen 20 Millionen CHF zu sprechen, um die Motion umzusetzen. Im Rahmen der Budgetdebatte in der Wintersession 2008 blieb die Umsetzung der Motion unerwähnt. Da das Parlament widersprüchliche Beschlüsse gefasst hat, betrachtet der Bundesrat die Motion als gegenstandslos und beantragt deren Abschreibung.

2007 P 07.3000

Tätigkeiten der NGO in den palästinensischen Gebieten und in Israel (N 22.6.07, Aussenpolitische Kommission NR 06.411)

Der Bundesrat hat am 9. April 2008 den Bericht verabschiedet. Der Bundesrat beantragt die Abschreibung des Postulats.

1938

Departement des Innern Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann 2007 P 06.3035

Zertifizierung gleichstellungsfreundlicher Unternehmen (N 8.3.07, Leutenegger Oberholzer)

Der Bundesrat hat den Bericht «Zertifizierung gleichstellungsfreundlicher Unternehmen und andere Anreize für Arbeitgeber, die Gleichstellung von Frauen und Männern zu fördern» in Erfüllung des Postulats am 12. Dezember 2008 verabschiedet. Er beantragt daher die Abschreibung des Postulats.

Bundesamt für Kultur 2001 P 01.3385

Buchpreisbindung (N 5.10.01, Widmer)

Gemäss Artikel 8 des Kartellgesetzes kann der Bundesrat Preisabsprachen zulassen, wenn sie in Ausnahmefällen notwendig sind, um überwiegende öffentliche Interessen zu verwirklichen. Mit dem Postulat wurde der Bundesrat aufgefordert, bei der Buchpreisbindung von diesem Recht Gebrauch zu machen. Die Rekurskommission für Wettbewerbsfragen hat 2001 entschieden, die Preisbindung für deutschsprachige Bücher verstosse gegen das Kartellgesetz, und bestätigte damit den Entscheid der Wettbewerbskommission aus dem Jahr 1999. Aufgrund einer Verwaltungsgerichtsbeschwerde des Schweizerischen Buchhändler- und Verleger-Verbandes (SBVV) hat das Bundesgericht im Jahr 2002 die Sache zur neuen Beurteilung an die Wettbewerbskommission zurückgewiesen. Gegen die abschlägigen Entscheide der Wettbewerbskommission vom März 2005 bzw. der Rekurskommission vom Juli 2005 hat der SBVV rekurriert. Das Bundesgericht hat mit seinem Entscheid vom 6. Februar 2007 die Preisbindung aus wettbewerbsrechtlicher Sicht als unzulässig erklärt. Eine Ausnahmeregelung gestützt auf Artikel 8 des Kartellgesetzes, wie sie vom SBVV und vom Börsenverein des Deutschen Buchhandels gewünscht wurde, lehnte der Bundesrat am 2. Mai 2007 ab. Die Bundesverwaltung unterstützte indes entsprechend Artikel 112 Absatz 1 des Parlamentsgesetzes die WAK-N bei der weiteren Bearbeitung der parlamentarischen Initiative Maitre (04.430). Gestützt auf Festlegungen, die die Kommission im Februar 2007 getroffen hatte, nachdem in der Dezembersession die parlamentarische Initiative Maitre durch Parlamentsbeschluss aufrechterhalten worden war, erarbeitete das SECO einen Gesetzesentwurf. Im September 2007 beschloss die Kommission, zunächst in einer Untersuchung feststellen zu lassen, welches die wirtschaftlichen Auswirkungen der Freigabe der Buchpreise sind. Das SECO beauftragte die Fachhochschule Nordwestschweiz mit entsprechenden Abklärungen und fasste diese und weitere vorliegende Untersuchungen im Juli 2008 in einem Bericht zuhanden der WAK-N zusammen. Im August 2008 nahm die WAK-N die Beratungen am Gesetzesentwurf auf, den sie im November 2008 in die Vernehmlassung schickte. Der Bundesrat wird zu einem späteren Zeitpunkt zum Gesetzesentwurf Stellung zu nehmen haben. Das Anliegen des Postulats ist angesichts des Entscheids des Bundesrates vom 2. Mai 2007 und des Stands der Arbeiten an der parlamentarischen Initiative Maitre gegenstandslos geworden. Der Bundesrat beantragt deshalb, das Postulat abzuschreiben.

2002 P 00.3497

Einheitliche Bücherpreise (N 18.3.02, Zisyadis)

Vgl. P 01.3385

1939

Bundesamt für Gesundheit 2002 P 02.3135

Förderung der Ernährungsinformation, -erziehung und -ausbildung (N 30.9.02, Gutzwiller)

Der Bundesrat verabschiedete am 18. Juni 2008 das Nationale Programm Ernährung und Bewegung 2008­2012 (NPEB). Die Ziele des NPEB sind die Förderung der ausgewogenen Ernährung und der ausreichenden Bewegung, um nichtübertragbaren Krankheiten vorzubeugen. Mit der Lancierung dieses Programms wurden die überwiesenen Anliegen des Postulats (Ziff. 1 und Ziff. 2) soweit als möglich aufgenommen und die nötigen Umsetzungsschritte vorbereitet. Im Einzelnen ist vorgesehen: Zur Ziffer 1 (Erhöhung der Finanzierungsmittel): Das Ziel 2 des Programms fokussiert auf die Verbesserung der Ernährungsinformation, -ausbildung und -erziehung.

Dies ist eine wichtige Voraussetzung, um das Ernährungsverhalten der Bevölkerung nachhaltig verbessern zu können. In diesem Bereich wird im NPEB klar auch im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten ein Schwerpunkt gesetzt.

Zur Ziffer 2 (Epidemiologische Grundlagen aufbauen): Das Programm formuliert unter dem Ziel 1 (Sicherstellen der nationalen Koordination) die Massnahme, ein einheitliches Monitoring-System hinsichtlich der Ernährung und Bewegung zu entwickeln, um die Datenlage im Bereich Ernährung und Bewegung zu verbessern.

Um möglichst aussagekräftige Daten zum Lebensmittelkonsum der Bevölkerung in der Schweiz zu erhalten, wurde im NPEB der Aufbau einer Verzehrsstudie (National Nutrition Survey Switzerland, NANUSS) als zentrales Instrument definiert. Eine erste Pilotstudie für die weiteren Schritte des NANUSS wurde Ende 2008 gestartet.

Die gesamtschweizerische Erhebung der Verzehrsdaten durch NANUSS ist frühestens für 2012 geplant. Hingegen liegt eine erste Version der Schweizerischen Nährwertdatenbank mit dem Stand 2003 vor. Die Datenbank wurde inzwischen aufgrund internationaler Vorgaben komplett revidiert, sodass die Schweiz mit anderen europäischen Ländern vergleichbare Daten besitzt. Ein stetiger Ausbau ist unerlässlich, da die Daten für die Auswertung der geplanten Verzehrsstudie NANUSS dienen.

Der Bundesrat hat die Anliegen des Postulats so weit als möglich in der Umsetzung berücksichtigt. Er wird im Jahr 2012 vom EDI über das Evaluationsergebnis der Programmumsetzung informiert, damit er über das weitere Vorgehen entscheiden kann. Der Bundesrat erachtet demnach das Postulat als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2003 P 03.3302

Zöliakie. Behebung der Deckungsmängel (N 3.10.03, Robbiani) ­ vormals BSV

Auf Einladung des BAG reichte die Schweizerische Interessengemeinschaft für Zöliakie im Juli 2008 ein Dossier zur Beurteilung durch die Eidgenössische Kommission für allgemeine Leistungen und Grundsatzfragen (ELGK) ein. Am 11. September 2008 prüfte die ELGK die Frage einer finanziellen Unterstützung für Personen mit Zöliakie aus der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) und zog folgende Schlüsse: Es ist unbestritten, dass bei Personen mit einer Zöliakie (Glutenintoleranz) die Einhaltung einer glutenfreien Ernährung zur Vorbeugung von gesundheitlichen Folgen wie z.B. Osteoporose oder Blutarmut unentbehrlich ist und dass die glutenfreie Ernährung mit Mehrkosten verbunden ist (wobei krankheitsbedingte Mehrkosten für die Ernährung vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden können). Die OKP erstattet allerdings nur Behandlungskosten, d.h. die Kosten von Leistungen von Leistungserbringern sowie von definierten Medikamen1940

ten, Mitteln und Gegenständen. Nahrungsmittel fallen nicht unter den Begriff der Arzneimittel. Das KVG kennt grundsätzlich keine finanziellen Beiträge an krankheitsbedingt erhöhte Lebenskosten. Des Weiteren wurde in der ELGK die Frage des Präzedenzcharakters einer allfälligen finanziellen Beihilfe für Personen mit Zöliakie aufgeworfen. Eine ähnliche Situation liegt auch vor z.B. bei Diabetes-Kranken, bei Personen mit bestimmten Nahrungsmittel-Allergien oder gar bei übergewichtigen Personen. Auch bei diesen Zuständen können die von Ärzten und Ärztinnen, Ernährungsberaterinnen oder Selbsthilfeorganisationen verschriebenen oder empfohlenen Diäten kostspieliger sein als eine durchschnittliche Ernährung. Aus diesen Gründen empfahl die ELGK dem zuständigen Departement (EDI), keine finanzielle Unterstützung für Personen mit Zöliakie aus der OKP vorzusehen. Das EDI hatte keinen Anlass, von dieser Empfehlung abzuweichen und lehnte deshalb die Unterstützung ab. Der Bundesrat beantragt daher die Abschreibung des Postulats.

2003 P 02.3087

Kleinere Medikamentenpackungen (N 8.12.03, Joder) ­ vormals BSV

Nachdem das Parlament den Medikamentenbereich im Rahmen einer KVGRevision regeln wollte und dies in der Herbstsession 2008 gescheitert ist, wird der Bundesrat prüfen, welche der Massnahmen wieder aufgenommen und auf Verordnungsstufe umgesetzt werden können. Die Frage der Packungsgrösse wird indessen heute schon im Rahmen des Aufnahmeverfahrens in die Spezialitätenliste über die Anwendung der Kriterien der Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit geprüft. Bei der Aufnahme neuer Präparate wird streng darauf geachtet, dass zweckmässige Packungen angeboten werden. Da das Anliegen in der Praxis des BAG zweckdienlich gelöst ist, beantragt der Bundesrat, das Postulat abzuschreiben.

2004 M 03.3239

Straffung der Beschwerdeverfahren zum KVG (S 17.6.03, Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit SR; N 10.3.04) ­ vormals EJPD/BJ

Im Rahmen der Revision des KVG im Bereich der Spitalfinanzierung (Botschaft 04.061 vom 15. September 2004, BBl 2004 5551) haben beide Räte mit Beschluss vom 21. Dezember 2007 eine Neuregelung von Artikel 53 KVG verabschiedet, welche den Anliegen der Motion bezüglich Verfahrensstraffung Rechnung trägt.

Insbesondere wird festgehalten, dass im Beschwerdeverfahren an das Bundesverwaltungsgericht neue Tatsachen und Beweismittel nur so weit vorgebracht werden dürfen, als erst der angefochtene Beschluss dazu Anlass gibt und dass neue Begehren unzulässig sind. Die Frist zur Einreichung einer Beschwerde kann nicht erstreckt werden, ein weiterer Schriftenwechsel findet in der Regel nicht statt. Zudem ist im Beschwerdeverfahren gegen Beschlüsse nach Artikel 39 KVG über die Zulassung der Spitäler und anderer Institutionen die Rüge der Unangemessenheit unzulässig.

Die Gesetzesänderung ist am 1. Januar 2009 in Kraft getreten. Aus Sicht des Bundesrates ist die Motion damit erfüllt. Er beantragt deren Abschreibung.

2004 P 02.3378

Unabhängige Stelle für Lebensmittelsicherheit (N 8.12.03, Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit NR 01.452; S 3.6.04)

Das Postulat verlangt, dass für die verschiedenen Aufgaben der Lebensmittelsicherheit auf Bundesebene eine unabhängige Stelle zu schaffen ist. Im Rahmen der Erfüllung der Motion 05.3228 der Spezialkommission NR 04.080 wurde ein Bericht verfasst, in welchem drei Reorganisationsvarianten untersucht werden. An seiner 1941

Klausursitzung vom 21. Mai 2008 hat der Bundesrat beschlossen, die Regierungstätigkeit mit der geltenden Gliederung der Departemente bzw. ihrer bisherigen Zusammensetzung weiterzuführen. Er hat mehrere Verschiebungen von Ämtern sowie Zusammenlegungen von Verwaltungseinheiten eingehend geprüft. Keine der diskutierten Varianten fand die Zustimmung des Bundesrates. Dies trifft auch für die diskutierte Schaffung eines Lebensmittelamtes zu, das sich aus Einheiten des BAG, des BVET und des BLW zusammengesetzt hätte. Die gegenwärtige Lösung ist nach Auffassung des Bundesrates pragmatisch, schützt Konsumentinnen und Konsumenten bestmöglich und belastet die Wirtschaft nicht unnötig. Er beantragt daher die Abschreibung des Postulats.

2005 P 04.3540

Versichertenkarte. Effiziente Umsetzung (N 18.3.05, Stahl)

Der Bundesrat hat am 14. Februar 2007 die Verordnung über die Versichertenkarte (VVK, SR 832.105) verabschiedet. Die entsprechende Verordnung des EDI (VVKEDI, SR 832.105.1) ist am 1. April 2008 in Kraft getreten. Die technischen Vorgaben an die Versichertenkarte wurden im Rahmen des Vereins eCH erarbeitet. Damit konnte ein offener Prozess gestaltet werden, bei dem sowohl die Akteure im Gesundheitswesen als auch die Privatwirtschaft involviert waren. Die Versichertenkarte wird im Laufe des Jahres 2009 durch die Versicherer verteilt, damit alle versicherten Personen am 1. Januar 2010 im Besitz der Versichertenkarte sind. Der Bundesrat beantragt daher die Abschreibung des Postulats.

2006 P 06.3222

Verschärfte Sanktionen bei Alkoholverkauf an Jugendliche (N 6.10.06, Marty Kälin)

Der Bundesrat hat am 18. Juni 2008 das Nationale Programm Alkohol 2008­2012 (NPA) verabschiedet. Eines der Ziele des NPA ist die Verbesserung des Vollzugs des bestehenden Rechts und somit auch des Jugendschutzes. Der Bundesrat beantragt deshalb die Abschreibung des Postulats.

2007 P 06.3798

Kampf der Hochpreisinsel und der Regulierungsdichte (S 22.3.07, Stähelin)

Das Postulat verlangt, dass der Bundesrat in einem Bericht darlegt, in welcher Weise verschiedene Erlasse aus dem Lebensmittelbereich preistreibend wirken, bzw. wie diese geändert werden müssten, damit technische Handelshemmnisse namentlich mit der EU abgebaut und die Produkte entsprechend verbilligt werden könnten. Der Bundesrat hat am 25. Juni 2008 die Botschaft zur Teilrevision des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse (THG) verabschiedet. Produkte, die in der EG bzw. im EWR rechtmässig in Verkehr gesetzt worden sind, sollen grundsätzlich auch in der Schweiz ohne zusätzliche Kontrollen frei zirkulieren können. Bestandteil dieser Vorlage ist ebenfalls der Bericht «Überprüfung der Abweichungen im schweizerischen Produkterecht vom in der EG geltenden Recht», welcher in Erfüllung der Postulate 05.3122 Sozialdemokratische Fraktion und 06.3151 Baumann J. Alexander erstellt wurde. Der Bericht vom 31. Oktober 2007 enthält eine Auflistung der Abweichungen des schweizerischen Produkterechts vom EG-Recht und legt dar, welche nichttarifarischen Bestimmungen den Warenverkehr mit dem Ausland behindern und zur Verteuerung der Preise im Inland beitragen sowie welche dieser Bestimmungen ohne Schutzreduktion an jene der EG angepasst werden können. Der Bundesrat erachtet die Anliegen des Postulats damit als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

1942

Bundesamt für Statistik 2000 P 98.3286

Morbidität bei Krebs. Epidemiologische Daten (N 21.3.00, Cavalli)

Nachdem mit dem Finanzbeschluss zur BFI-Botschaft 2008­2011 die vorhandenen finanziellen Mittel vom SBF zum BAG transferiert wurden, sind die für ein stärkeres Engagement des Bundes notwendigen Voraussetzungen nun erfüllt. Das BAG hat auf der Grundlage einer Leistungsvereinbarung die Stiftung «National Institute of Cancer Epidemiology and Registration NICER» mit der Harmonisierung und Konsolidierung der Registerdaten beauftragt. Gleichfalls finanziert das BAG mittels einer verwaltungsinternen Vereinbarung die epidemiologische Auswertung und Bereitstellung dieser Daten im statistischen Informationssystem des Bundes im BFS.

Die entsprechenden Arbeiten haben im Jahr 2008 begonnen, erste Resultate werden im Jahr 2009 publiziert werden. Darüber hinaus sind das BAG und das BFS im Rahmen der entsprechenden Projektorganisation beauftragt, ab 2012 eine dauerhafte Finanzierung dieser Aufgaben und Tätigkeiten sicherzustellen. Der Bundesrat beantragt die Abschreibung des Postulats.

2000 P 97.3393

Behindertenstatistik (N 4.3.99, Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit NR 95.418; S 15.3.00)

Am 1. Dezember 2008 hat das BFS auf seinem Internetportal ein erstes Indikatorenset aufgeschaltet. Dabei wird einerseits das Thema Menschen mit Behinderungen in der Schweizer Bevölkerung nach verschiedenen Ansätzen beleuchtet und andererseits die Gleichstellung von behinderten Menschen untersucht. Im Rahmen der zweitgenannten Thematik wird die Situation von behinderten und nicht behinderten Menschen in fünf wichtigen Lebensbereichen systematisch verglichen: Bildung, Erwerbstätigkeit, Lebensstandard, individuelles Wohlbefinden und Teilnahme am gesellschaftlichen Leben. Dieses erste Indikatorenset wird im Laufe des Jahres 2009 ergänzt, validiert und schliesslich in Form einer Faltbroschüre für die breite Öffentlichkeit publiziert. Künftig wird das Set regelmässig aktualisiert und mit Spezialanalysen ergänzt, wie es das Postulat mit dem Prinzip der regelmässigen Beobachtung fordert. Der Bundesrat hat damit dem Anliegen entsprochen und beantragt, das Postulat abzuschreiben.

2000 P 00.3546

Studie über Invalidität und Mortalität in der Berufswelt (N 15.12.00, Teuscher)

Der Vorschlag, eine Studie über Invalidität und Mortalität in der Berufswelt zu erstellen, ist auf verschiedenen Wegen weiterverfolgt worden. Im BFS gibt es mehrere Projekte, die dazu Beiträge leisten können: Das von Eurostat entwickelte minimale Datenset «Gesundheit» (Minimum European Health Module, MEHM) wurde ab 2007 in die SILC-Erhebung (Statistics on Income and Living Conditions, SILC) aufgenommen. Ergebnisse dazu sind im Laufe des Jahres 2009 zu erwarten. Ebenso wird das MEHM in die Schweizerische Arbeitskräfteerhebung (SAKE) ab 2010 integriert. In der Schweizerischen Gesundheitsbefragung 2007 wurde der Themenbereich Arbeit und Gesundheit ausführlich erfasst. Das MEHM ist ebenfalls integriert. Die Daten liegen vor und werden derzeit ausgewertet. Unter anderem sollen die Zusammenhänge zwischen Sozialschicht, Arbeitsbedingungen und Gesundheit in verschiedenen Publikationen eingehender untersucht werden. Die Ergebnisse werden voraussichtlich ab Ende 2009 veröffentlicht. Diese Erhebungen liefern wertvolle Informationen über die Zusammenhänge zwischen dem Gesundheits1943

zustand und der beruflichen Tätigkeit. Wie differenziert Analysen nach Berufen, Branchen oder anderen Variablen durchgeführt werden können, hängt jedoch von den jeweiligen Stichprobenumfängen der verschiedenen Erhebungen ab. Darüber hinaus stellt das vom Schweizerischen Nationalfonds finanzierte Projekt «Swiss National Cohort» (SNC) eine sehr bedeutsame Datenbasis bereit. Diese Datenbasis, die die Individualdaten der verschiedenen Volkszählungen mit den Daten zur Sterblichkeit verknüpft, ermöglicht differenzierte Mortalitätsanalysen nach den sozioökonomischen Merkmalen einer Person. Mehrere Analyseprojekte werden derzeit in verschiedenen Universitätsinstituten durchgeführt. Das SECO hatte 2008 die Fachtagung «Besser arbeiten in der Schweiz?!» abgehalten, auf der unter anderem Ergebnisse aus dem «European Survey on Working Conditions» zu den Arbeitsbedingungen in der Schweiz vorgestellt wurden. Des Weiteren bereitet das SECO mit den Daten der Schweizerischen Gesundheitsbefragung von 2007 eine Publikation über die Zusammenhänge zwischen Arbeitsbedingungen und Gesundheit vor, die im Laufe des Jahres 2009 veröffentlicht wird. Das BSV hat 2004 eine Machbarkeitsstudie zum Thema «Invaliditätsrisiko nach Branchen» durchgeführt. Die Ergebnisse wurden Ende 2004 publiziert. Aufgrund dieser Ergebnisse wurden in den Administrativdaten der Invalidenversicherung Angaben zu Branchen bei den Neurentnerinnen und Neurentnern standardmässig erhoben. Die Datenqualität wird derzeit geprüft.

Auswertungen mit den Daten sind vorgesehen. Der Bundesrat beantragt die Abschreibung des Postulats.

2006 P 06.3037

Gleichstellung. Lohnstrukturerhebung (N 23.6.06, Fehr Hans-Jürg)

Die Lohnungleichheiten zwischen Frauen und Männern beruhen auf einer Vielzahl von Gründen, die in erster Linie ökonomischer und gesellschaftlicher Natur sind. In Übereinstimmung mit dem Postulat ist hervorzuheben, dass es präzise und umfassende Informationen zur Lohnlandschaft in der Schweiz braucht, damit sich Arbeitgeber und Sozialpartner die Situation vergegenwärtigen und gezielter auf dem Arbeitsmarkt intervenieren können und so die Lohndifferenzen zwischen den Geschlechtern vermindert werden. Zu diesem Zweck hat das BFS die Schweizerische Lohnstrukturerhebung (LSE) kontinuierlich ausgeweitet, zunächst auf kantonaler, in einem zweiten Schritt auf kommunaler Ebene. Die Löhne in der kantonalen Verwaltung werden seit dem Jahr 2000 umfassend erhoben. Gemäss dem Statistikabkommen mit der Europäischen Union deckt die LSE seit 2006 auch die von den Gemeindeverwaltungen ausbezahlten Löhne ab. Es wurde eine repräsentative Stichprobe der Gemeinden festgelegt und definitiv in die Erhebung eingeschlossen.

Aufgrund des unverhältnismässigen Aufwands für die einzelnen Gemeindeverwaltungen ist eine separate Lohnstatistik für alle Gemeinden nicht denkbar. Die detaillierten Lohnstudien, die das EBG und das BFS gemeinsam erarbeiten, liefern regelmässig zuverlässige und repräsentative Indikatoren zur Entwicklung der Lohndifferenzen zwischen Frauen und Männern im gesamten öffentlichen Dienst. Damit verfügen die Arbeitgeber des privaten und des öffentlichen Sektors über genügend vollständige und detaillierte Informationen, um die Gründe und die Entwicklung der Lohndifferenzen, d.h. die Lohndiskriminierung zwischen den Geschlechtern in allen Wirtschaftssektoren, zu identifizieren. Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzuschreiben.

1944

Bundesamt für Sozialversicherungen 2001 P 00.3400

Bessere politische Beteiligung von Jugendlichen (N 26.11.01, Wyss) ­ vormals BAK

Der Bundesrat hat den Bericht «Strategie für eine schweizerische Kinder- und Jugendpolitik» in Erfüllung der Postulate Wyss 00.3400, Janiak 00.3469 und Wyss 01.3350 am 27. August 2008 verabschiedet. Gleichzeitig hat er das EDI beauftragt, ihm im ersten Quartal 2009 eine Vernehmlassungsvorlage für eine Totalrevision des Bundesgesetzes über die Förderung der ausserschulischen Jugendarbeit sowie einen Entwurf für eine Verordnung gestützt auf Artikel 386 StGB vorzulegen, in welcher die Massnahmen des Bundes zur Information und Sensibilisierung für die Rechte der Kinder sowie zur Prävention im Bereich des Kindesschutzes geregelt werden. Der Bundesrat erachtet damit das Postulat als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2001 P 01.3450

Familienausgleichskassen und Familienzulagen. Bericht (N 14.12.01, Meier-Schatz)

Das Postulat verlangt einen detaillierten statistischen Bericht über die Familienausgleichskassen, welcher Auskunft gibt unter anderem über die Zahl der Bezügerinnen und Bezüger und der Nichtanspruchsberechtigten, die Finanzierungsmodalitäten, die Anzahl befreiter Betriebe, die Differenzen bei den Beitragssätzen, die Höhe der Verwaltungskosten und die Vermögensverhältnisse. Das neue Bundesgesetz über die Familienzulagen (FamZG) erteilt dem Bundesrat die Kompetenz, zur Wahrnehmung seiner Aufsichtsfunktion einheitliche Statistiken zu erstellen. Art und Umfang dieser Statistiken sind in der Familienzulagenverordnung geregelt, welche der Bundesrat am 31. Oktober 2007 erlassen hat. Das FamZG ist am 1. Januar 2009 in Kraft getreten. Somit werden jährliche Statistiken über die Familienzulagen zur Verfügung stehen, welche auch Angaben über die Familienausgleichskassen enthalten werden.

Der Bundesrat erachtet damit das Postulat als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2002 P 00.3231

Stärkung der Familien mit Kindern (N 17.4.02, Spezialkommission NR 00.016 [Minderheit Leutenegger Oberholzer])

Das Postulat datiert vom 29. Mai 2000. In allen vom Vorstoss angesprochenen Bereichen konnten seither folgende Massnahmen ergriffen und umgesetzt werden: Familienbesteuerung: Die Sofortmassnahmen im Bereich der Ehepaarbesteuerung sind seit dem 1. Januar 2008 in Kraft. Mit ihnen sind Ungleichbehandlungen von Zweiverdiener-Ehepaaren gegenüber Zweiverdiener-Konkubinatspaaren abgebaut worden. Ausserdem wird der Bundesrat im Jahr 2009 verschiedene Reformvorschläge im Bereich der Familienbesteuerung in die Vernehmlassung schicken, welche zum Ziel haben, die Familien steuerlich zu entlasten.

Entlastung bei den Prämien für die obligatorische Krankenversicherung: Durch die am 1. Januar 2001 in Kraft getretene erste Teilrevision des KVG konnten erste Verbesserungen erzielt werden, welche eine stärkere Entlastung von Familien mit Kindern bewirkten. 2005 bewilligte das Parlament zusätzliche Mittel für die Verbilligung der Prämien von Kindern und jungen Erwachsenen in Ausbildung in Familien mit unteren und mittleren Einkommen. Die entsprechende Gesetzesrevision trat am 1. Januar 2006 in Kraft und wurde von den Kantonen auf den 1. Januar 2007 umgesetzt.

1945

Familienzulagen: Am 1. Januar 2009 ist das neue Familienzulagengesetz vom 24. März 2006 in Kraft getreten. Damit gelten in der ganzen Schweiz einheitliche Regelungen für die Familienzulagen. Diese führen insgesamt zu einer Leistungsverbesserung für die Familien mit Kindern (Mindestansätze, Aufhebung der Teilzulagen, Einbezug der Nichterwerbstätigen). Zudem wurde im Bundesgesetz vom 20. Juni 1952 über die Familienzulagen in der Landwirtschaft im Rahmen der Agrarpolitik 2011 die Einkommensgrenze zum Bezug von Familienzulagen per 2008 aufgehoben.

Schutz der Mutterschaft: Der Erwerbsersatz bei Mutterschaft ist im Rahmen des Erwerbsersatzgesetzes seit dem 1. Juli 2005 in Kraft.

Familienergänzende Kinderbetreuung: Seit dem 1. Februar 2003 werden aufgrund des Bundesgesetzes über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung Finanzhilfen an neu geschaffene Kinderbetreuungseinrichtungen geleistet. Seit dem 1. Oktober 2007 können aus dem entsprechenden Kredit auch Pilotprojekte für Betreuungsgutscheine von Kantonen und Gemeinden unterstützt werden. Dieses Gesetz ist bis zum 31. Januar 2011 befristet. Bislang konnte mit den Finanzhilfen des Bundes von insgesamt 118 Millionen Franken die Schaffung von rund 22 000 neuen Betreuungsplätzen gefördert werden (Stand Herbst 2008). Die WBK-N hat im August 2008 eine Motion (08.3449) eingereicht, die eine Fortführung des Förderprogramms fordert. Der Bundesrat beantragte dem Parlament am 12. Dezember 2008 die Annahme der Motion.

Ergänzungsleistungen für Familien: Die SGK-N bearbeitet zurzeit zwei parlamentarische Initiativen mit identischem Wortlaut, die Ergänzungsleistungen für Familien fordern (00.436 Fehr Jacqueline und 00.437 Meier-Schatz). Sie hat dazu eine Gesetzesvorlage erarbeitet und wird die Detailberatungen im Frühjahr 2009 aufnehmen.

Eine Subkommission der SGK-N erarbeitet zurzeit einen Vorentwurf zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative 07.419 Hochreutener «Verfassungsbasis für eine umfassende Familienpolitik». Dabei wird zu entscheiden sein, inwieweit dem Bund neue familienpolitische Kompetenzen und Aufgaben übertragen werden sollen.

Diese Ausführungen machen deutlich, dass in den meisten im Vorstoss genannten familienpolitischen Bereichen bedeutende Fortschritte erzielt wurden und dass in den wenigen verbleibenden Bereichen seitens des
Parlaments oder des Bundesrates entsprechende konkrete Projekte gegenwärtig in Arbeit sind. Der Bundesrat erachtet damit das Postulat als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2002 P 00.3469

Rahmengesetz für eine schweizerische Kinder- und Jugendpolitik (N 26.11.01, Janiak; S 18.6.02) ­ vormals BAK

Der Bundesrat hat den Bericht «Strategie für eine schweizerische Kinder- und Jugendpolitik» in Erfüllung der Postulate Janiak 00.3469, Wyss 00.3400 und Wyss 01.3350 am 27. August 2008 verabschiedet. Gleichzeitig hat er das EDI beauftragt, ihm im ersten Quartal 2009 eine Vernehmlassungsvorlage für eine Totalrevision des Bundesgesetzes über die Förderung der ausserschulischen Jugendarbeit sowie einen Entwurf für eine Verordnung gestützt auf Artikel 386 StGB vorzulegen, in welcher die Massnahmen des Bundes zur Information und Sensibilisierung für die Rechte der Kinder sowie zur Prävention im Bereich des Kindesschutzes geregelt werden. Der Bundesrat erachtet damit das Postulat als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

1946

2002 P 01.3350

Antragsrecht für die eidgenössische Jugendsession (N 30.9.02, Wyss) ­ vormals BAK

Der Bundesrat hat den Bericht «Strategie für eine schweizerische Kinder- und Jugendpolitik» in Erfüllung der Postulate Wyss 01.3350, Janiak 00.3469 und Wyss 00.3400 am 27. August 2008 verabschiedet. Gleichzeitig hat er das EDI beauftragt, ihm im ersten Quartal 2009 eine Vernehmlassungsvorlage für eine Totalrevision des Bundesgesetzes über die Förderung der ausserschulischen Jugendarbeit sowie einen Entwurf für eine Verordnung gestützt auf Artikel 386 StGB vorzulegen, in welcher die Massnahmen des Bundes zur Information und Sensibilisierung für die Rechte der Kinder sowie zur Prävention im Bereich des Kindesschutzes geregelt werden. Der Bundesrat erachtet damit das Postulat als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2002 P 02.3420

BVG. Überprüfung der Anlagevorschriften (N 3.10.02, Sozialdemokratische Fraktion)

Die Überprüfung der Anlagevorschriften im Bereich der beruflichen Vorsorge wurde einem spezialisierten Ausschuss der Eidgenössischen Kommission für die berufliche Vorsorge (BVG-Kommission) übertragen, welcher die Arbeiten im Sommer 2008 abgeschlossen hat. Die BVG-Kommission stimmte den Änderungen einstimmig zu. Der Bundesrat hat am 19. September 2008 die Verordnungsänderungen verabschiedet, welche am 1. Januar 2009 in Kraft getreten sind. Der Bundesrat beantragt daher, das Postulat abzuschreiben.

2005 M 05.3154

Mehr Wettbewerb bei der Beschaffung von IV-Hilfsmitteln (N 17.6.05, Müller Walter; S 6.12.05)

Um den Wettbewerb auf dem Hilfsmittelmarkt nachhaltig zu fördern und dessen Transparenz zu erhöhen, beabsichtigt das BSV, Hörgeräte (wichtigster Posten der Hilfsmittel) direkt zu erwerben. Es hat zu diesem Zweck eine Ausschreibung durchgeführt; ein solches Vorgehen wird von der Eidgenössischen Finanzkontrolle ausdrücklich empfohlen. An ihrer Sitzung vom 1. November 2007 äusserte sich die Finanzdelegation der eidgenössischen Räte wohlwollend zum vom BSV vorgeschlagenen Vorgehen. Der Bundesrat hat die entsprechenden Änderungen der Verordnung über die Invalidenversicherung und der Verordnung über die Alters- und Hinterlassenenversicherung auf den 1. Januar 2009 in Kraft gesetzt. Er erachtet damit die Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2005 M 05.3276

IV-Revision. Wettbewerb im Bereich der Hilfsmittel und Instrumente (N 7.10.05, Meier-Schatz; S 6.12.05)

Vgl. M 05.3154 2006 M 05.3468

Festlegung einer Gesamtstrategie für eine verstärkte Aufsicht des Bundes über den IV-Vollzug (S 6.12.05, Geschäftsprüfungskommission SR; N 22.3.06)

Im Rahmen der Arbeiten zur 5. IV-Revision wurde erkannt, dass insbesondere die administrative Aufsicht über die IV-Stellen sowie die Steuerung der IV-Stellen Schwachpunkte aufweisen und verstärkt werden müssen. Die hierzu notwendigen Gesetzesanpassungen konnten im Rahmen der 5. IV-Revision eingebracht werden.

Insgesamt stellt die Gesetzesrevision mit ihrer konsequenten Fokussierung auf die Eingliederung eine neue strategische Ausrichtung der Invalidenversicherung dar.

Eine verbesserte, strategisch klar fokussierte Aufsicht bedingt neben gesetzlichen 1947

Anpassungen auch die Einführung neuer Instrumente. Im Rahmen eines Gesamtprojektes entwickelte das BSV in sieben Teilprojekten (Steuerung, Aufsicht, Qualitätssicherung, Organisationsentwicklung, Früherfassung/Frühintervention, Integrationsmassnahmen, Informatik) in den Jahren 2006/2007 entsprechende Massnahmen. Die Umsetzung ist in Gang. Der Bundesrat erachtet damit die Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2007 P 07.3461

Temporärarbeit und berufliche Vorsorge (N 5.10.07, Robbiani)

Am 2. April 2008 nahm der Bundesrat Kenntnis vom Bericht des BSV, in dem mehrere Möglichkeiten zur Verbesserung der beruflichen Vorsorgesituation von Personen, die häufig die Stelle wechseln oder temporäre Einsätze leisten, analysiert werden. Aufgrund dieses Berichts verabschiedete der Bundesrat die Änderung der BVV 2. Die Verordnungsänderung sieht die Unterstellung von Personen vor, die für denselben Arbeitgeber Arbeitseinsätze von insgesamt mehr als 3 Monaten leisten.

Die Massnahme ist am 1. Januar 2009 in Kraft getreten. Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzuschreiben.

Staatssekretariat für Bildung und Forschung 2003 P 03.3282

Bericht über die Forschung im Bildungsbereich (N 3.10.03, Simoneschi) ­ vormals BBW

Die Schweiz hat im Jahr 2006 ihre Bildungsforschung einem Länderexamen der OECD unterzogen. Dafür hat sie einen ausführlichen Länderbericht verfasst und ihn der OECD unterbreitet, die, ausgehend von dieser Grundlage, einen eigenen Expertenbericht erstellt hat. Der Bundesrat hat seine Stellungnahme zu den Befunden der OECD am 12. November 2008 verabschiedet und beantragt somit die Abschreibung des Postulats.

2006 P 06.3050

Gründung einer «Stiftung Forschung Schweiz» (N 23.6.06, Freisinnig-demokratische Fraktion)

Der Bundesrat hat den Bericht «Zur Gründung einer Stiftung Forschung Schweiz» in Erfüllung des Postulats am 14. März 2008 verabschiedet. Er beantragt daher die Abschreibung des Postulats.

2006 P 06.3068

Interessenkonflikte in der Forschung. Einheitliche Richtlinien (N 23.6.06, Widmer)

Die Leistungsvereinbarung des Bundes mit den Akademien der Wissenschaften Schweiz für die Beitragsperiode 2008­2011 berücksichtigt die Anliegen des Postulats. Die Akademien der Wissenschaften Schweiz haben im Jahr 2008 die «Grundsätze und Verfahrensregeln zur wissenschaftlichen Integrität» verabschiedet und publiziert. Sie haben nun gemäss Leistungsvereinbarung 2008­2011 das Mandat, gemeinsam mit den relevanten Akteuren die Befolgung dieser Grundsätze und Verfahrensregeln zu fördern. Der Bundesrat beantragt daher die Abschreibung des Postulats.

1948

2006 M 05.3777

Landwirtschaft. Risiken und Nutzen der Gentechnik (N 24.3.06, Sozialdemokratische Fraktion; S 25.9.06)

Der Ausführungsplan zum Nationalen Forschungsprogramm (NFP) «Nutzen und Risiken der Freisetzung gentechnisch veränderter Pflanzen» sowie der Leistungsauftrag 2008­2011 für Agroscope (landwirtschaftliche Forschungsanstalten) berücksichtigen die Anliegen der Motion. Der Bundesrat beantragt daher die Abschreibung der Motion.

2006 M 05.3828

Forschungen über gesundheitliche Risiken transgener Pflanzen und Lebensmittel (N 24.3.06, Sozialdemokratische Fraktion; S 25.9.06)

Der Ausführungsplan zum Nationalen Forschungsprogramm (NFP) «Nutzen und Risiken der Freisetzung gentechnisch veränderter Pflanzen» berücksichtigt die Anliegen der Motion. Der Bundesrat beantragt daher die Abschreibung der Motion.

2007 M 05.3861

Ressortforschung im Bereich der Koexistenz von GVO- und Nicht-GVO-Pflanzen in der Schweiz (S 13.3.06, Leumann; N 20.9.07)

Der Ausführungsplan zum Nationalen Forschungsprogramm (NFP) «Nutzen und Risiken der Freisetzung gentechnisch veränderter Pflanzen» sowie der Leistungsauftrag 2008­2011 für Agroscope (landwirtschaftliche Forschungsanstalten) berücksichtigen die Anliegen der Motion. Der Bundesrat beantragt daher die Abschreibung der Motion.

Justiz- und Polizeidepartement Bundesamt für Justiz 2003 P 03.3580

Strafbestimmungen bei Verletzung von Amtsgeheimnissen (S 9.12.03, Staatspolitische Kommission SR 03.013)

Das Postulat beauftragt den Bundesrat zu prüfen, ob nach dem Wechsel vom bisherigen System zum Grundsatz der Öffentlichkeit mit Geheimhaltungsvorbehalt Handlungsbedarf zur Verschärfung der Strafbestimmungen bei Verletzung von Amtsgeheimnissen besteht. Der Bundesrat beantragt die Abschreibung des Postulats.

Die Verletzung des Amtsgeheimnisses ist aktuell wie folgt geregelt: Gemäss Artikel 320 StGB wird eine Person, die ein Amtsgeheimnis verletzt, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft. Die Amtsgeheimnisverletzung bildet ein Vergehen mit dem für Vergehen maximalen Strafrahmen. Während Verbrechen mit Freiheitsstrafe von mehr als drei Jahren bestraft werden, gelten als Vergehen Taten, die mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bedroht sind (Art. 10 Abs. 2 und 3 StGB). Strafbar ist auch die Verletzung des Amtsgeheimnisses nach Beendigung des amtlichen oder dienstlichen Verhältnisses (Art. 320 Abs. 1 Satz 2 StGB). Der Täter muss für eine Bestrafung immer vorsätzlich gehandelt haben, wobei Eventualvorsatz genügt. Es ist kaum einzusehen, wie diese Bestimmungen verschärft werden könnten, ohne dadurch ein Missverhältnis zu Straftatbeständen von vergleichbarer Schwere entstehen zu lassen.

1949

Ausserdem bestehen bislang keine Anhaltspunkte, wonach die Einführung des Öffentlichkeitsprinzips in der Verwaltung spezifische Probleme in Bezug auf die Wahrung des Amtsgeheimnisses verursacht hätte. Gemäss Artikel 19 des Öffentlichkeitsgesetzes (BGÖ) überprüft der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte den Vollzug und die Wirksamkeit des BGÖ und erstattet dem Bundesrat regelmässig Bericht (erstmals Mitte 2009; in erster Linie zu den Umsetzungskosten des BGÖ). Sollten diese Evaluationen wider Erwarten Schwierigkeiten in Bezug auf die Wahrung des Amtsgeheimnisses ergeben, könnte der Bundesrat aufgrund dieser konkreten Vorfälle die Frage wieder behandeln.

2006 M 05.3232

Verfassungsbestimmung über die Grundversorgung (S 16.06.05, Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen SR 04.076; N 06.03.06) ­ vormals UVEK/GS

Die Motion wurde entgegen dem bundesrätlichen Antrag am 16. Juni 2005 vom Ständerat und am 6. März 2006 vom Nationalrat angenommen. Sie verlangt die Einführung einer allgemeinen, nicht auf bestimmte Sachbereiche eingeschränkten Verfassungsbestimmung über die Grundversorgung. Nach dem mit der NFA eingeführten Artikel 43a Absatz 4 BV ist bei der Zuteilung von Aufgaben an den Bund und bei deren Erfüllung zu beachten, dass Leistungen der Grundversorgung allen Personen in vergleichbarer Weise offen stehen. Zudem betreffen einige sektorielle Bestimmungen der Verfassung Sachgebiete, in denen sich Fragen der Grundversorgung stellen. Dabei werden teils inhaltliche Vorgaben gemacht, teils blosse Kompetenzen zugewiesen (z.B. Art. 87 zur Eisenbahn und zu weiteren Verkehrsträgern, Art. 89 zur Energieversorgung, Art. 92 zu Post und Telekommunikation, Art. 93 zu Radio und Fernsehen).

Abklärungen haben gezeigt, dass es nicht möglich ist, für die unterschiedlichen Bereiche der Grundversorgung eine allgemeine Bestimmung zu formulieren, die gegenüber der heutigen Situation einen greifbaren Mehrwert bietet. Es bestünden drei Möglichkeiten: a.

Eine pauschale, rein programmatische Bestimmung würde Grundsätze festhalten, die heute als selbstverständlich gelten (Orientierung an den Bedürfnissen der Bevölkerung, gleichmässige Versorgung für alle Landesgegenden und Bevölkerungsgruppen, Qualität, erschwingliche Preise, etc.). Das Wesentliche, praktisch Durchsetzbare, bliebe indessen weiterhin unausgesprochen und müsste auf Gesetzesstufe konkretisiert werden.

b.

Man könnte versuchen, konkrete Regulierungsinstrumente (z.B. Konzessionssystem, Finanzierungssystem, Anforderungen an die flächendeckende Versorgung) ausdrücklich zu nennen. Dagegen spricht jedoch dreierlei: Erstens wären die konkreten Vorgaben angesichts der sehr unterschiedlichen Sachlage in den verschiedensten Sektoren nicht auf einen allgemeinen Nenner zu bringen. Zweitens gehört die konkrete Festlegung der staatlichen Regelungsinstrumente grundsätzlich auf Gesetzesstufe. Drittens würde eine allgemeine, nicht auf die Zuständigkeitsgebiete des Bundes beschränkte Bestimmung, sobald sie greifbare inhaltliche Festlegungen beinhalten würde, die Kantone in ihren Zuständigkeitsbereichen empfindlich einschränken. Diese Option scheidet also aus.

1950

c.

Inhaltlich spräche nichts dagegen, in einigen Sektoren konkrete und detaillierte Verfassungsbestimmungen einzuführen oder bestehende Bestimmungen zu präzisieren. Damit würde jedoch der Motion nicht Genüge getan, denn diese verlangt ausdrücklich eine allgemeine Bestimmung. Auch diese Option kann daher nicht weiterverfolgt werden.

Würde der Bundesrat die Motion umsetzen, müsste er dem Parlament somit nach Option a. eine rein symbolische Verfassungsbestimmung ohne konkreten Gehalt vorschlagen. Dies kann nicht im Sinn der Bundesversammlung sein. Daher beabsichtigt der Bundesrat, auf die Ausarbeitung einer Verfassungsvorlage mit den entsprechenden Erläuterungen zu verzichten. Nötige Verfassungs- und Gesetzesrevisionen zu Inhalt, Umfang und Finanzierung der Grundversorgung in bestimmten Bereichen wird er bei Bedarf vorbereiten und dem Parlament im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens vorlegen.

Bundesamt für Polizei 2006 P 05.3610

Polizeistatistische Übersicht (N 24.3.06, Haering)

An seiner Sitzung vom 19. Dezember 2008 hat der Bundesrat den Bericht in Erfüllung des Postulats 05.3610 «Polizeistatistische Übersicht» verabschiedet. Der vorliegende Bericht liefert die verlangten Detailzahlen betreffend Polizeibestände in den Kantonen und Gemeinden, äussert sich zur Frage der Einsparung von Polizeiangestellten durch den Einsatz der Armee und liefert Angaben über die Höhe der finanziellen Abgeltungen des Bundes für Polizeileistungen der Kantone. Der Bundesrat erachtet somit das Postulat als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport Verteidigung 2001 P 00.3702

Kostenbeteiligung des Bundes an der Sanierung von schadstoffbelasteten Böden bei Schiessanlagen (N 23.3.01, Heim)

Mit der Motion Heim, welche am 23. März 2001 vom Nationalrat in Form eines Postulates überwiesen wurde, wird der Bundesrat ersucht, eine Vorlage zur Kostenteilung bei altlastenbedingten Bodensanierungen von Schiessanlagen auszuarbeiten.

Der Bund habe sich dabei in angemessener Form an den Sanierungskosten zu beteiligen. Zudem habe der Bund mit seinem grossen fachlichen Knowhow die Kantone in schwierigen Fragen zu beraten.

Betreffend die Verteilung der Sanierungskosten auf die in Frage kommenden Parteien gilt gemäss Umweltschutzgesetz, dass in erster Linie derjenige die Kosten trägt, welcher die Kosten durch sein Verhalten verursacht hat. Als solche sogenannte Verhaltensstörer kommen in erster Linie die Schützenvereine in Betracht. Der Bund bzw. das VBS haftet für diejenigen Bleifrachten, welche durch die im Dienst stehende Truppe eingebracht wurden, nicht aber für die aus dem Obligatorischen stammenden Belastungen (BGE vom 31. Oktober 2005 [1A.158/2005]).

Wer lediglich als Inhaber des Standortes beteiligt ist, trägt ebenfalls Kosten, da er wohl immer von der Schiessbelastung Kenntnis hat. Der Anteil dieses Zustandsstörers ist praxisgemäss aber kleiner als jener des Verhaltensstörers.

1951

Das zuständige Gemeinwesen (in der Regel der Kanton als Vollzugsbehördeninstanz) trägt den Kostenanteil der Verursacher, die nicht ermittelt werden können oder zahlungsunfähig sind. Solche sogenannte Ausfallkosten entstehen im Zusammenhang mit Schiessanlagen in erster Linie dadurch, dass Kosten für Altlastensanierungen weit über die finanziellen Mittel von Schützenvereinen hinausgehen.

In Ergänzung zum erwähnten Verursacherprinzip übernimmt der Bund gemäss geltendem Umweltschutzgesetz 40 Prozent der Kosten, sofern ab 1. November 2008 keine Schiesseinträge in den Boden mehr gelangen. Gegenüber dem Bund kann einzig der Standortkanton den Anspruch geltend machen. Eine einheitliche Vollzugspraxis der Kantone zur Verteilung der Bundesgelder existiert diesbezüglich bis dato nicht. Einige Kantone beteiligen die Parteien voll an den Bundesabgeltungen, andere gar nicht oder nur teilweise, indem sie bspw. zuerst die von ihnen zu tragenden Ausfallkosten decken.

Eine von der UREK-NR beschlossene Gesetzesrevision sieht vor, dass die Fristen für die Anspruchberechtigung verlängert werden. Sofern sich ein Standort in der Grundwasserzone befindet, soll diese auf 2012 verlängert werden, für die übrigen Standorte auf 2020. Die Bundesbeiträge werden neu auf 8000 Franken pro Scheibe festgelegt. Die Revision muss im Parlament noch behandelt werden.

Das Anliegen des Postulats ist damit erfüllt, weshalb der Bundesrat die Abschreibung des Postulates beantragt.

2006 P 06.3418

Günstige Voraussetzungen für einen allfälligen Aufwuchs der Armee schaffen (N 3.10.06, Sicherheitspolitische Kommission NR 06.050)

Mit dem Postulat der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrates wird der Bundesrat beauftragt zu prüfen, welche Massnahmen zur Erleichterung eines allfälligen Aufwuchses der Armee zu ergreifen sind. Dabei geht es um die Entwicklung einer entsprechenden Industrie- und Technologiepolitik in der Schweiz sowie um die Verbesserung der Ausbildung von Spezialisten für Schlüsselfunktionen über eine verstärkte Professionalisierung und Ausbildungskooperation.

Der Bundesrat hat am 28. März 2007 die neue Eignerstrategie für die Rüstungsunternehmen des Bundes RUAG für die Jahre 2007­2010 verabschiedet. Er betont darin die Bedeutung der Rüstungsunternehmen für die Erfüllung des verteidigungspolitischen Auftrages. Auf eine Revision der «Grundsätze des Bundesrates über die Rüstungspolitik des VBS» vom 29. November 2002 wurde verzichtet. Im Weiteren unterstreicht der Bundesrat die existenzielle Wichtigkeit von Exportmöglichkeiten für die Wehrindustrie.

Die Ausbildung von Spezialistinnen und Spezialisten in Schlüsselfunktionen wird schon heute und in angemessenem Ausmass durch militärische und zivile Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des VBS und der RUAG sichergestellt. Berufskader und Spezialisten/Spezialistinnen werden zwecks Weiterausbildung gezielt zur Industrie und ins Ausland abkommandiert. Mit Miliztruppen, die für den Kompetenzerhalt vorgesehen sind, werden Einsatzverfahren entsprechend den internationalen Erkenntnissen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten geübt und weiterentwickelt.

Den Anliegen im Postulat wird somit durch diese Beschlüsse und Massnahmen entsprochen. Der Bundesrat beantragt deshalb die Abschreibung des Postulates.

1952

2007 P 07.3271

Ausweitung des Mandates der PSO-Kommission (N 6.6.07, Sicherheitspolitische Kommission NR)

Anfang Legislatur haben die betroffenen Bundesämter sowie die ausserparlamentarische Kommission für militärische Einsätze der Schweiz zur internationalen Friedensförderung (PSO-Kommission) die Frage einer Ausweitung des Mandats der PSO-Kommission auf die Gesamtheit der Friedensförderungsmassnahmen der Schweiz überprüft.

Es wurden zwei Kriterien definiert, welche den Rahmen der Kompetenz der PSOKommission bestimmen: Der Fokus soll sich erstens auf Einsätze richten, die der Internationalen Friedensförderung dienen und zweitens auf diejenigen Einsätze beschränkt sein, an denen sich das VBS in irgendeiner Form beteiligt.

Diese Rahmenbedingungen erlauben es der PSO-Kommission, ihre Aufgabe zukunftsorientiert wahrzunehmen und das Augenmerk auch auf neue Tätigkeiten auszuweiten, ohne ihre bisherige Wirkung oder Effizienz zu schwächen. Eine solche begrenzte Ausweitung des Mandats wurde bereits implementiert und widerspiegelt sich im Arbeitsprogramm 2009 der PSO-Kommission.

Der Bundesrat beantragt daher die Abschreibung des Postulates.

2008 P 08.3038

Grundausbildungs- und Fortbildungsdienste der Truppe der Armee. Wirtschafts- und ausbildungsfreundliche Planung (N 1.10.08, Wasserfallen)

Mit der zunehmenden Komplexität sowohl der zivilen als auch der militärischen Ausbildung ist ein friktionsloses Nebeneinander nicht immer möglich. Das 3-StartModell nimmt jedoch in optimaler Weise Rücksicht auf die Bedürfnisse des zivilen Bereichs. Zudem wird das militärische Ausbildungsmodell konstant an die zivilen Bedürfnisse angepasst. Im Notfall ist die Arbeitslosenversicherung bereit, allfällige stellenlose Zeiten im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens zu überbrücken. Mit der heutigen Regelung der Soldzulage während Beförderungsdiensten bis Stufe Subalternoffizier sind finanzielle Probleme sehr selten, wie die Statistiken des Sozialdienstes der Armee (SDA) belegen.

Fortbildungsdienste der Truppe (z.B. WK) sind von kürzerer Dauer, sodass sie in der Regel weder das Studium noch die Berufstätigkeit wesentlich beeinträchtigen. Der Spielraum für die Planung der Dienste ist durch die Aufrechterhaltung der Bereitschaft und die immer knapper werdenden Ressourcen (Infrastrukturen, Lehrpersonal usw.) sehr eng. Die Statistiken der Dienstverschiebungen zeigen jedoch, dass diese grosszügig gewährt werden. Die Armee ist bestrebt, hier im Rahmen des gesetzlich Möglichen den Ermessenspielraum bestmöglichst auszuschöpfen.

Die Kommission «Koordination der zivilen und militärische Ausbildung», in welcher neben der Armee auch sämtliche Bereiche der zivilen Ausbildung und die Arbeitgeber vertreten sind, verfolgt laufend die Entwicklung und schlägt regelmässig Verbesserungsmassnahmen vor, die in der Folge auch in die Praxis umgesetzt werden.

Im Rahmen der Weiterentwicklung der Armee sind auch weiterhin die heutigen Dienstleistungsmodelle namentlich in Bezug auf die Koordination der zivilen und militärischen Ausbildung zu überprüfen und zu optimieren. Vor diesem Hintergrund erachtet damit der Bundesrat das Postulat als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

1953

Bundesamt für Bevölkerungsschutz 2006 M 05.3715

Standortbestimmung zu den Schutzanlagen und Schutzräumen (N 16.3.06, Finanzkommission NR 05.047; S 18.12.06)

Der Bundesrat hat am 7. März 2008 den von der Finanzkommission NR verlangten Bericht «Standortbestimmung zu den Schutzanlagen und Schutzräumen» zur Kenntnis genommen und den darin beantragten Optionen 2 zu den Schutzräumen, Schutzanlagen und Kulturgüterschutzräumen zugestimmt. In ihrer Sitzung vom 5. September 2008 hat die Finanzkommission NR den Bericht diskutiert und als erfüllt zur Abschreibung empfohlen. Bezüglich der Optionen folgte sie den Empfehlungen des Bundesrates. Das VBS (BABS) wird die dazu nötigen Änderungen im Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (BZG) vornehmen und diese Revision im Jahr 2010 dem Parlament vorlegen. Die Inkraftsetzung der neuen Bestimmungen zu den Schutzbauten ist auf den 1. Januar 2011 geplant. Vor diesem Hintergrund beantragt daher der Bundesrat die Abschreibung der Motion.

Finanzdepartement Eidgenössische Finanzverwaltung 2005 P 05.3363

KTU und Pensionskasse ASCOOP. Massnahmen des Bundes (S 28.9.05, Lauri)

Mit Beschluss vom 23. September 2005 beantragte der Bundesrat die Annahme der beiden Postulate Fluri (05.3247) und Lauri (05.3363). Diese gleich lautenden Postulate (das Postulat Fluri wurde im Unterschied zum Postulat Lauri noch nicht überwiesen) fordern den Bundesrat auf zu prüfen, «mit welchen Massnahmen der Bund vergleichbar dem Vorgehen bei den SBB die bereits eingeleitete Sanierung der Kasse zur Gewährleistung eines fairen Wettbewerbs zwischen den SBB und den KTU unterstützen kann».

In Rahmen seiner Antwort zu den beiden Postulaten Lauri und Fluri wies der Bundesrat allerdings darauf hin, dass in erster Linie die Ursachen genauer zu ergründen seien, die zur schwierigen Lage der Pensionskasse führten. Auf der Basis dieser Analysen könnten daraufhin verschiedene alternative Vorgehensweisen erarbeitet und verglichen werden. Diese Untersuchungen bedeuteten jedoch kein Präjudiz für eine allfällige spätere Bundeshilfe, da die Verantwortung für die eigene Pensionskasse in erster Linie bei den betroffenen Unternehmen liege.

Am 2. Juli 2008 hat der Bundesrat den Bericht zur Erfüllung der beiden Postulate Fluri und Lauri verabschiedet. Dieser kommt zum Schluss, dass sich für den Bund weder direkt noch indirekt eine Handlungspflicht oder ein Handlungsinteresse ergibt. Zwischen Anfang Juli und November 2008 hat der Bundesrat eine Vernehmlassung zur Sanierung der PK SBB durchgeführt. Der Vernehmlassungsvorlage wurde der Bericht zur Erfüllung der beiden Postulate Fluri und Lauri beigelegt.

Mit der Erstellung des Berichtes zur Erfüllung der beiden Postulate Fluri und Lauri in Zusammenhang mit der Pensionskasse der ASCOOP wurde das Anliegen der Postulate Fluri und Lauri erfüllt. Der Bundesrat beantragt daher, das Postulat Lauri als erfüllt abzuschreiben.

1954

2006 M 05.3714

Struktur und Inhalt des Finanzplans (N 7.12.05, Finanzkommission NR 05.047; S 21.3.2006)

Die Motion beauftragt den Bundesrat, Struktur und Inhalt des Finanzplans neu zu gestalten. Dabei soll die Finanzplanung zu allen Aufgabengebieten Ziele und Strategien des Bundesrats enthalten, deren Umsetzung nach Möglichkeiten mit Indikatoren gemessen werden kann. Der Finanzbedarf ist nach Aufgaben zu gliedern und die Abweichungen zum vorangehenden Finanzplan sind auszuweisen und zu begründen.

Der Bundesrat hat mit der Einführung des neuen Rechnungsmodells des Bundes (Voranschlag 2007, Finanzplanung 2008­11) die Finanzberichterstattung neu konzipiert. Dabei wurde die von der Motion geforderte stärkere Hervorhebung der Aufgabensicht im Bericht zum Finanzplan umgesetzt (Band 5 der Berichterstattung zum Voranschlag). Der Finanzplanbericht enthält seither einen detaillierten Anhang 4, welcher die Ausgaben des Bundes gegliedert in 44 Aufgaben darstellt. Für jede Aufgabe werden die Ausgabenentwicklung sowie Abweichungen zu Vorjahr und Vorjahresplanung ausgewiesen und kommentiert. Ebenso aufgeführt sind die übergeordneten Ziele des Bundesrats sowie wichtigste laufende und geplante Reformvorhaben. Die Darstellung enthält auch Informationen über die an der Aufgabenerfüllung beteiligten Verwaltungseinheiten sowie die wichtigsten Rechtsgrundlagen und zeigt auf, ob der Bund die Aufgabenerfüllung im Wesentlichen selber wahrnimmt oder über Subventionen an Dritte gewährleistet. Als Indikator zur Messung der Zielerreichung dient vorerst eine detaillierte Aufschlüsselung der Ausgabenentwicklung nach Teilaufgaben. Diese zeigt auf, ob der Mitteleinsatz den unter den übergeordneten Zielen und Reformprojekten aufgeführten Schwerpunkten entspricht. Ein weitergehendes Indikatorenset hat Aufnahme in die Legislaturplanung gefunden: Anhang 3 der Botschaft über die Legislaturplanung 2007­2011 enthält für die Leitlinien und Ziele des Bundesrats eine Auflistung von verschiedenen, zumeist jährlich verfügbaren Indikatoren. Derzeit wird geprüft, wie solche Indikatoren auch Eingang in die jährliche Finanzplanung finden können, ohne dass der Rahmen einer kompakten Aufgabendarstellung gesprengt wird.

Mit der Einführung von Anhang 4 des Berichts zur Finanzplanung wurde die Motion umgesetzt. Der Bundesrat beantragt deshalb deren Abschreibung.

2007 P 05.3662

Strategiebericht zur ökologischen Steuerreform (N 21.3.07, Leutenegger Oberholzer)

Das Postulat fordert den Bundesrat auf, in einem Strategiebericht grundlegende Analysen zu den Möglichkeiten der Ressourcensteuerung mit fiskalischen Mitteln darzustellen, die Regelungen in vergleichbaren Nachbarländern aufzuzeigen sowie die gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen und die Verteilungswirkung zu prüfen.

Der Bundesrat hat bereits in der Stellungnahme zum Postulat darauf hingewiesen, dass er eine erneute Diskussion einer ökologischen Steuerreform als nicht zielführend erachtet. Die zweimalige Ablehnung einer ökologischen Steuerreform durch Volk und Stände (2000: Energielenkungsabgabe «Grundnorm»; 2001: Volksinitiative «Für eine gesicherte AHV ­ Energie statt Arbeit besteuern») waren in dieser Hinsicht richtungsweisend. Vor diesem Hintergrund ist eine ökologische Steuerreform, verstanden als aufkommensneutrale Verschiebung der Steuerlast von der Arbeit zur Energie, für den Bundesrat zurzeit nicht opportun.

1955

Andererseits besteht aus Sicht des Bundesrates ein politischer Grundkonsens für klima- und umweltpolitische Ziele und Massnahmen. In diesem Zusammenhang wurden auf Bundesebene bereits mehrfach Lenkungsabgaben eingeführt: auf schwefelhaltigem Heizöl extra-leicht (ab 1998), auf volatilen organischen Verbindungen (VOC; ab 2000), die Altlastenabgabe (ab 2002) sowie die CO2-Abgabe auf Brennstoffen (ab 2008). Weitere Massnahmen wie die Steuerbefreiung von Biotreibstoffen und der geplante Automobilsteuer-Bonus für umweltschonende Fahrzeuge sind weitere Schritte in Richtung eines ökologischeren Steuersystems. Als Umweltabgabe im weiteren Sinn kann auch die Mineralölsteuer aufgefasst werden, obwohl es sich hierbei in erster Linie um eine Finanzierungsabgabe handelt. Was die längerfristige Strategie angeht, steht die Reduktion der CO2-Emissionen bzw. die Post-Kyoto-Klimapolitik nach 2012 im Mittelpunkt der nationalen und auch der internationalen Diskussionen. Der Bundesrat hat in diesem Zusammenhang am 5. Dezember 2008 eine Vernehmlassungsvorlage verabschiedet, worin er zwei mögliche Stossrichtungen vorschlägt, um die CO2-Emissionen im Jahr 2020 um 20 Prozent gegenüber 1990 zu senken.

Der Bundesrat hat mit der Vernehmlassungsvorlage zur Revision des CO2-Gesetzes vom 5. Dezember 2008 die grundlegenden Möglichkeiten der Ressourcensteuerung mit fiskalischen Mitteln dargestellt. Aus diesem Grund erachtet er die Forderung nach einem Strategiebericht als erfüllt.

Der Bundesrat beantragt daher die Abschreibung des Postulats.

2007 P 04.3756

Bilanz über die Steigerung der Steuerbelastung (N 1.10.07, Fraktion der Schweizerischen Volkspartei)

Mit dem Postulat wurde der Bundesrat beauftragt, dem Parlament in Form eines Berichtes einen Überblick über zusätzliche Belastungen durch Steuern, Abgaben und Gebühren im Jahr 2004 vorzulegen. Berücksichtigt werden sollen die vom Parlament 2004 beschlossenen Gesetzesgrundlagen, die vom Bundesrat 2004 in Kraft gesetzten Beschlüsse und die vom Bundesrat 2004 gestützt auf bestehende Gesetzesgrundlagen vorgenommenen Anpassungen.

Bei den Fiskaleinnahmen hat der Bundesrat am 1. Januar 2004 die Verordnung über die Lenkungsabgabe auf Benzin und Dieselöl mit einem Schwefelgehalt in Kraft gesetzt (Einnahmen 2004: 56 000 Franken) und per 1. Oktober 2004 eine Erhöhung der Tabaksteuer vorgenommen (50 Rp. pro Paket). Bei den Entgelten ergibt sich aus der Prüfung der Staatsrechnung 2004 nur eine kleine Zahl von Änderungen der Gebührenverordnungen, die zu höheren Erträgen führen. Die Einnahmen in den betroffenen Rubriken liegen rund 15 Millionen Franken über jenen des Vorjahrs, wobei der Anstieg sowohl auf Tarifanpassungen als auch höhere Volumen zurückzuführen ist. Drei Viertel dieser Mehreinnahmen entfallen auf die Gebühren der diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Schweiz sowie die Gebühren betreffend Aufenthalt und Niederlassung der Ausländerinnen und Ausländer. Mehreinnahmen von über einer Million Franken ergeben sich zudem bei den Gebühren betreffend die Strafregisterauszüge und die Kosten der Bundesstrafrechtspflege. Die im Jahr 2004 vom Parlament beschlossenen Gesetzesgrundlagen betreffend Steuern, Abgaben und Gebühren beschränken sich auf die Bundesbeschlüsse über die Genehmigung zolltarifarischer Massnahmen. Diese beinhalten fast ausnahmsweise Tarifsenkungen und der Bundesrat ist aufgrund des Zolltarifgesetzes verpflichtet die eidgenössischen Räte über die Massnahmen in einem separaten Bericht zu informieren.

1956

Der Bundesrat hat Verständnis für die Anliegen nach erhöhter Transparenz im Bereich der Steuern, Abgaben und Gebühren. Ein umfassender Bericht bezogen auf ein einzelnes, weit zurückliegendes Jahr ist aber nicht zweckdienlich und wäre mit grossem Aufwand verbunden. Der Akzent soll vielmehr auf eine verbesserte Berichterstattung zu Voranschlag und Rechnung gelegt werden. Im Rahmen der Einführung des neuen Rechnungsmodells im Jahre 2007 wurde diesbezüglich eine umfassende Überarbeitung vorgenommen und damit den Bedürfnissen der Empfänger stärker Rechnung getragen. Die Zweckmässigkeit der Finanzberichterstattung wird seither laufend überprüft und bei Bedarf werden Nachbesserungen vorgenommen. Weiter erhalten die eidgenössischen Räte seit der Wintersession 2008 mit der Übersicht über traktandierte Geschäfte mit finanziellen Auswirkungen zusätzlich zu den Informationen über die ausgabenseitigen auch jene über die einnahmenseitigen Geschäfte. Abschliessend ist auch darauf hinzuweisen, dass der Bundesrat zwecks Umsetzung der Motion Steiner (06.3811) über die Transparenz in der Gebührenbelastung einen Bericht erarbeiten wird, der die Entwicklung der Belastung aus Abgaben und Gebühren bei Bund, Kantonen und Gemeinden darstellt. Damit kann der im Postulat formulierten Forderung nach einer Bilanz über die Steigerung der Belastung durch Abgaben und Gebühren ebenfalls nachgekommen werden.

Der Bundesrat beantragt daher die Abschreibung des Postulats.

2007 P 07.3708

Hintergründe des Goldverkaufs der Nationalbank (N 21.1.07, Stamm)

Der Nationalrat hat am 21. Dezember 2007 das Postulat (07.3708) von Nationalrat Luzi Stamm überwiesen, welches den Bundesrat beauftragt, dem Parlament einen Bericht über die Hintergründe des Goldverkaufs der Nationalbank vorzulegen. Im Speziellen sei die Frage zu beantworten, ob es Abmachungen mit ausländischen Notenbanken zum koordinierten Verkauf von Gold gegeben habe.

Der Verkauf von 1300 Tonnen Gold in den Jahren 2000­2005 stand im Zusammenhang mit der Aufhebung der Goldbindung des Frankens. Der Erlös aus dem Goldverkauf wurde zu zwei Dritteln an die Kantone und zu einem Drittel an den Bund ausgeschüttet. Der Anteil des Bundes ging an den Ausgleichsfonds der AHV. Beim Verkauf der 250 Tonnen Gold, welcher die SNB im Juni 2007 angekündigt hatte und Ende September 2008 abgeschlossen war, handelte es sich um eine auf die geldpolitischen Bedürfnisse abgestimmte Umschichtung innerhalb der Nationalbankaktiven. Im Bericht «Hintergründe des Goldverkaufs der Schweizerischen Nationalbank» werden die Motive der beiden Goldtransaktionen dargelegt. Erwähnung finden auch die beiden Goldabkommen aus den Jahren 1999 und 2004, in denen die SNB und weitere Zentralbanken vereinbarten, ihre Goldverkäufe zu koordinieren, um dadurch starke Preisreaktionen am Goldmarkt zu vermeiden.

Der Bundesrat hat am 3. September 2008 den Bericht in Erfüllung des Postulats verabschiedet. Der Bundesrat beantragt daher die Abschreibung des Postulats.

Eidgenössisches Personalamt 2005 M 05.3152

Vertretung der sprachlichen Minderheiten in den Bundesämtern (N 17.6.05, Berberat; S 29.9.05)

Die entsprechend dem Antrag des Bundesrats von beiden Räten angenommene Motion beauftragt den Bundesrat, für eine angemessene Vertretung der sprachlichen Minderheiten in den Führungspositionen der Bundesämter zu sorgen, indem bei 1957

gleichen Fähigkeiten Kandidatinnen und Kandidaten aus der lateinischen Schweiz bevorzugt werden. Das EPA verfasst alle vier Jahre einen Evaluationsbericht zuhanden des Bundesrats über den quantitativen und qualitativen Fortschritt in den Verwaltungseinheiten, allfällige Hindernisse und gezielte Massnahmen für die folgende Legislatur. Es ist vorgesehen, den Bericht bis Ende Februar 2009 einzureichen.

Es ist eine permanente Aufgabe des Bundesrates, für eine angemessene Vertretung der sprachlichen Minderheiten in der Bundesverwaltung zu sorgen. Der Bundesrat beantragt daher die Abschreibung der Motion.

2005 P 05.3286

Verbindliche Sozialpartnerschaft auch beim Bund (S 28.9.05, Fetz)

Mit dem Beschluss der Lohnmassnahmen 2008 konnte das Gesamtpaket Lohnmassnahmen/berufliche Vorsorge, das im Spätsommer 2004 zwischen den Sozialpartnern und dem Bundesrat vereinbart wurde, erfolgreich abgeschlossen werden. Am 22. Januar 2008 unterzeichneten die Sozialpartner die erneuerte Gemeinsame Absichtserklärung. Diese ist am 13. Februar 2008 mit einer Informationsnotiz dem Bundesrat unterbreitet worden. Der Abschluss des Gesamtpakets Lohnmassnahmen/ berufliche Vorsorge und die Erneuerung der Gemeinsamen Absichtserklärung sind konkrete Belege für das Funktionieren der Sozialpartnerschaft.

Mit der Gemeinsamen Absichtserklärung soll die Sozialpartnerschaft auch in Zeiten personalpolitisch grosser Herausforderungen gepflegt und gefestigt werden. Sie wurde 1999 erstmals für vier Jahre abgeschlossen und bildet seither die Richtschnur für die Sozialpartnerschaft beim Bund. 2003 wurde sie für die Legislatur 2004­2007 erneuert. Die periodische Erneuerung der Gemeinsamen Absichtserklärung stützt sich auf Artikel 107 der Bundespersonalverordnung (BPV).

Nach Auffassung des Bundesrates geht es in der Gemeinsamen Absichtserklärung primär darum, zu vereinbaren, wie die Sozialpartnerschaft in der Bundesverwaltung organisiert und gelebt wird. Sie umreisst jeweils die zentralen personalpolitischen Herausforderungen für vier Jahre und gibt dazu Stossrichtungen vor. Teilweise können auch materielle Eckwerte und Vorgaben festgelegt werden. Der Wert der Gemeinsamen Absichtserklärung liegt darin, dass mit der Unterzeichnung der Wille bekundet wird, in verschiedenen Fragen und trotz Differenzen in der Sache gemeinsam Lösungen zu erarbeiten. Die Unterzeichnung der Gemeinsamen Absichtserklärung ist somit ein Bekenntnis zum Dialog.

Dieser Weg hat sich im vergangenen Jahr neben den bereits erwähnten Geschäften auch bei den Verhandlungen über die Anpassung der Arbeitszeitmodelle und den Lohnmassnahmen 2009 bewährt. Eine noch höhere Verbindlichkeit in der Sozialpartnerschaft ­ wie dies im Postulat gefordert wird ­ ist ohne Beschneidung der Budgethoheit der eidgenössischen Räte nicht möglich.

Der Bundesrat ist gewillt, die Sozialpartnerschaft in der dargelegten Weise weiterzuführen und beantragt daher die Abschreibung des Postulats.

2006 M 05.3186

Sprachliche Diskriminierungen in Stellenausschreibungen des Bundes (N 7.10.05, Simoneschi-Cortesi; S 6.3.06)

Die Motion wurde entsprechend dem Antrag des Bundesrates von beiden Räten angenommen. Sie beauftragt den Bundesrat, jegliche Diskriminierung der italienischen Sprache bei der Ausschreibung von Bundesstellen zu beseitigen, wie es auch in den Weisungen des Bundesrates vom 22. Januar 2003 über die Förderung der 1958

Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung verlangt wird. Das Eidgenössische Personalamt ist in diesem Sinne bei den Personaldiensten der Departemente und der Bundesämter vorstellig geworden.

Der Auftrag ist erfüllt. Der Bundesrat beantragt deshalb die Abschreibung der Motion.

2006 M 05.3174

Vertretung der sprachlichen Minderheiten in den Bundesämtern (S 14.6.05, Studer Jean; N 8.3.06)

Die Motion wurde entsprechend dem Antrag des Bundesrates von beiden Räten angenommen. Sie beauftragt den Bundesrat, bei der Besetzung von Führungspositionen in den Bundesämtern bei gleichen Qualifikationen Kandidatinnen und Kandidaten aus der lateinischen Schweiz zu bevorzugen, bis die Sprachgemeinschaften entsprechend ihrem Anteil an der Gesamtbevölkerung vertreten sind. Das EPA hat den Auftrag, dem Bundesrat alle vier Jahre einen Bericht vorzulegen. Darin soll dargestellt werden, welche Fortschritte, quantitativ und qualitativ, in den einzelnen Verwaltungseinheiten erzielt wurden, welche Hindernisse festgestellt wurden und welche Fördermassnahmen für die nächste Legislatur geplant sind. Dieser Bericht soll dem Bundesrat bis Ende Februar 2009 vorliegen.

Es ist eine permanente Aufgabe des Bundesrates, für eine angemessene Vertretung der sprachlichen Minderheiten in der Bundesverwaltung zu sorgen. Der Bundesrat beantragt daher die Abschreibung der Motion.

2006 P 06.3029

Gleichstellung. Lohnpraxis des Bundes (N 23.6.06, Graf-Litscher)

Das Postulat wurde entsprechend dem Antrag des Bundesrates vom Nationalrat angenommen. Es fordert den Bundesrat auf, den Nachweis zu erbringen, dass das Lohnsystem der Bundesverwaltung geschlechtsneutral aufgebaut ist und entsprechend ohne Diskriminierung (inklusive Leistungsanteile) umgesetzt wird, mit andern Worten, dass die Bundesverwaltung das Gleichstellungsgesetz einhält. Seit der Einführung des neuen Lohnsystems auf den 1. Januar 2002 legt der Bundesrat gemäss Artikel 5 des Bundespersonalgesetzes regelmässig Rechenschaft ab über die Anwendung des Lohnsystems wie auch über die Ausrichtung von Prämien und Zulagen. Bei dieser Gelegenheit werden auch Zahlen über die Umsetzung der Lohngleichheit in der Bundesverwaltung vorgelegt. Dem letzten Bericht des HumanRessources-Management-Cockpits (HRM-Cockpit) ist zu entnehmen, dass im Bezug auf die Personalbeurteilungen bislang keinerlei nennenswerte Differenz zwischen der Besoldung von Frauen und Männern festgestellt werden konnte.

Damit hält der Bundesrat das Postulat für erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2006 P 06.3144

Wie trägt der Bund zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit bei? (N 6.10.06, Robbiani)

Der Bundesrat beantragte am 16. Juni 2006 die Annahme des Postulats und der Nationalrat stimmte diesem Antrag am 6. Oktober 2006 zu. Damit verpflichtete sich der Bundesrat, Bericht über die Lehrstellensituation in der Bundesverwaltung zu erstatten und das Potenzial für den weiteren Ausbau der Ausbildungsplätze aufzuzeigen. Weiter stellte er in Aussicht, dass im Rahmen eines Projekts nach Lösungen gesucht werde, stellenlosen Jugendlichen den Einstieg ins Berufsleben zu ermöglichen.

1959

Am 29. Oktober 2008 hat der Bundesrat vom «Lehrstellenbericht Bundesverwaltung (Stand August 2008)» Kenntnis genommen. Der Bericht enthält Angaben über die Ausbildungsplätze für Lernende und Berufspraktikanten und -praktikantinnen. Er orientiert sich am Sollwert von 4 Prozent (Vorgabe des Bundesrates vom 21. Dezember 2005). Der Bericht zeigt auf, dass die Bundesverwaltung rund 1000 Jugendlichen in über 30 verschiedenen Berufen einen Ausbildungsplatz anbietet. Sie erreicht eine Ausbildungsquote von 4,3 Prozent und übertrifft somit bereits die bundesrätliche Zielvorgabe.

Diese positive Entwicklung ist das Resultat grosser Anstrengungen. Nebst Unterstützungs- und Ausbildungsangeboten für die in der Berufsbildung tätigen Personen wurde eine Berufsbildungspolitik Bundesverwaltung definiert und eine Wegleitung herausgegeben. Mit der Präsenz an Ausbildungsmessen, durch die Zusammenarbeit mit kantonalen Berufsbildungsstellen und dem Angebot einer eigenen Lehrstellenbörse konnte eine bessere Positionierung der Bundesverwaltung im Lehrstellenmarkt erreicht werden. So ist es gelungen, das Image der Bundesverwaltung als attraktiven Lehrbetrieb zu stärken.

Weiter sind verschiedene zukunftsweisende Massnahmen bereits geplant bzw. in die Wege geleitet worden: Durch die Schaffung von Attestausbildungsplätzen will die Bundesverwaltung künftig schulisch schwächeren Jugendlichen vermehrt den Einstieg ins Berufsleben ermöglichen. Der Anschluss an weiterbildende Massnahmen (z.B. Besuch einer Fachhochschule/einer universitären Hochschule) soll gewährleistet werden. Mittelfristig gilt es, neue Strategien für die sich durch die demografische Entwicklung verändernde Situation zu entwickeln (Eintritt von weniger Jugendlichen in den Lehrstellenmarkt). Die Bestrebungen der Bundesverwaltung müssen schon heute in diese Richtung gehen, damit sie für die Zukunft gut positioniert ist (z.B. mit Anstellungsmöglichkeiten für Lehrabgänger/innen). Die «kaufmännische Ausbildungs- und Prüfungsbranche Bundesverwaltung» beabsichtigt, auf den Termin des Inkrafttretens der neuen Bildungsverordnung (2011) den branchenspezifischen Teil der Ausbildung auch in französischer Sprache anzubieten.

Der Bundesrat beantragt die Abschreibung des Postulats.

Eidgenössische Steuerverwaltung 2006 P 05.3646

REIT-Zulassung in der Schweiz (N 23.6.06, Kaufmann) ­ vormals EFV

Mit dem Postulat wird der Bundesrat aufgefordert zu prüfen, ob die Real Estate Investment Trusts (REIT) auch in der Schweiz zuzulassen und die nötigen Gesetzesänderungen, insbesondere im Steuerbereich, vorzunehmen seien. In Anlehnung an ausländische Modelle sah dieser Vorschlag vor, dass die Gewinne nicht auf Stufe der REIT, sondern auf Stufe der Anleger besteuert werden sollten. Im Rahmen der Beratungen des Kollektivanlagegesetzes (KAG) in der WAK-N am 31. Januar 2006 hat die Diskussion ergeben, dass die Probleme einer allfälligen Einführung der REIT in einem grösseren steuerrechtlichen Kontext angegangen werden müssten. Der Bundesrat beantragte daher die Annahme des Postulates unter der Voraussetzung, dass die Mindereinnahmen mit anderen Massnahmen kompensiert werden können.

Am 21. November 2006 fand auf Wunsch der Nationalräte Rime und Favre eine Besprechung mit dem Departementsvorsteher EFD statt, unter Beisein zweier Vertreter der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV), die eine umfassende Notiz zuhanden des Bundesrates mit verschiedenen Lösungsvarianten erarbeitet haben.

1960

Eine Variante, die dem Anliegen des Postulanten wie aber auch demjenigen der Nationalräte Rime und Favre am weitesten entspricht, lehnt sich an die Unternehmenssteuerreform an. Diese Variante würde zu zusätzlichen Mindereinnahmen führen, die damals im Hinblick auf die WAK-N-Sitzung vom 31. Januar 2006 von der ESTV auf insgesamt eine halbe Milliarde Franken bei der direkten Bundessteuer sowie bei den Kantons- und Gemeindesteuern geschätzt wurden. Die erwähnte Notiz zeigte aber auch auf, dass die Frage diskutiert werden müsste, ob nicht die vorteilhafte Reingewinnbesteuerung der Immobilienfonds mit direktem Grundbesitz zu einem Satz von 4,25 % nach oben korrigiert werden müsste, um die Mindereinnahmen zu kompensieren. Angesichts der Erkenntnis, dass die Schweiz mit der Nichtbesteuerung der Anleger von Immobilienfonds mit direktem Grundbesitz eine gegenüber dem Ausland nach wie vor vorteilhafte Lösung kennt, erklärte der Vorsteher des EFD, auf die vertiefte Abklärung der verschiedenen Fragen (Steuergerechtigkeit, Auswirkungen allfälliger Korrekturen, konkrete Schätzung der Mindereinnahmen oder der Mehreinnahmen usw.), verzichten zu wollen. Er überliess es den Nationalräten Rime und Favre, eine parlamentarische Initiative einzureichen, um die Einführung der REIT weiterzuverfolgen.

Inzwischen hat die Swiss Funds Association (SFA) dieses Thema im Rahmen verschiedener Treffen mit der ESTV (STAFI oder Arbeitsgruppen betr. Ausarbeitung der beiden neuen Kreisschreiben über die Besteuerung der kollektiven Kapitalanlagen) aufgegriffen. Mit Eingabe vom Mai 2008 schlug die SFA vor, den Reingewinn von Immobiliengesellschaften zum Satze von 4,25 % statt zu 8,5 % zu besteuern, wenn die Aktien einer solchen Gesellschaft ausschliesslich durch eine kollektive Kapitalanlage gehalten werden. Damit hat dieser massgebende Verband die ursprüngliche Idee der gänzlichen Steuerfreiheit der Gewinne auf Stufe der REIT aufgegeben und befürwortet nun materiell eine neue Lösung. Vor diesem Hintergrund wird beantragt, dieses Postulat abzuschreiben.

Eidgenössische Zollverwaltung 2000 P 00.3166

Entlöhnung der Grenzwächter (N 23.6.00, Schmied Walter)

Die Zollverwaltung hat Ende 2008 Massnahmen verabschiedet, welche die Entlöhnung der Grenzwächterinnen und Grenzwächter dort, wo Defizite bestehen, korrigieren: für die Korpsangehörigen, welche in der Region VI, also in Genf zugeteilt sind, wird eine Arbeitsmarktzulage von jährlich 3000 Franken ausgerichtet. Dazu werden alle neu eintretenden Aspirantinnen und Aspiranten direkt in der Lohnklasse 13 angestellt. Im Laufe des Jahres 2009 wird zudem die Einreihung der Offiziere der Regionenkommandi überprüft. Diese Massnahmen sollten eine genügende Konkurrenzfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt sicher stellen.

Aufgrund dieser Entwicklung wird beantragt, das Postulat als erledigt abzuschreiben.

2006 M 05.3860

Treibstofftransporte der Bundesbetriebe an privatwirtschaftliche Betriebe. Erhebung der LSVA (N 23.6.06, Giezendanner; S 26.9.06)

Mit der Motion wurde der Bundesrat beauftragt, dass Treibstofftransporte des Bundes (z.B. Militärfahrzeuge), die an privatwirtschaftliche Betriebe erfolgen (z.B.

PTT-Tankstellen und PTT-Tochterbetriebe), mit der LSVA belastet werden.

1961

Die Logistikbasis der Armee hat ihre dafür verwendeten Fahrzeuge im 2007 mit kantonalen Kontrollschildern und LSVA-Erfassungsgerät ausgerüstet. Seitdem wird die LSVA entrichtet.

Damit hält der Bundesrat die Motion für erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

Bundesamt für Bauten und Logistik 2004 M 04.3616

Normen und Standards der Bundesverwaltung (N 6.12.04, Finanzkommission NR 04.047; S 8.12.04)

Die mit der Motion der Finanzkommission NR geforderte Schaffung von Instrumenten zur besseren Durchsetzung von Normen und Standards der allgemeinen Bundesverwaltung in den Bereichen Bauten, Raumbewirtschaftung und Logistik erfolgte anlässlich der Revision der Verordnung über das Immobilienmanagement und die Logistik des Bundes (VILB, SR 172.010.21), in Kraft seit dem 1. Januar 2009.

Bereits mit der Schaffung der Verordnung über die Organisation des öffentlichen Beschaffungswesens des Bundes (Org-VoeB, SR 172.056.15), welche auf den 1. Januar 2007 in Kraft gesetzt worden war, wurde das strategische Beschaffungsmanagement in der Logistik nachhaltig gefördert. Die Festlegung und Durchsetzung von Normen und Standards im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien wird im Rahmen der Erfüllung der gleichnamigen Motion der Finanzkommission NR (05.3470) behandelt und sollte daher an dieser Stelle ausgeklammert werden.

Der Bundesrat betrachtet die vorliegende Motion unter diesen Umständen als erfüllt und beantragt ihre Abschreibung.

Volkswirtschaftsdepartement Staatssekretariat für Wirtschaft 2002 P 01.3681

Schaffung einer parlamentarischen Versammlung im Rahmen der WTO (N 22.3.02, Aussenpolitische Kommission NR)

Der Bundesrat erachtet eine stärkere Einbindung der Parlamente bei den WTOVerhandlungen beziehungsweise bei den Verhandlungen im Rahmen der DohaRunde als wünschenswert. Eine aktivere Beteiligung der Parlamente kann nicht nur die Vorbereitung und die Verhandlung internationaler Verpflichtungen und gegebenenfalls deren Umsetzung in das nationale Recht erleichtern, sondern auch das Verständnis für die Institution und ihre Probleme entscheidend verbessern.

Der Bundesrat ist der Ansicht, dass der Anstoss zur Schaffung einer parlamentarischen WTO-Plattform zuerst von den Parlamenten selbst kommen sollte. Die Förderung dieser Idee müsste mittels Kontakten zwischen den Parlamenten erfolgen, zumal die Schweiz andere Staaten nicht dazu zwingen kann, ihre Parlamente in die Aktivitäten der WTO einzubeziehen und dieses Unterfangen daher nicht von der Schweiz alleine realisiert werden kann. Zudem hat die Verfassungsordnung des jeweiligen Landes Einfluss auf die Art und Weise wie ein Parlament WTOAktivitäten begleiten kann und daher müssen verschiedene Formen der Beteiligung gefunden werden. Schliesslich ist eine Teilnahme der nationalen Parlamente am WTO-Verhandlungsprozess nur sinnvoll, wenn eine möglichst grosse Anzahl nationaler Parlamente miteinbezogen wird. Die Teilnahme der Parlamente in der WTO 1962

kann daher nur ein langfristiges Ziel sein. Als erster Schritt sind die Parlamente selbst aufgerufen, die Initiative zu ergreifen.

Der Bundesrat beantragt deshalb die Abschreibung des Postulates.

2003 P 02.3698

Rahmenbedingungen für eine gesellschaftspolitisch legitimierte Wirtschaft (N 21.3.03, Walker Felix)

Das Postulat Walker war Ende Dezember 2002 vor dem Hintergrund öffentlicher Kritik an Leitungsorganen gewisser börsenkotierter Unternehmen eingereicht worden. Es wurde vom Bundesrat verlangt, eine Gesamtschau der Standards zur Stärkung der gesellschaftspolitischen Verantwortung der Unternehmen sowie zu deren Umsetzung vorzunehmen. Dabei seien neben der prioritären Selbstregulierung auch vertrauensbildende wirtschaftspolitische Massnahmen zu prüfen.

Das Postulat war im März 2003 vom Bundesrat entgegengenommen worden. Der Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulats hat vier Abschnitte: (1) Einleitung; (2) Grundsätze für die Regulierung der Unternehmenstätigkeit; (3) Übersicht über die heute bestehenden Regelungen und Standards; (4) Bewertung der für die Schweiz relevanten Regelungen und Standards.

Die Übersicht über die heute bestehenden Regelungen (Ziff. 3 des Berichts) beschreibt neben den gesetzlichen Vorgaben vor allem die zu den Themen Corporate Governance und Corporate Responsibility bestehenden freiwilligen Standards. Bei der Bewertung der relevanten Regelungen und Standards (Ziff. 4) kommt der Bundesrat zum Schluss, dass das Schweizer System weitgehend in Übereinstimmung ist mit den OECD-Corporate Governance-Richtlinien. Der Bundesrat engagiert sich auch seit Jahren in der Anwendung und Umsetzung der bestehenden internationalen Regelungen und Standards der Corporate Responsibility und erwartet von Schweizer Unternehmen, dass sie ihr Verhalten gegenüber den diversen Stakeholder danach ausrichten.

Der Bericht ist vom Bundesrat am 25. Juni 2008 gutgeheissen worden. Das Postulat ist daher abzuschreiben.

2003 M 01.3089

Wachstumspolitik. Sieben Massnahmen (N 5.6.02, Freisinnig-demokratische Partei; S 18.6.03)

Dem ersten Anliegen der Motion, Verfassen eines Berichts über das Schweizer Wirtschaftswachstum, war 2002 mit dem Wachstumsbericht des EVD entsprochen worden; eine Aktualisierung dieses Berichts wurde 2008 vom SECO veröffentlicht (Wachstumsbericht 2008).

Um namentlich den Punkten 2 und 3 der Motion zu genügen, hat der Bundesrat am 2. April 2008 einen Bericht in Erfüllung der vorliegenden Motion gutgeheissen. Der Bericht mit dem Titel «Wachstumspolitik 2008­2011» zieht nicht nur Bilanz über die in der Legislaturperiode 2003­2007 zugunsten des Wachstums getroffenen Massnahmen, sondern äussert sich auch zur Fortsetzung dieser Politik in der laufenden Legislatur. Die Wachstumsstrategie, wie sie im Punkt 2 der Motion gefordert wird, besteht dabei aus drei Agenden, so dass auch die Anstrengungen der Kantone und die zu führenden aussenwirtschaftlichen Verhandlungen in die Wachstumspolitik einbezogen werden können. Die konkreten Massnahmen werden unter drei allgemeinere Leitlinien gestellt: Das hohe Kostenniveau senken, den Produktionsstandort weiter aufwerten, lohnende Erwerbsbeteiligung.

1963

Die Agenden wurden parallel zur Legislaturplanung erarbeitet, die sie einschliesst soweit es um Massnahmen in der alleinigen Kompetenz des Bundes geht. Die in Punkt 3 geforderte Aufdeckung von Hindernissen für das Gedeihen der Wirtschaft ­ unabdingbarer Schritt bei der Erarbeitung eines solchen Programms ­ konnte sich in erheblichem Mass auf Analysen und Empfehlungen internationaler Organisationen abstützen. Im zweiten Teil des Wachstumsberichts 2008 des SECO wird dargelegt, welche wirtschaftspolitischen Folgerungen zu ziehen waren.

Die Punkte 4 und 5 des Vorstosses verlangen, dass die konkreten Massnahmen in den Jahreszielen des Bundesrates vorgestellt werden und die Geschäftsberichte über ihre Umsetzung Aufschluss gegeben. Ein erstes Mal ist dies mit den Jahreszielen und dem Geschäftsbericht 2008 geschehen. Darüber hinaus setzt das für die Koordination der wachstumspolitischen Massnahmen federführende EVD (SECO) seine Analysen fort und wird dem Bundesrat gemäss Punkt 4 seines am 21. November 2007 gefassten Beschlusses jährliche Berichte zum Stand in der Wachstumspolitik vorlegen.

Für gesetzgeberische Massnahmen ist seit 1999 die Durchführung einer Regulierungsfolgenabschätzung vorgesehen. Punkt 6 der Motion fordert insofern nichts Anderes als die Fortsetzung dieser Analysen, da der Berichtspunkt 3 in diesen Regulierungsfolgenabschätzungen schon immer die Wachstumswirkungen des Vorhabens ins Zentrum stellte.

Der Rechtsrahmen für unternehmerische Aktivitäten wird als eine der sechs Wachstumsdeterminanten angesehen. Indem Bund und Kantone für einen Rechtsrahmen sorgen, in dem sich auch Unternehmen ohne grosse Stäbe dynamisch entwickeln können, entsprechen sie Punkt 7 des Vorstosses, nämlich das Wachstum der KMU zu fördern.

Gestützt auf die am 2. April 2008 vorgelegten Berichte beantragt der Bundesrat erneut, die Motion als erfüllt abzuschreiben.

2004 P 03.3635

Wachstum und Fiskalquote. Untersuchung (N 19.3.04, Leutenegger Oberholzer)

Um die mit dem Postulat aufgeworfenen Fragen zu beantworten, wurden in den vergangenen Jahren eine Reihe von Studien in Aufrag gegeben, wobei einige im Geschäftsbericht des Vorjahres erwähnt sind. Sie belegen die nachstehend gemachten Feststellungen, ergeben aber kein abgerundetes Bild und lassen den politischen Entscheidungsträgern einen erheblichen Beurteilungsspielraum in der Frage, wo die wünschenswerte Staatsquote liegt.

Bei der Beantwortung der ersten Frage des Postulates gilt es zwei Aspekten Rechnung zu tragen: 1) Wirtschaftswachstum ist das Ergebnis mehrerer Faktoren, nicht nur der Grösse des Staatssektors in Schweden und der Schweiz; 2) Es ist Vorsicht geboten, wenn man eine Kausalität zwischen einer Niveaugrösse (Fiskalquote) und einer Veränderungsrate (Wirtschaftswachstum gemessen am BIP) herstellt. Der massgebliche Zusammenhang kann auch zwischen dem Niveau der Fiskalquote und dem Niveau des BIP bestehen. Dann ist eine Senkung einer hohen Staatsquote mit einem beschleunigten Wirtschaftswachstum in der Periode des Übergangs verbunden und die Steigerung einer bislang tiefen Staatsquote mit einem schleppenden Wachstum der Wirtschaft in dieser Zeit. Empirisch die genaue Natur des Zusammenhangs festzustellen, fällt aus verschiedenen Gründen schwer (längerfristige

1964

Entwicklung, Eigenheiten der in die Untersuchung einbezogenen Länder und Regionen, schwierige Bereinigung um die Einflüsse anderer Wachstumsdeterminanten).

Angesichts dieser Unsicherheiten ist es nicht einfach, eine weitergehende Aussage zu machen als jene, dass es ein Optimum geben muss zwischen einer Staatsquote Null, bei der die Wirtschaft nicht mehr mit essenziellen öffentlichen Gütern versorgt würde, und einer sehr hohen Staatsquote, wo die Differenz zwischen dem verlangten Preis und dem letztlich erzielten Einkommen demotivierend gross wird. Zwischen diesen Extremen kommt es in hohem Mass darauf an, wie der Staat seine Mittel verwendet (Frage 2 des Postulates); aber es gilt auch soziokulturellen Einflussfaktoren Rechnung zu tragen, die im Punkt eine erhebliche Rolle spielen, mit welchen legalen und nicht gesetzeskonformen Mitteln der Steuerlast ausgewichen wird und welche Folgen für das BIP sich daraus ergeben.

Betrachtet man die einzelnen Ausgabengebiete, gibt es gewisse empirische Hinweise, dass die Infrastrukturausgaben die Wachstumsrate positiv beeinflussen und dass dem auch mit Bezug auf die Bildungsausgaben so sein dürfte. Allerdings muss in beiden Fällen die Eventualität einer umgekehrten Ursache-Wirkung-Beziehung beachtet werden: Dank hohem Volkseinkommen leistet sich eine Gesellschaft z.B.

hohe Bildungsausgaben, auch wenn diese eher konsumptiven denn investiven Charakter haben. Solche Unschärfen des Arguments lassen sich nur mit mikroökonomischen Untersuchungen überwinden, die die Zusatzrendite eines weiteren Schuljahres oder den Mehrertrag einer zusätzlichen Verbindung zwischen zwei Zentren aufzeigen. Auch wenn solche Renditen nachgewiesen sind, müssen diese immer noch die verzerrenden Wirkungen aufheben, die von der Erhebung der Steuern herrühren.

Dabei muss im Lichte der internationalen Konkurrenzsituation heute vermehrt darauf geachtet werden, dass mobile Steuerbasen das Land nicht verlassen. Bei Standortentscheiden kommt es ebenso auf die Durchschnittssteuerbelastung an wie auf die Grenzsteuersätze.

Der Bundesrat beantragt die Abschreibung des Postulates, weil zusätzliche Studien kaum zu weiterführenden Feststellungen in Sache Staatsquote gelangen können und weil auf die andern aufgeworfenen Fragen im Wachstumsbericht des EVD eingetreten wird, der 2008 vom SECO aktualisiert wurde.

2005 P 05.3185

Zugang zu den Dienstleistungsmärkten. Bericht des Bundesrates (N 17.6.05, Rey)

Den Bericht über den Zugang zu den Dienstleistungsmärkten hat der Bundesrat am 28. November 2007 gutgeheissen. Das Postulat 05.3185 kann daher abgeschrieben werden.

2006 P 05.3816

Preisinsel Schweiz (S 7.3.06, David)

Der Bundesrat hat am 14. März 2008 den Bericht in Erfüllung des Postulats gutgeheissen, der sich auf einen parallel veröffentlichten analytischen Bericht des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO abstützt.

Der Bericht des SECO zeigt Höhe und Entwicklung der Preisniveaudifferenzen zu den umliegenden Ländern auf, beleuchtet Ursachen für Preisdifferenzen bei einer Auswahl von Produkten und legt dar, wie das Handeln der privaten Akteure und wie das Wirken des Staates Preiskonvergenz fördern oder hemmen können.

1965

Der Bericht in Erfüllung des Postulats bezeichnet vier Handlungsfelder, um das hohe Preisniveau in der Schweiz weiter an das Preisniveau der EU-Länder anzugleichen, nämlich ein griffiges Wettbewerbsrecht, eine verstärkte Harmonisierung der technischen Vorschriften mit denjenigen der EU, einen Abbau des Zollschutzes sowie Reformen bei den vom Staat zu administrierten Preisen angebotenen oder mitfinanzierten Leistungen, beispielsweise im Gesundheitsbereich oder in den Infrastruktursektoren.

Das Postulat konzentriert sich auf den Warenhandel, wobei insbesondere die spezifische Frage nach der Schädlichkeit des Alleinimporteursystems aufgeworfen wird.

Die Antwort stellt fest, dass sich solche Systeme leichter in abgeschotteten Märkten aufbauen lassen. Der Fokus der getroffenen Abklärungen zielte entsprechend auf den Punkt festzustellen, ob technische Handelshemmnisse preistreibend wirken und wenn ja welche. Der Bericht findet schlüssige Hinweise für eine preistreibende Wirkung solcher Hemmnisse und erwartet preissenkende Wirkungen ­

wenn auf Zulassungsverfahren zugunsten von Informationspflichten gegenüber Behörden verzichtet wird;

­

wenn auf Informationsvorschriften auf den Verpackungen verzichtet wird, die spezifisch für die Schweiz angebracht werden müssen;

­

wenn sich der Detailhandel direkt im jeweils günstigsten Markt der Nachbarländer eindecken kann.

Dieser letzte Punkt ist ebenso vom Wettbewerbsrecht beeinflusst wie vom Fehlen von Importhemmnissen, die in technischen Vorschriften, den Zollverfahren oder den Bestimmungen zu den geistigen Eigentumsrechten gründen.

Dass die Kerninhalte der vorgeschlagenen Revision des Bundesgesetzes über technische Handelshemmnisse (nämlich Art. 5 vereinfachte Zulassungsverfahren, Art. 4 Limitierung besonderer Informationspflichten wie Produktinformation in mehreren Landessprachen, Art. 16 ff. Einführung des «Cassis de Dijon»-Prinzips) zu einer Preisangleichung an die umliegenden Länder beitragen werden, sieht der Bundesrat durch diese Abklärungen erhärtet.

Der Bundesrat beantragt deshalb die Abschreibung des Postulates.

2006 P 05.3862

Volkswirtschaftliche Auswirkungen des wachsenden Einkaufstourismus (S 7.3.06, Germann)

Der Bericht in Erfüllung des Postulates wurde vom Bundesrat am 10. September 2008 gutgeheissen. Er stellt fest, dass die Preisdifferenzen in Europa aufgrund einer fortschreitenden Integration der Märkte generell abnehmen. Das hohe Preisniveau der Schweiz ­ Hauptursache des Einkaufstourismus ­ gleicht sich auch zunehmend an jenes der Nachbarländer an. Aus diesem Grund sehen die schweizerischen Konsumentinnen und Konsumenten in zunehmendem Ausmass davon ab, ihre Einkäufe jenseits der Grenze zu tätigen. Seit der Einreichung des Postulats hat sich die Situation in bedeutendem Mass verändert.

Die gestiegenen Benzinpreise und das verbesserte Angebot von Discountern auf der schweizerischen Seite der Grenze sowie geänderte Präferenzen der Konsumentinnen und Konsumenten (Stichwort: Kenntnis der Produktionsweise) haben zusätzlich die Motivation der Schweizer zum Einkaufstourismus reduziert. Umgekehrt wurden in Nachbarländern in der jüngsten Vergangenheit die Steuersätze angehoben und

1966

Abgaben neu eingeführt, so z.B. die Sätze der Mehrwertsteuer und die Ökosteuer in Deutschland.

Der Bundesrat ist deshalb der Auffassung, dass ein Bedarf für spezifische, den Einkaufstourismus betreffende Erhebungen nicht gegeben ist, trotz des Mangels an amtlichen Daten zu diesem Thema.

Der Bundesrat ist jedoch weiterhin bestrebt, die Preisinsel Schweiz abzubauen, selbst wenn eine Preiskonvergenz zwischen der Schweiz und der EU festzustellen ist.

Erstens sind im Bereich der Lebensmittel nach wie vor erhebliche Preisdifferenzen vorhanden. Der Abschluss eines Freihandelsabkommens mit der EU im Agrar- und Lebensmittelbereich, welcher zu den prioritären Geschäften des Bundesrates in dieser Legislatur gehört, würde zur Verringerung dieser Differenzen beitragen.

Zweitens hat der Bundesrat die Botschaft zur Teilrevision des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse (THG) verabschiedet. Der Import einer grossen Auswahl an Produkten wird so erleichtert und den Produzenten fällt es schwerer, den Schweizer Detailhandel bei der Festlegung der Einkaufspreise zu diskriminieren. Bezogen auf die Erfordernisse des technischen Rechts, denen die Waren genügen müssen, wird der schweizerische Detailhändler der Konkurrenz im Ausland gleichgestellt sein.

Mit diesen und weiteren, im Bericht nicht näher behandelten Massnahmen (wie z.B.

der erfolgten Verschärfung des Wettbewerbsrechts), hofft der Bundesrat das Preisniveau weiter zu senken und so den Einkaufstourismus weiter einzudämmen.

Der Bundesrat beantragt deshalb die Abschreibung des Postulates.

2006 P 06.3401

EU-Agrarfreihandel. Klarheit schaffen vor der Aufnahme von Verhandlungen (S 21.9.06, Frick)

In seinem Postulat 06.3401 vom 23. Juni 2006 hat Ständerat Bruno Frick den Bundesrat beauftragt, einen Bericht über den Inhalt und die Auswirkungen eines allfälligen Agrarfreihandelsabkommens mit der EU auf die Landwirtschaft und die vorund nachgelagerten Bereich zu verfassen. Das Postulat wurde am 21. September 2006 überwiesen.

Parallel dazu hat der Bundesrat am 28. Juni 2006 das EVD und das EDA beauftragt, Explorationen über die inhaltlichen und formalen Eckwerte eines möglichen Freihandelsabkommens zwischen der Schweiz und der EU im Agrar- und Lebensmittelbereich (FHAL) durchzuführen sowie die gesamtwirtschaftlichen und branchenspezifischen Auswirkungen vertieft abzuklären.

Nachdem der Bundesrat am 4. Juli 2007 den Zwischenbericht über die Exploration der Eckwerte und die Analyse der wirtschaftlichen Auswirkungen eines FHAL zur Kenntnis genommen hatte, beauftragte er die zuständigen Departemente, die Exploration abzuschliessen und ein Konzept zu Umfang, Ausgestaltung und Finanzierung von Begleitmassnahmen zugunsten der betroffenen Sektoren auszuarbeiten. Gleichzeitig erteilte er den Auftrag, mit der EU die Eckwerte für ein mögliches Gesundheitsabkommen (GesA) zu explorieren. Damit wurde dem Umstand Rechnung getragen, dass zwischen einem GesA und einem FHAL durch den Bereich der Lebensmittelsicherheit eine enge inhaltliche Verknüpfung bestehen würde. Die Explorationen bei der Europäischen Kommission und die internen Abklärungen konnten im Januar 2008 abgeschlossen werden. Am 14. März 2008 wurde vom 1967

Bundesrat das Mandat zur Aufnahme von Verhandlungen Schweiz-EU im Agarund Lebensmittelberiech sowie im Bereich der öffentlichen Gesundheit verabschiedet; er hat auch den Bericht in Erfüllung des Postulates 06.3401 Frick angenommen.

Da die Untersuchungen zu den wahrscheinlichen wirtschaftspoltischen Auswirkungen eines FHAL mit der EU ergeben haben, dass die gegenseitige Öffnung der Agrar- und Lebensmittelmärkte langfristig eine Wohlfahrtssteigerung für die Gesamtbevölkerung und positive Auswirkungen auf die öffentlichen Finanzen zur Folgen haben, während für die direkt Betroffenen kurz- bis mittelfristig Anpassungsbedarf entsteht, hat der Bundesrat ebenfalls am 14. März 2008 beschlossen, dass eine solche gegenseitige Marktöffnung mit Begleitmassnahmen flankiert werden soll.

Die folgenden im Postulat aufgeworfenen Fragen wurden mit der Veröffentlichung des Berichts in Erfüllung des Postulats Frick vom 14. März 2008 beantwortet. Der Bericht soll: ­

die tarifären und die nicht tarifären Aspekte umfassen

­

Kompensationen im Landwirtschaftsbereich sowie in den vor- und nachgelagerten Bereichen vorschlagen

­

Massnahmen zur Senkung der Produktionskosten und Lebensmittelpreise aufzeigen

­

Kompensation der Mindereinnahmen bzw. Zolleinbussen beim Bund aufzeigen

­

die Sicherstellung des Verfassungsauftrages der Schweizer Agrarpolitik, Eigenständigkeit der Agrarpolitik, gewährleisten

Der Bundesrat ist der Ansicht, auf die Fragen des Postulats im Bericht Frick ausführlich geantwortet zu haben und schlägt daher vor, es abzuschreiben.

2007 P 07.3184

Auswirkungen der Personenfreizügigkeit. Bericht (N 22.6.07, Fraktion der Schweizerischen Volkspartei)

Das Postulat verlangt, dass die entscheidenden Daten und Fakten über die bisherigen Auswirkungen und Entwicklungen (insbesondere auch aus den wichtigsten Zuwanderungsländern) vorhanden sind, damit das Parlament kompetent über die Weiterführung und Ausdehnung der Personenfreizügigkeit diskutieren könne.

Der im Frühling 2008 veröffentlichte 4. Observatoriumsbericht hat sämtliche Fragen in diesem Zusammenhang, insbesondere auch zu den Auswirkungen der Personenfreizügigkeit auf die Sozialwerke, beantwortet.

Der Bundesrat beantragt deshalb die Abschreibung des Postulates.

Bundesamt für Landwirtschaft 2007 M 04.3733

Förderung der Bienen in der Schweiz (N 15.6.06, Gadient; S 20.3.07)

Am 19. Juni 2008 schloss die vom EVD eingesetzte Arbeitsgruppe ihre Arbeiten ab und veröffentlichte ihren Bericht. Die Arbeitsgruppe hat eine Analyse der zentralen Probleme und Herausforderungen der rund 20 000 Schweizer Imkerinnen und Imker, die knapp 200 000 Bienenvölker halten, vorgenommen. Hierzu gehörte insbesondere die Problematik des massiven Verlusts von Bienenvölkern. Aufgrund 1968

der Ergebnisse der Arbeiten der Arbeitsgruppe prüft der Bundesrat einen Ausbau der Unterstützung zugunsten der Schweizer Imkerei. Im Anschluss an die Schaffung einer einzigen Bienenzüchterorganisation im Hinblick auf die Erfüllung der in der Tierzuchtverordnung festgehaltenen Anforderungen könnte diese Zuchtorganisation ab 2010 einen jährlichen Finanzbeitrag von 200 000 bis 300 000 Franken beantragen. Die Bienenforschung wird durch einen schrittweisen Ressourcenausbau (+2,6 Stellen) im Zentrum für Bienenforschung von Agroscope Liebefeld Posieux verstärkt. Daneben dürften ein schweizerischer Bienengesundheitsdienst sowie ein zentrales Register der Imker und Bienenstände dazu beitragen, den Gesundheitszustand der Bienen zu verbessern. Der Bund behält seine Unterstützung im Bereich der Imker- und Kaderbildung im Rahmen der Leistungsvereinbarung mit dem Verband der Schweizerischen Bienenzüchtervereine bei. Der Bund beteiligt sich an der Werbung für Bienenprodukte unter der Voraussetzung, dass die Imkerorganisationen wie bis anhin ihren Anteil bezahlen.

Die Vorschläge der Arbeitsgruppe stellen eine objektive und ausgewogene Antwort auf das Ersuchen der Motion dar. Der Aktionsplan kann mit einer guten Zusammenarbeit der Bienenzüchterorganisationen unter sich und der Zustimmung der betroffenen Bundesämter rasch umgesetzt werden. Der Bundesrat erachtet die in der Motion vorgebrachten Forderungen somit als erfüllt und beantragt ihre Abschreibung.

2007 P 06.3474

Bioethanolproduktion in der Schweiz (S 20.3.07, Stähelin)

Der Bericht «Bioethanolproduktion in der Schweiz» wurde am 25. Juni 2008 durch den Bundesrat gutgeheissen. Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement hat ihn im Juni veröffentlicht. Der Bericht zeigt, dass die Agrotreibstoffproduktion in Industrieländern wesentlich kostenintensiver ist als z.B. in Brasilien. Für die Verarbeitung von inländischen Agrarrohstoffen wirkt sich das im Vergleich mit der EU noch höhere Preisniveau nachteilig aus. Allein eine Förderung von Agrotreibstoffen mit einer Befreiung von der Mineralölsteuer ist z.B. im Vergleich mit dem Erwerb von Emissionszertifikaten eine sehr teure Massnahme zur Reduktion von Treibhausgasemissionen. Nachhaltige Massnahmen zur Verminderung der Abhängigkeit von fossilen Ressourcen wie auch von Treibhausgasemissionen liegen vorab in Effizienzerhöhungen bei der Energiebereitstellung und insbesondere auch beim Energieverbrauch. Diese Erkenntnisse werden durch die detaillierte Darstellung und Beurteilung von Stützungsinstrumenten in der EU und der Schweiz sowie zahlreiche aktuelle Studien untermauert. Im Kapitel Absichten des Bundesrates werden angeführt: die Berücksichtigung von Prozessen und Produktionsmethoden bei Umweltgütern auf Stufe WTO, die fortschreitende Liberalisierung der Agrarmärkte (FHAL EU-CH), die BRIC-Strategie des Bundesrates, der mögliche Beitrag des Forschungsstandorts Schweiz, die Bedeutung einer international koordinierten Klimapolitik und die Favorisierung eines Massnahmenbündels mit gesamtwirtschaftlich vorteilhaften Grenzkosten.

Bundesamt für Veterinärwesen 2003 P 02.3165

Artgerechte Tierhaltung auch für Fische (N 4.6.03, Sommaruga Simonetta)

Im Rahmen der Arbeiten zur Revision der Tierschutzgesetzgebung wurden Massnahmen zum besseren Schutz von Fischen geprüft. Am 1. September 2008 sind das neue Tierschutzgesetz (SR 455) sowie die neue Tierschutzverordnung (SR 455.1) in Kraft getreten. In der Tierschutzverordnung werden in den Artikeln 97­100 spezifi1969

sche Regelungen für Fische aufgestellt. Im Anhang 2 der Verordnung werden in den Tabellen 7 und 8 die Mindestanforderungen für das Halten und den Transport von Speise- und Besatzfischen sowie für das Halten von Fischen zu Zierzwecken geregelt.

Die Anliegen des Postulats sind damit erfüllt. Der Bundesrat beantragt deshalb die Abschreibung des Vorstosses.

2006 M 05.3576

Artgerechte Haltung von Wildtieren (N 16.12.05, Aeschbacher; S 20.6.06)

Mit dieser Motion wird der Bundesrat aufgefordert, klare Bestimmungen für die artgerechte und tierfreundliche Haltung von Wildtieren in die Tierschutzverordnung aufzunehmen.

Am 1. September 2008 ist die neue Tierschutzverordnung (SR 455.1) in Kraft getreten. Diese enthält in den Artikel 85­96 umfassende Regelungen für Wildtiere.

Zudem werden im Anhang 2 der Verordnung die Mindestanforderungen für das Halten von Wildtieren ausführlich geregelt; sie beinhalten für jede Wildtierart die mit der Motion verlangten Vorgaben über minimale Haltungsflächen, Raumstrukturen, soziale Gruppenzusammensetzung sowie Umgang und Pflege der Tiere.

Die Forderungen der Motion sind damit erfüllt. Der Bundesrat beantragt deshalb die Abschreibung des Vorstosses.

2006 P 06.3515

Schlachttier- und Fleischkontrolle (N 20.12.06, Wehrli)

Mit dem Postulat wird eine Überprüfung der Finanzierung der Schlacht- und Fleischkontrollen verlangt. Diese Überprüfung erfolgte im Rahmen der parlamentarischen Beratung zur Agrarpolitik 2011 (vgl. AB 2007 S 206). Schliesslich wurde mit einer Ergänzung von Artikel 45 Absatz 2 Buchstabe a des Lebensmittelgesetzes (SR 817.0) präzisiert, dass für die Schlachttier- und Fleischuntersuchung nur Gebühren erhoben werden, soweit sie dem Zweck des Lebensmittelgesetzes dienen. Damit wird der rund einen Drittel des Kontrollaufwands in den Schlachtbetrieben ausmachende Anteil der Tierschutz- und Tierseuchenkontrollen den Kantonen übertragen.

Das Anliegen des Postulats ist damit erfüllt. Der Bundesrat beantragt deshalb die Abschreibung des Vorstosses.

Bundesamt für Berufsbildung und Technologie 2005 P 04.3809

Uneinheitliche Berufsbezeichnungen gemäss neuem Berufsbildungsgesetz (N 18.3.05, Vollmer)

Das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) achtet bei allen Verordnungen der beruflichen Grundbildung und der höheren Berufsbildung darauf, dass die Titelbezeichnungen eindeutig und aufeinander abgestimmt sind. Es verfügt zu diesem Zweck seit Oktober 2007 einen «Leitfaden zur Systematik der Berufsbezeichnungen». Die Umsetzung kann nur in einer längerfristigen Perspektive und in Zusammenarbeit der Verbundpartner der Berufsbildung Bund, Kantone und Organisationen der Arbeitswelt erfolgen.

Der ganze Bereich der Berufsbezeichnungen ist stark in Bewegung. Einerseits werden auf der Hochschulstufe aufgrund der Bologna-Reformen alte Titel durch neue ersetzt, was insbesondere auf die höhere Berufsbildung Einfluss hat. Andererseits müssen auf der Grundbildungsstufe für die neuen zweijährigen Lehren 1970

Bezeichnungen gefunden werden. Dazu kommen vermehrt internationale Abstimmungen.

Das BBT betrachtet das Anliegen des Postulates als einen Dauerauftrag über die ganze Spannweite seines Tätigkeitfeldes hinweg, d.h. von den Abschlüssen im Bereich der beruflichen Grundbildung bis hin zu jenen auf Stufe Fachhochschulen.

Der Bundesrat beantragt aus diesem Grund die Abschreibung des Postulats.

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Bundesamt für Verkehr 2007 M 05.3814

Liberalisierung gewerbsmässiger Personentransporte in Tourismusgebieten (S 16.3.06, Hess Hans; N 21.6.07)

Der Bundesrat hat am 2. Juli 2008 die Verordnung über die Personenbeförderungskonzession (VPK) geändert und die revidierte Verordnung auf den 1. August 2008 in Kraft gesetzt. Damit wurden die Busverbindungen zwischen den Flughäfen und den Tourismusgebieten erleichtert.

Um die Verfahren zu vereinfachen, können in Zukunft für die Transfers von Fluggästen eidgenössische Bewilligungen erteilt werden. Die Transfers sind zwar weiterhin bewilligungspflichtig. Keine Bewilligung benötigt der Transport von Gruppen, die im Rahmen eines Pauschalangebotes einen solchen Transfer benützen.

Das Ziel der Neuregelung ist es, interessierten Transportunternehmen einfacher eine Bewilligung erteilen zu können. Halten die Erbringer der Flughafentransporte gewisse Auflagen ein, so konkurrenzieren in der Praxis diese Transporte den abgeltungsberechtigten öffentlichen Verkehr nicht wesentlich. Dies zeigen die Erfahrungen mit Pilotversuchen. Zentral ist dabei, dass die Transporte ausschliesslich von den Fluggästen benutzt werden dürfen und somit nicht allgemein zugänglich sind.

Das Anliegen der Motion wurde damit vollumfänglich umgesetzt. Die Motion kann deshalb abgeschrieben werden.

2008 M 05.3762

Liberalisierung gewerbsmässiger Personentransporte in Tourismusgebieten (N 21.6.07, Amstutz, S 12.3.08)

Vgl. M 05.3814 Bundesamt für Zivilluftfahrt 2000 P 00.3162

Luftverkehr. Lufthygienische Massnahmen (N 23.6.00, Leutenegger Oberholzer) ­ vormals BAFU

Die Bundesämter für Zivilluftfahrt (BAZL), Umwelt (BAFU) und Raumentwicklung (ARE) sowie das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) haben im Rahmen eines Projektes gemeinsam mit der Luftwaffe, der Universität Bern, der Fluggesellschaft Swiss und der Flughafen Zürich AG (Unique) die Nachhaltigkeit in der Luftfahrt detailliert geprüft. Ziel war es, den Bericht aus dem Jahre 1993 über die Auswirkungen der Luftfahrt auf die Umwelt zu aktualisieren und neben der Umwelt auch Wirtschaft sowie Gesellschaft als die beiden anderen Säulen der Nachhaltigkeit einzubeziehen. Die Studie unter dem Titel «Nachhaltiger Luftverkehr: Bestandesaufnahme ­ Perspektiven ­ Handlungsspielraum» untersucht und bewertet die 1971

aktuellen wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und ökologischen Auswirkungen der schweizerischen Luftfahrt für das Basisjahr 2004 sowie verschiedene diesbezügliche Entwicklungsszenarien bis ins Jahr 2020. Es werden zudem mögliche Schwerpunkte für künftiges Handeln im Bereich der nachhaltigen Entwicklung der schweizerischen Luftfahrt identifiziert. Der Synthesebericht zur Studie wurde am 25. August 2008, begleitet von einer Medienmitteilung, publiziert und ist unter http://www.bazl.admin.ch/fachleute/01169/01462/index.html?lang=de verfügbar. Er enthält die Zahlen zu den aktuellen Luftschadstoffemissionen und deren prognostizierte Entwicklung bis ins Jahr 2020 sowie eine Analyse des konkreten Handlungsbedarfs. Auf dieser Studie baut auch das vom Bundesrat verfolgte Mehrsäulenprinzip zur Reduktion der Schadstoffemissionen der Luftfahrt auf. Die ausgewählten Handlungsfelder oder Säulen umfassen die Beschleunigung des technischen Fortschritts, die Verbesserung der Infrastruktur wie auch operative und ökonomische Massnahmen. So kennt beispielsweise im Bereich der ökonomischen Massnahmen die Schweiz als eines der ersten Länder seit 1997 emissionsabhängige Landetaxen auf Landesflughäfen. Diese emissionsabhängigen Gebühren haben in der Schweiz und in anderen Staaten Europas ihre Wirkung nicht verfehlt. Unter ihrem Druck achtet die Industrie bei der Herstellung von Flugzeugen und Triebwerken nicht nur auf die Reduktion des Treibstoffverbrauchs, sondern vermehrt auch darauf, die technologisch aufwändigere und kostspieligere Verringerung des StickstoffoxidAusstosses einzubeziehen. Als operative Massnahme ist das schweizerische Engagement im Rahmen von Single European Sky (SES) für einen funktionalen Luftraumblock über Mitteleuropa (FABEC) zu erwähnen, dank welchem sich die Flugstrassen nicht mehr an den Landesgrenzen orientieren müssen und dadurch die Flugstrecken innerhalb von Mitteleuropa kürzer werden, was zu einer erheblichen Reduktion des Schadstoffausstosses führt. Das Mehrsäulenprinzip des Bundes soll durch die kombinierten Massnahmen den Handlungsspielraum für eine Reduktion des Schadstoffausstosses erweitern, die einzelnen Aktionsfelder aufeinander abstimmen und schliesslich der Luftfahrt als komplexes System, wie auch den beiden anderen Säulen des Nachhaltigkeitsprinzips Rechnung tragen.

Der Bundesrat beantragt die Abschreibung des Postulats.

2005 P 05.3696

Flugverbindung Lugano­Bern. Konzessionsvergabe nach gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen (S 15.12.05, Lombardi)

Der Bundesrat hat sich im Bericht über die Luftfahrtpolitik der Schweiz 2004 und auch in seiner Antwort zum vorliegenden Postulat vom 9. Dezember 2005 grundsätzlich dazu bekannt, zur Förderung der Luftverkehrsanbindung des Tessins die Anwendung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen (Art. 4 EWG-Verordnung 2408/92) zu prüfen, falls die Anbindung nicht durch den Markt gewährleistet wird und die betroffenen Kantone und Gemeinden bereit sind, Beiträge an den Betrieb solcher Linienverbindungen zu leisten.

Nachdem im Frühling 2007 die Fluggesellschaft Darwin bekannt gegeben hatte, die Fluglinie Lugano­Bern aus wirtschaftlichen Gründen einzustellen, erklärte sich der Bundesrat im Juni 2007 bereit, den Betrieb dieser Linie ­ basierend auf dem Luftfahrtgesetz ­ zunächst bis Ende März 2011 mit jährlich maximal 1 Million Franken finanziell zu unterstützen. Der Kanton Tessin und die Stadt Lugano hatten zuvor zugesagt, sich ebenfalls an den Kosten zu beteiligen.

1972

Das BAZL hat Anfang November 2007 die Fluglinie Lugano­Bern öffentlich ausgeschrieben. Schweizer Luftfahrtunternehmen, welche sich für eine Konzession für den Betrieb der Linie interessierten, konnten bis Anfang Januar 2008 ihre Angebote beim BAZL einreichen. Die Aufnahme des Betriebs wäre für Ende März 2008 vorgesehen gewesen. Aufgrund der eingereichten Offerten wurde festgestellt, dass kein Bewerber und keine Bewerberin die notwendigen Mindestanforderungen für die Wahrnehmung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen und für die damit verbundene Konzessionsvergabe erfüllen konnte. Insbesondere hätte trotz der zur Verfügung gestellten finanziellen Unterstützung durch den Bund, den Kanton Tessin und die Stadt Lugano ein einigermassen wirtschaftlicher Flugbetrieb nicht nachweisbar sichergestellt werden können. Eine Streckenkonzession konnte deshalb per 30. März 2008 nicht vergeben werden, weshalb das laufende Ausschreibungsverfahren abgebrochen wurde. Trotz des formellen Abschlusses des Verfahrens hat das BAZL zusätzliche Abklärungen vorgenommen, um festzustellen, ob unter gewissen Voraussetzungen (z.B. im Falle der Möglichkeit der Anbindung der Fluglinie Lugano­Bern an eine internationale Destination) die Vergabe einer Streckenkonzession per Winterflugplan 2008/2009, d.h. ab 26. Oktober 2008, an einen schweizerischen Luftverkehrsbetrieb ohne erneute Ausschreibung möglich gewesen wäre.

Nachdem auch unter diesen geänderten Rahmenbedingungen keine Fluggesellschaft eine Bedienung der Fluglinie Bern­Lugano sicherstellen konnte, wurde das Verfahren zur Vergabe einer Konzession nach gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen definitiv eingestellt.

Der Bundesrat ist der Ansicht, dass aufgrund des erfolglos abgeschlossenen Ausschreibungsverfahren und der, trotz finanzieller Unterstützung durch die öffentliche Hand, fehlenden Aussicht auf eine wirtschaftlich sichere Bedienung der Strecke Lugano­Bern, das Postulat abgeschrieben werden kann.

2006 M 05.3572

Flugsicherheit. Verbesserung des Konsumentenschutzes (N 27.3.06, Berberat; S 14.6.06)

Die europäische Verordnung 2111/2005 über die Erstellung einer gemeinschaftlichen Liste der Luftfahrtunternehmen, gegen die in der Gemeinschaft eine Betriebsuntersagung ergangen ist, sowie über die Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens gilt als Folge der Inkraftsetzung des Entscheides 1/2007 des gemischten Luftverkehrsausschusses Schweiz-Gemeinschaft seit dem 1. Februar 2008 auch in der Schweiz.

Artikel 11 dieser Verordnung enthält den Grundsatz, dass bei der Buchung der Vertragspartner für die Beförderung im Luftverkehr, beispielsweise der Reiseveranstalter, unabhängig vom genutzten Buchungsweg die Fluggäste bei der Buchung über die Identität der/des ausführenden Luftfahrtunternehmens unterrichtet. Falls diese Information zum Zeitpunkt des Buchens noch nicht bekannt ist, muss sie nachträglich nachgereicht werden, dasselbe gilt bei einem Wechsel des Fluganbieters. Diese Informationspflicht ist in den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners für die Beförderung im Luftverkehr aufzuführen. Bei Widerhandlungen kann das BAZL Bussen aussprechen.

Der Bundesrat beantragt daher, die Motion abzuschreiben.

1973

2007 P 06.3596

Reduktion der schädlichen Auswirkungen des Luftverkehrs auf das Klima (N 21.3.07, Menétrey-Savary)

Am 25. August 2008 veröffentlichte das BAZL den Synthesebericht einer Studie zum Thema Luftfahrt und Nachhaltigkeit, welche in Zusammenarbeit mit dem ARE, dem BAFU, dem SECO und dem VBS sowie unter Einbezug von Industrie und Wissenschaft erstellt wurde. Heute sind alle Resultate sowie die dazugehörigen Arbeitspakete der Studie auf der BAZL-Website unter dem Link http://www.bazl.admin.ch/fachleute/01169/01462/index.html?lang=de zu finden. In dieser Studie werden die aktuellen wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und ökologischen Entwicklungsszenarien bis ins Jahr 2020 untersucht und bewertet. Auf dieser Studie baut auch das vom Bundesrat verfolgte Mehrsäulenprinzip zur Reduktion der Schadstoffemissionen der Luftfahrt auf. Die ausgewählten Handlungsfelder oder Säulen umfassen die Beschleunigung des technischen Fortschritts, die Verbesserung der Infrastruktur wie auch operative und ökonomische Massnahmen.

Die Schweiz setzt sich zudem im Rahmen ihres Engagements in der «Group of international Aviation and Climate Change» auf internationaler Ebene für global abgestimmte Massnahmen ein. Betreffend Kerosinbesteuerung ist festzuhalten, dass sich die Schweiz für die Förderung marktbasierter Massnahmen, Zertifizierungsstandards für Flugzeuge, die Erarbeitung und Harmonisierung umweltbezogener Massnahmen sowie die Initialisierung von Forschungsvorhaben im Bereich Luftfahrt einsetzt. Auf Inlandflügen und privaten Auslandflügen existiert heute eine Kerosinsteuer. Im internationalen Linienverkehr ist eine Flugtreibstoffabgabe gemäss dem auch durch die Schweiz ratifizierten Übereinkommen von Chicago (ICAO) nicht zulässig. Marktbasierte Instrumente im Zusammenhang mit den klimarelevanten Emissionen des Luftverkehrs können jedoch nicht losgelöst von der allgemeinen Entwicklung der Klimaschutzpolitik der Schweiz (CO2-Nachfolgegesetzgebung) und den Entwicklungen in der EU erfolgen. So hat die EU für 2012 die Integration der Luftfahrt in ihr Emissionshandelssystem beschlossen und die Schweiz wird voraussichtlich mindestens gleichwertige Massnahmen ergreifen. Die dafür bestehenden Optionen werden derzeit vom BAZL analysiert und Resultate werden für das Frühjahr 2009 erwartet.

Im Bereich der lufthygienischen Massnahmen kennt die Schweiz als eines der ersten Länder seit 1997 Emissionsgebühren für den Luftverkehr. Die
Höhe dieser Gebühren richtet sich nach dem Schadstoffausstoss der einzelnen Flugzeuge. Unter dem Druck dieser emissionsabhängigen Gebühren achtet die Industrie bei der Herstellung von Flugzeugen und Triebwerken nicht nur auf die Reduktion des Treibstoffverbrauchs, sondern vermehrt auch darauf, die technologisch aufwändigere und kostspieligere Verringerung des Stickstoffoxid-Ausstosses umzusetzen. Die Überarbeitung des Systems zur Berechnung der schadstoffabhängigen Emissionsgebühren ist gegenwärtig in Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen in Vorbereitung und soll auch die Möglichkeit einer Anwendung in anderen Ländern bieten.

Die Luftfracht wurde in der Infras-Studie aus dem Jahr 2006 über die volkswirtschaftliche Bedeutung der Schweizer Luftfahrt detailliert analysiert. So zeigt diese Studie auf, dass 75 % des Luftfracht- und Luftpostverkehrs über den Flughafen Zürich abgewickelt werden. Davon wurde fast ein Drittel als Luftfrachtersatzverkehr über die Strasse abgewickelt, rund 6 % davon war Luftpost, welche nicht umgelagert werden kann. Der verbleibende und überwiegende Teil der Fracht wird zu 98 % als Belly Freight auf Passagierflügen befördert, auf Flügen also, welche ohnehin statt1974

finden. Somit bringt eine Verlagerung der Luftfracht auf andere Verkehrsträger zusätzlich zu dem bereits über die Strasse abgewickelten Luftfrachtersatzverkehr keine wesentliche Reduktion der Flugbewegungen. Hinderlich für eine Verlagerung auf andere Verkehrsträger wirkt auch der Umstand, dass für viele Güter bewusst die Luftfracht gewählt wird, sei es weil es sich um verderbliche Ware von weit her handelt oder um Expresspost, um Luxusgüter und Edelmetalle, welche aus Sicherheitsgründen als Luftfracht befördert werden.

Der Bundesrat beantragt damit die Abschreibung des Postulats.

2007 P 07.3061

Sonderstellung des Flugverkehrs bei den Steuern (N 5.10.07, Sozialdemokratische Fraktion)

Die Schweiz bemühte sich in ihrem Jahr als Vorsitzende der «Group of International Aviation and Climate Change» der ICAO um die Einführung einer globalen Besteuerung von Flugtreibstoffen. Wie jedoch bereits in der Antwort auf das Postulat erwähnt, verhindern noch immer internationale Abkommen eine globale Besteuerung von Flugtreibstoffen. So ist der internationale Luftverkehr durch die UNOKlimarahmenkonvention und das Kyoto-Protokoll von konkreten Reduktionsverpflichtungen ausgeschlossen. Auch die Besteuerung von Flugtreibstoffen im internationalen Linienverkehr ist gemäss dem durch die Schweiz ratifizierten Übereinkommen von Chicago nicht zulässig. Aus diesen Gründen wie auch aufgrund der aus einer einseitig schweizerischen Flugtreibstoffbesteuerung resultierenden massiven Wettbewerbsverzerrung ist ein Alleingang für die Schweiz nicht zweckmässig. Der Bundesrat stellt vielmehr sein Umweltengagement in der Luftfahrt auf sein Mehrsäulenprinzip ab. Er verfolgt unter anderem als alternative ökonomische Massnahme ein internationales marktbasiertes Abgabesystem. Gemeinsam mit den Vertretern der französischen und deutschen Aufsichtsbehörden ist die Schaffung von Rahmenbedingungen für ein globales Emissionshandelssystem unter Einschluss des Luftverkehrs von und nach den EU-Staaten geplant. Die aus dieser Situation für die Schweiz resultierenden Handlungsoptionen bilden gegenwärtig Gegenstand vertiefter Abklärungen. Das Resultat dieser Abklärungen wird im 1. Quartal 2009 vorliegen und unter anderem im Lichte der künftigen Klimapolitik der Schweiz und der EU und den damit verbundenen Zielsetzungen (Post-Kyotoverpflichtungen) zu beurteilen sein.

Ergänzend zum Emissionshandelssystem verfolgt der Bundesrat noch andere ökonomische Massnahmen zur Luftreinhaltung. Die emissionsabhängigen Landegebühren seien hier erwähnt. Zur Anpassung dieser Abgaben hat der Bundesrat am 15. März 2008 eine Änderung der Verordnung über die Infrastruktur der Luftfahrt verabschiedet. Die neue Verordnung ermöglicht den Flughafenbetreibern künftig zeitgemässe und auf die Erfüllung ihrer Aufgaben angepasste Gebührenschemata einzuführen. Neu sollen diese Gebühren auch die Finanzierung der durch den Luftverkehr entstehenden Kosten, insbesondere der Auswirkungen auf die lokale Luftqualität, sowie der Lärmwirkung decken helfen.

Somit sind in den wesentlichen Punkten die Anliegen des Postulates erfüllt. Der Bundesrat beantragt daher, das Postulat abzuschreiben.

1975

Bundesamt für Energie 2006 M 05.3362

Entsorgungsnachweis für hochradioaktive Abfälle (S 4.10.05, Hofmann Hans; N 23.3.06)

Am 28. Juni 2006 hat der Bundesrat anhand des Projekts Opalinuston Zürcher Weinland der Nationalen Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) entschieden, dass der Entsorgungsnachweis für hochaktive Abfälle erbracht worden ist. Gleichzeitig lehnte er eine Fokussierung weiterer Untersuchungen auf das Zürcher Weinland ab. In der Folge hat das Bundesamt für Energie die Kriterien und die Regeln für die Standortsuche für geologische Tiefenlager in der Schweiz im Konzeptteil des Sachplans geologische Tiefenlager entworfen. Das Verfahren zur Standortsuche wurde in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen, den Gemeinden, den Organisationen und der Bevölkerung erarbeitet. Wichtige Merkmale des Verfahrens sind, dass es offen, transparent und breit abgestützt ist. Am 2. April 2008 hat der Bundesrat den Konzeptteil des Sachplans geologische Tiefenlager verabschiedet. Damit hat ein rund zehnjähriges Verfahren in drei Etappen begonnen. Die Bekanntgabe von sicherheitstechnisch geeigneten Standorten am 6. November 2008 entspricht dem ersten Schritt des Auswahlverfahren gemäss Konzeptteil. Die Vorschläge werden nun durch die zuständigen Behörden überprüft, bevor der Bundesrat sie am Ende der Etappe 1 (voraussichtlich 1. Semester 2011) in den Sachplan aufnimmt. Am Ende von Etappe 3 wird die Nagra ein oder mehrere Rahmenbewilligungsgesuche für geologische Tiefenlager einreichen.

Die Anliegen der Motion sind somit weitestgehend erfüllt. Aus diesem Grund beantragt der Bundesrat, die Motion abzuschreiben.

2006 P 05.3792

Zukunft der Stromnetze (N 24.3.06, Sozialdemokratische Fraktion)

Die vom UVEK eingesetzte Arbeitsgruppe «Leitungen und Versorgungssicherheit» (AG LVS) hat per 28. Februar 2007 ihren Schlussbericht erstellt. Der Bericht legt konkrete Empfehlungen zum strategischen Hochspannungsnetz der SBB (16.7 Hz), dem strategischen Übertragungsnetz (50 Hz) und den Leitungsbauverfahren dar. Der Bericht und seine Empfehlungen bilden eine tragfähige Basis, um die erforderlichen Lückenschliessungen im Hochspannungsnetz der Bahnen und der Überlandwerke zielgerichtet, rasch und unter Wahrung der berechtigten Schutzinteressen realisieren zu können. Weiter zeigt der Bericht auf, dass die Erdverlegung von Leitungen des strategischen Übertragungsnetzes nach technisch-betrieblichen, ökologischen und wirtschaftlichen sowie von der Rechtsprechung entwickelten Kriterien im Einzelfall geprüft werden muss. Das UVEK hat deshalb die AG LVS beauftragt entsprechende Kriterien zu erarbeiten. Am 3. Dezember 2008 hat die AG LVS den entsprechenden Bericht mit konkreten Kriterien vorgelegt und schlägt vor in einer Probephase das Beurteilungsschema zu validieren. Mit Inkraftsetzung des Stromversorgungsgesetzes (StromVG) per 1. Januar 2008 wurde die Verantwortung für die Planung und die Kontrolle des gesamten Übertragungsnetzes der nationalen Netzgesellschaft Swissgrid übertragen (Art. 20 StromVG). Die Elektrizitätskommission (ElCom) hat nach Artikel 22 StromVG den Auftrag, die Entwicklung der Elektrizitätsmärkte im Hinblick auf eine sichere und erschwingliche Versorgung in allen Landesteilen zu überwachen und den Zustand und den Unterhalt des Übertragungsnetzes zu überprüfen.

Zur Gewährleistung eines sicheren, leistungsfähigen und effizienten Netzes haben die Netzbetreiber Mehrjahrespläne zu erstellen (Art. 8 StromVG).

1976

Mit den obgenannten Berichten und der Klärung der Verantwortlichkeiten im Stromversorgungsgesetz sind die wesentlichen Punkte des Postulates umgesetzt.

Aus diesem Grund beantragt der Bundesrat, das Postulat abzuschreiben.

2006 P 06.3160

Anpassung der Wasserzinsen (N 23.6.06, Rey)

Das wesentliche Anliegen des Postulats, die Anpassung der Wasserzinsen, wurde mit der parlamentarischen Initiative «Angemessene Wasserzinsen» der UREK-S (08.445) aufgenommen und behandelt. Die Vorlage, eine Revision des Wasserrechtsgesetzes (WRG), ging im November 2008 in die Vernehmlassung. Im Zusammenhang mit dieser Initiative und einer Vielzahl von Vorstössen zum Thema Wasserzins hat das Bundesamt für Energie (BFE) einen Grundlagenbericht ausarbeiten lassen. Dieser Bericht geht unter anderem auf Veränderungen in der europäischen und schweizerischen Stromwirtschaft und auf das Wertschöpfungspotenzial der schweizerischen Strombranche ein, bevor verschiedene Ansätze einer Änderung der Wasserzinsberechnung geprüft werden. Die Bedeutung der Wasserkraft generell, ihre Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken werden innerhalb der Strategie Wasserkraft Schweiz behandelt, welche im März 2008 durch das BFE veröffentlicht wurde. Aspekte des Gewässerschutzes, namentlich Restwassersanierungen und die Schwall-/Sunk-Problematik, werden im Rahmen des Gegenvorschlags zur Volksinitiative Lebendiges Wasser (07.060) behandelt. Der Gegenvorschlag in Form einer parlamentarischen Initiative «Schutz und Nutzung der Gewässer» der UREK-S (07.492) befindet sich in der Detailberatung im Nationalrat.

Die Anliegen des Postulates sind somit in sämtlichen Punkten erfüllt. Aus diesen Gründen beantragt der Bundesrat, das Postulat abzuschreiben.

2006 P 06.3089

Erdölabhängigkeit durchbrechen (N 23.6.06, Teuscher)

Basierend auf den strategischen Entscheidungen des Bundesrates zur zukünftigen Energiepolitik hat das UVEK Aktionspläne für Energieeffizienz und erneuerbare Energien sowie gemeinsam mit EVD und EDA einen Bericht für eine Energieaussenpolitik erarbeitet. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 20. Februar 2008 die energiepolitischen Aktionspläne und an der derjenigen vom 29. Oktober 2008 den Bericht zur Energieaussenpolitik verabschiedet. Die Aktionspläne geben Auskunft über die Ziele und die für die Zielerreichung notwendigen Massnahmen. Sie beinhalten 15 Massnahmen zur Energieeffizienz und 7 Massnahmen zur Förderung erneuerbarer Energien.

Die Anliegen des Postulates sind somit vollumfänglich erfüllt. Der Bundesrat beantragt daher die Abschreibung des Postulates.

2006 M 05.3683

Gesamtenergiekonzept für die nächsten 25 Jahre (N 16.12.05, Lustenberger; S 5.10.06)

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 20. Februar 2008 basierend auf den Energieperspektiven eine Neuausrichtung der Energiepolitik beschlossen. Die Strategie stützt sich auf vier Pfeiler: 1. Erhöhung der Energieeffizienz, 2. Förderung der erneuerbaren Energien, 3. gezielter Aus- und Neubau von Grosskraftwerken und 4. Verstärkung der Energieaussenpolitik. Zur Schliessung der drohenden Stromlücke hat der Bundesrat den Bau von Gaskombikraftwerken (GuD) als Übergangslösung bei vollständiger Kompensation der CO2-Emissionen befürwortet. Die bestehenden Kernkraftwerke sollen ersetzt oder durch Neubauten ergänzt werden. Das UVEK hat darauf gestützt Aktionspläne mit den nötigen Massnahmen zur Steigerung der Ener1977

gieeffizienz und zur Förderung der erneuerbaren Energien sowie einen Bericht zur möglichen Beschleunigung von Bewilligungsverfahren erarbeitet. Ausserdem hat der Bundesrat dem UVEK den Auftrag erteilt, gemeinsam mit dem EDA und dem SECO eine Strategie zur Energieaussenpolitik zu erarbeiten. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 20. Februar 2008 die energiepolitischen Aktionspläne und an der Sitzung vom 29. Oktober 2008 den Bericht zur Energieaussenpolitik verabschiedet.

Die Anliegen der Motion sind somit in den wesentlichen Punkten erfüllt. Aus diesen Gründen beantragt der Bundesrat, die Motion abzuschreiben.

Bundesamt für Strassen 2000 P 00.3589

Erweiterung des Anschlusses an die A4 Schaffhausen Süd zugunsten von Neuhausen am Rheinfall (S 30.11.00, Briner)

Im Postulat wird verlangt, dass die Erweiterung des Anschlusses Schaffhausen Süd der A4 mit einer Umfahrung der Gemeinde Neuhausen a.Rhf. (Galgenbucktunnel) geprüft wird. In der Tat belastet der heutige Anschluss Schaffhausen Süd die Gemeinde Neuhausen a.Rhf. stark, weil der Verkehr an einer verkehrstechnisch ungünstigen Stelle abgegeben bzw. abgenommen wird. Der Kanton wurde deshalb im Dezember 2001 beauftragt, ein generelles Projekt zu erarbeiten.

Am 21. Dezember 2005 hat der Bundesrat auf Antrag der Regierung des Kantons Schaffhausen das generelle Projekt für den Ausbau des Nationalstrassenzubringers zur A4 genehmigt. Das Ausführungsprojekt ist im November 2008 dem UVEK zur Freigabe der öffentlichen Auflage eingereicht worden. Die öffentliche Auflage wird deshalb voraussichtlich im Januar/Februar 2009 erfolgen können. Unter diesen Umständen kann das Postulat abgeschrieben werden.

2001 P 01.3383

Vereinheitlichung der kantonalen Bewilligungspraxis für Ausnahmetransporte (N 14.12..01, Estermann)

Dem Postulat ist anlässlich der VRV-Revision zur Erhöhung der FahrzeugGesamtgewichte per 1. Januar 2005 bereits teilweise entsprochen worden, indem die Abgabe von Dauerbewilligungen für Ausnahmetransporte bis 30 m Länge, 3 m Breite, 4 m Höhe und 44 t Betriebsgewicht mit Gültigkeit «Durchgangsstrassen ganze Schweiz» ermöglicht wurde. Dies hat durch die Verminderung des administrativen Aufwandes eine Vereinfachung und Vereinheitlichung des Bewilligungsverfahrens zur Folge.

Am 1. Juli 2007 sind weitere VRV-Änderungen in Kraft getreten: Aufhebung der Sperrzeiten für Ortsdurchfahrten, Erweiterung der Zuständigkeitsregelung des Standortkantons und administrative Vereinfachung bei den Sonntags- und Nachtfahrbewilligungen.

Schliesslich trifft sich seit 2004 die Arbeitsgruppe Sonderbewilligungen der Vereinigung der Strassenverkehrsämter (asa) wieder zu Arbeitssitzungen, wobei das ASTRA in beratender Funktion mitwirkt. Ziel dieser Gruppe ist die weitere Vereinheitlichung der kantonalen Bewilligungspraxis. Auf Initiative dieser Arbeitsgruppe hat der asa-Vorstand die Technischen Mitteilungen 1/2005 verabschiedet, welche primär die Lockerung der Adhäsionsvorschriften zum Inhalt haben. Die Transportunternehmer profitieren davon in erheblichem Umfang, weil sie mit den vorhandenen Fahrzeugen nun wesentlich höhere Gesamtgewichte transportieren dürfen. Mitte 2008 hat die asa die überarbeiteten Richtlinien Nr. 6 über den Eintrag von Auflagen 1978

in der Sonderbewilligung verabschiedet. Mit der Überarbeitung wurde der Auflagenkatalog gestrafft und den Bedürfnissen der Kantone angepasst, was der Vereinheitlichung im kantonalen Bewilligungsverfahren dient.

Mit dem Inkrafttreten der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) am 1. Januar 2008 ist die Zuständigkeit für die Erteilung von Bewilligungen für Ausnahmetransporte auf den Nationalstrassen auf den Bund übergegangen, was eine weitere Vereinheitlichung des Bewilligungsverfahrens namentlich für Fahrten auf den Nationalstrassen zur Folge hat.

Im Rahmen von Managementinformationssystem Strasse und Strassenverkehr (MISTRA) wurden von den Kantonen dem ASTRA die Rohdaten zu den Versorgungsrouten (Ausnahmetransportrouten) zugestellt. Das ASTRA wird 2009 die gelieferten Daten prüfen und zu einem Datenverbund auf einer zentralen Plattform aufarbeiten. Bis 2010 sollten die Versorgungsrouten im Basissystem vorhanden sein.

Das Postulat ist somit erfüllt und kann abgeschrieben werden.

2002 P 01.3759

Aktive Sicherheits- und Präventionsmassnahmen bei Tunnels.

Thermographisches Portal (N 22.3.02, Simoneschi)

Die ursprüngliche Idee, überhitzte Lastwagen während ihrer Fahrt zu detektieren und anzuhalten, musste fallengelassen werden: Das Problem, nach einer allfälligen Detektion den richtigen Lastwagen aus einer fahrenden Kolonne heraus zu holen, konnte von keinem der geprüften Produkte zufriedenstellend gelöst werden. Zudem fehlten die nötigen Abstellplätze für die betroffenen Lastwagen.

Mit dem mittlerweile eingeführten Tropfenzählersystem auf der Nord-Süd-Achse haben sich die Rahmenbedingungen geändert: In der Zwischenzeit werden sämtliche Lastwagen vor dem Gotthardtunnel (zumindest kurz) angehalten, sodass ein überhitzter Lastwagen klar identifiziert werden kann. Die Erstellung von Thermoportalen soll unter diesen Umständen nochmals geprüft werden.

Mittlerweile hat das ASTRA die Umsetzung dieser Massnahme der Geschäftsleitung Gotthard-Strassentunnel in Auftrag gegeben. Entsprechend wurde im Jahr 2007 das Projekt für eine Versuchsanlage gestartet. Per Mitte 2008 wurde mit den Vorarbeiten der Realisierung begonnen. Die versuchsweise Inbetriebnahme ist per Ende 2009 vorgesehen.

Unter diesen Umständen kann das Postulat als erfüllt abgeschrieben werden.

Bundesamt für Kommunikation 2005 P 05.3053

Handlungsbedarf im Zusammenhang mit RFID-Technologie (N 17.6.05, Allemann)

Das Postulat wurde mit dem Bericht «Handlungsbedarf im Zusammenhang mit RFID-Technologie» vom 25. Juni 2008 erfüllt. Der Bericht geht sowohl auf Vorteile und Chancen wie auch auf potenzielle Risiken der RFID-Technologie ein und überprüft die vorhandenen, sektoriellen Instrumente und Rahmenbedingungen (Gesetze, Regulierung, Institutionen) auf ihre RFID-Tauglichkeit. Davon wird im Bericht der jeweilige Handlungsbedarf abgeleitet und in zehn Empfehlungen konkretisiert.

Mit dem vorgelegten Bericht ist das Anliegen des Postulats erfüllt und es kann somit abgeschrieben werden.

1979

2006 M 05.3222

Erhaltung des Angebotes von Swissinfo/SRI (S 9.6.05; Lombardi; N 6.3.06)

Der Bundesrat und die SRG haben am 4. Juli 2007 eine Vereinbarung (Accord) abgeschlossen, welche die publizistischen Leistungen der SRG für das Ausland zum Gegenstand hat. Dieser Accord richtet sich nach den Vorgaben des neuen Radiound Fernsehgesetzes (RTVG; Art. 28) und der neuen Radio- und Fernsehverordnung (RTVV; Art. 35). Die SRG verpflichtet sich zu publizistischen Leistungen im bisherigen Umfang und in den Sprachen Deutsch, Französisch, Italienisch, Englisch, Spanisch, Portugiesisch, Chinesisch, Arabisch und Japanisch. Geregelt wird sodann auch die Zusammenarbeit mit 3sat und TV5. Der Bund verpflichtet sich anderseits, die Hälfte der entsprechenden Kosten zu übernehmen.

Dem Anliegen der Motion ist damit vollumfänglich Rechnung getragen worden. Die Motion kann daher abgeschrieben werden.

2006 M 05.3863

Breitbandkommunikation als Bestandteil der Grundversorgung (S 9.3.06, Maissen; N 10.5.06)

Die Eidgenössische Kommunikationskommission hat der Swisscom die Grundversorgungskonzession am 17. Juni 2007 für die Dauer von 10 Jahren, d.h. für den Zeitraum 2008­2017, erteilt. Die Konzession ist 1. Januar 2008 in Kraft getreten.

Die Grundversorgung umfasst grundlegende Fernmeldedienste, die landesweit allen Bevölkerungskreisen in guter Qualität und zu einem erschwinglichen Preis angeboten werden müssen. Solche Grundversorgungsdienste sind beispielsweise der öffentliche Telefondienst, der Datenübertragungsdienst, der Zugang zu Notrufdiensten, die ausreichende Versorgung mit öffentlichen Sprechstellen (Publifone) oder Spezialdienste für Behinderte. Mit der Grundversorgung sollen von Vornherein eventuelle regionale und soziale Benachteiligungen beim Zugang zu den grundlegendsten Mitteln der gesellschaftlichen Kommunikation verhindert werden. Die Grundversorgung in der Schweiz umfasst neu zusätzlich zum analogen und zum ISDNAnschluss auch einen Breitband-Internetanschluss mit einer Übertragungsgeschwindigkeit von 600/100 Kbit/s (in Ausnahmefällen 150/50 Kbit/s).

Das Anliegen der Motion wurde mit der Erteilung der neuen Grundversorgungskonzession erfüllt. Die Motion kann daher abgeschrieben werden.

Bundesamt für Umwelt 2001 P 01.3628

Forst- und Güterstrassen. Beteiligung des Bundes an Sanierungsarbeiten (N 14.12.01, Lustenberger)

Die Annahme des Anliegens des Postulats war im Rahmen der vom Bundesrat eingeleiteten Waldgesetzrevision vorgesehen. Der Bundesrat hat die Botschaft vom 28. März 2007 zur Änderung des Waldgesetzes den eidgenössischen Räten vorgelegt. Die eidgenössischen Räte sind auf die Vorlage nicht eingetreten.

Das Postulat kann deshalb abgeschrieben werden.

2003 P 03.3261

Terrassenlandschaften der Schweiz (N 3.10.03, Schmid Odilo)

Das Postulat verlangt vom Bundesrat, die nötigen strategischen Anreize zu schaffen, um in enger Zusammenarbeit mit den interessierten Kantonen ein nationales Inventar der schützenswerten Terrassenlandschaften der Schweiz in die Wege zu leiten.

1980

Der Bundesrat hat bereits bei der Beantwortung des Vorstosses ein nationales Inventar als nicht sinnvoll taxiert, sich aber bereit erklärt, den Kantonen anzubieten, gemeinsam mit ihnen geeignete Grundsätze und Wege für die Erhebung und Erhaltung von Terrassenlandschaften auszuarbeiten. Entsprechend hat der Bund die durch die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz erarbeiteten Grundsätze und Instrumente zur nachhaltigen Entwicklung der Terrassenlandschaften unterstützt und diese Grundlagen den Kantonen zur Verfügung gestellt. Zudem beachtet der Bundesrat bei seinen landschaftsrelevanten Tätigkeiten im Rahmen des geltenden Rechts und der vorhandenen finanziellen Mittel das Anliegen zur Erhaltung und Aufwertung von Terrassenlandschaften. Das Postulat kann somit abgeschrieben werden.

2004 M 02.3005

Waldgesetz. Kulturlandverlust durch wachsende Waldränder (N 18.03.04, Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie NR 01.443; S 29.09.04)

Vgl. P 01.3628.

2006 M 05.3471

Finanzhilfen für Pärke von nationaler Bedeutung (S 15.12.05, Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie SR 05.027; N 20.06.06)

Die Motion verlangt den Einsatz von Mitteln für Natur und Landschaft in einer Weise, dass die bisherigen Leistungen in den Kantonen weiterhin erbracht werden und Finanzhilfen für Pärke von nationaler Bedeutung gewährt werden können. Die Mittelverteilung soll in Absprache mit den Kantonen erfolgen und ist Gegenstand von Programmvereinbarungen. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) hat mit allen Kantonen Programmvereinbarungen zu Natur- und Heimatschutz, Renaturierung von Gewässern, Lärm- und Schallschutzmassnahmen, Schutzbauten gemäss Waldsowie Wasserbaugesetz, Schutzwald, Biodiversität im Wald, Waldwirtschaft sowie Wild- und Wasservogelschutzgebiete ausgehandelt und mit neun Kantonen solche Programmvereinbarungen zur Schaffung von Pärken nationaler Bedeutung abgeschlossen. In den Vereinbarungen ist unter anderem festgelegt, welchen finanziellen Beitrag der Bund zur Errichtung der Pärke leistet. Ende November 2008 sind diese Vereinbarungen in Kraft getreten.

Die Motion kann somit als erfüllt abgeschrieben werden.

2006 M 04.3664

Bessere Koordination von Umweltschutz und Raumplanung (S 16.06.05, Kommission für Rechtsfragen SR 02.436; N 4.10.06)

Die Motion beauftragt den Bundesrat, im Bereich des Vollzuges und der Gesetzgebung Massnahmen vorzuschlagen, mit denen die Koordination von Umweltschutz und Raumplanung gewährleistet wird. Zudem soll die Projekt-UVP dadurch entlastet werden, dass mit den raumplanerischen Entscheiden stufengerecht die wesentlichen Voraussetzungen für die umweltgerechte und rasche Realisierung von Bauvorhaben geschaffen werden. Der Bundesrat hat seinen Bericht «Bessere Koordination von Umweltschutz und Raumplanung» in Erfüllung der Motion 04.3663 am 3. September 2008 vorgelegt. Darin schlägt der Bundesrat folgende Massnahmen vor: Auf Gesetzesstufe, namentlich im Umweltschutz- und Raumplanungsgesetz, soll die Koordination generell geregelt werden. Zudem sollen Vorgaben gemacht werden, wie die Umweltwirkungen von Raumplänen (insbesondere von Sachplänen des Bundes und von Richtplänen der Kantone) bereits während deren Erarbeitung beurteilt werden können.

1981

Die Verordnungen der einzelnen Umweltschutzbereiche sollen systematisch überprüft werden. Der Bundesrat wird hier Änderungen vornehmen, damit Umweltschutz- und Raumplanungsrecht besser koordiniert werden können.

Um den Vollzug besser abzustimmen und möglichst zu vereinheitlichen, werden die betroffenen Bundesämter, insbesondere ARE und BAFU, Vollzugshilfen aktualisieren oder den Kantonen neue zur Verfügung stellen.

Die Motion kann somit als erfüllt abgeschrieben werden.

2007 M 05.3499

Einheitliche Luftreinhaltevorschriften in der ganzen Schweiz.

Keine unnötigen Wettbewerbsverzerrungen (S 15.12.05, Jenny; N 21.06.06; S 7.03.07)

Die Motion verlangt eine Regelung für einen einheitlichen Vollzug der Luftreinhaltevorschriften in der ganzen Schweiz. Zudem sollen die geltenden Vorschriften auf ihre Praxistauglichkeit überprüft und wo nötig angepasst werden. Die Motion wurde im Zweitrat abgeändert. Demnach sollen der Vollzug der Luftreinhaltevorschriften beim Einsatz von Baumaschinen mit Partikelfiltern in Bezug auf Leistung und Alter der Maschinen sowie die Einstufung der Baustellen in der ganzen Schweiz harmonisiert werden. Der Ständerat als Erstrat hat der Änderung des Motionstextes zugestimmt. Mit der Änderung der Luftreinhalteverordnung (LRV) vom 19. September 2008 hat der Bundesrat das Anliegen der Motion umgesetzt. Die Motion kann somit als erfüllt abgeschrieben werden.

2007 M 07.3311

Renaturierung von Fliessgewässern. Gegenentwurf zur Volksinitiative «Lebendiges Wasser» (S 4.10.07, Epiney N 6.12.07)

Die Motion beauftragt den Bundesrat, einen Vorschlag namentlich zur Änderung von Artikel 15b des Stromversorgungsgesetzes zu unterbreiten: Auf die Übertragung der Hochspannungsnetze soll ein Zuschlag von 0,1 Rappen pro Kilowattstunde erhoben werden. Dieser Zuschlag soll für die Finanzierung von Projekten zur Renaturierung von Fliessgewässern eingesetzt und als Gegenentwurf zur Volksinitiative «Lebendiges Wasser» vorgelegt werden. Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie SR hat dem Parlament am 12. August 2008 einen Entwurf zur Änderung des Gewässerschutzgesetzes als indirekten Gegenentwurf zur Volksinitiative «Lebendiges Wasser» unterbreitet. Die Motion kann somit als erfüllt abgeschrieben werden.

2008 M 07.3418

Anpassung der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (S 4.10.07, Hofmann Hans; N 13.03.08)

Die Motion fordert die rasche Anpassung der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV) mit Anhang an das am 20. Dezember 2006 geänderte Umweltschutzgesetz (USG). Die Änderungen der UVPV sollten schrittweise bis Juni 2008 in Kraft gesetzt werden. Am 19. September 2008 hat der Bundesrat die UVPV entsprechend dem geänderten USG angepasst. Im Sinne der Motion unterliegen sieben Anlagetypen künftig nicht mehr der UVP-Pflicht. Bei acht Anlagetypen wurden die Schwellenwerte für die UVP-Pflicht angehoben bzw. mit erleichternden Attributen ergänzt. Darüber hinaus wurde das Verfahren für Gesuchstellende vereinfacht. Diese Änderungen sind am 1. Dezember 2008 in Kraft getreten.

Die Motion kann somit als erfüllt abgeschrieben werden.

1982

2008 M 08.3004

Forderung nach besserer Koordination zwischen Raumplanung und Umweltschutz (N 13.03.08, Kommission für Rechtsfragen NR 07.046; S 12.06.08)

Die Motion beauftragt den Bundesrat, die Motion 04.3664 «Bessere Koordination von Umweltschutz und Raumplanung» unverzüglich und vordringlich zu behandeln.

Der Bundesrat hat seinen Bericht «Bessere Koordination von Umweltschutz und Raumplanung» in Erfüllung der Motion 04.3663 am 3. September 2008 vorgelegt.

Die Motion kann somit als erfüllt abgeschrieben werden.

Bundesamt für Raumentwicklung 2004 M 04.3260

Alpenkonvention und Berggebiet (S 15.6.04, Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie SR, 01.083; N 21.9.04)

Die Motion beauftragt den Bundesrat aufzuzeigen, inwiefern das bestehende Landesrecht mit Blick auf die Durchführungsprotokolle der Alpenkonvention eine nachhaltige Entwicklung des Berggebietes sicherstellt und gegebenenfalls die dazu notwendigen Massnahmen und Gesetzesänderungen vorzulegen. Nach verschiedenen Vorarbeiten hat das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete (SAB) und die Association Suisse pour le Service aux régions et communes (SEREC) beauftragt, einen Bericht zur Beantwortung der in der Motion aufgeworfenen Fragen zu erarbeiten. Der Bundesrat hat die Empfehlungen der Experten in einem kurzen Bericht erläutert und mit weiteren Einschätzungen und Fakten ergänzt.

Eine nachhaltige Entwicklung im Berggebiet lässt sich ohne entsprechende Anstrengungen in sämtlichen Politikbereichen sowohl auf nationaler als auch internationaler Ebene nicht erreichen. Der Bericht macht jedoch deutlich, dass von Seiten des Bundes bereits heute verschiedene konkrete Massnahmen getroffen wurden, mittels derer sich eine möglichst ausgewogene Entwicklung im Berggebiet erreichen lässt (Infrastrukturfonds, Teilrevision des Raumplanungsgesetzes 2007, Pärke von nationaler Bedeutung, Agrarpolitik 2011, garantierte Grundversorgung, Massnahmen gegen Naturgefahren).

Der Bericht macht im Weiteren deutlich, dass die Alpenkonvention und im Speziellen die Durchführungsprotokolle der Alpenkonvention sich nicht negativ auf die Entwicklung der Berggebiete auswirken. Der von den Fachleuten vorgenommene Vergleich zwischen Alpenkonvention und den einzelnen schweizerischen Politikbereichen hat zudem bestätigt, dass die schweizerische Gesetzgebung und die Praxis die in den Durchführungsprotokollen formulierten Mindestanforderungen bereits erfüllen.

Die Motion ist damit erfüllt und kann abgeschrieben werden.

2005 P 04.3583

Umnutzung von Industrie- und Gewerbebrachen. Förderung (N 18.3.05 Leutenegger Oberholzer)

Das Postulat verlangt vom Bundesrat, dem Parlament einen konkreten Massnahmenplan zur Förderung der Umnutzung der wenig oder nicht genutzten Industrieund Gewerbeareale vorzulegen. Der Umstand, dass der Umfang der Brachflächen trotz zahlreicher Umnutzungsprojekte in den letzten Jahren nicht abgenommen hat, unterstreicht die Notwendigkeit konkreter Massnahmen. Der Bundesrat hat daher am 18. Juni 2008 einen entsprechenden Bericht («Umnutzung von Industrie- und 1983

Gewerbebrachen ­ Massnahmen zur Förderung») verabschiedet. Wo der Bund selbst Nutzer oder Eigentümer von Brachflächen ist (armasuisse, SBB, BBL), will er sich in den kommenden Jahren verstärkt für deren Weiternutzung einsetzen. Im Weiteren soll künftig internationales und nationales Knowhow besser für die interessierten Kreise aufbereitet und mit einer Brachflächen-Übersicht, die Auskunft über Anzahl, Verteilung und Grösse solcher Flächen gibt, mehr Transparenz geschaffen werden.

Das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) unterstützt derzeit zwei innovative Vorhaben in den Kantonen Waadt und Luzern, die sich namentlich mit der Umnutzung von Industriebrachen befassen, damit konkrete Erfahrungen gesammelt und für weitere Vorhaben allgemein zugänglich gemacht werden können. Auf normativer Ebene schliesslich zielt der Vernehmlassungsentwurf zu einer Revision des Raumplanungsgesetzes mit seiner klaren Ausrichtung auf die Siedlungsentwicklung nach innen ebenfalls auf eine verstärkte Nutzung von Brachflächen ab. Zu diesem Zweck sollen zudem auch die bestehenden Bestimmungen im Abfall- und Altlastenbereich überprüft werden.

Das Postulat ist damit erfüllt und kann abgeschrieben werden.

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