Qualifikationsentscheid Die Eidgenössische Spielbankenkommission verfügte am 22. April 2009: 1.

Gestützt auf die Artikel 3 SBG und 60 VSBG werden die gemäss Punkt B Pokerturnierformate als Geschicklichkeitsspiele qualifiziert.

2.

Die Durchführung der Pokerturniere gemäss Punkt B ist unter Vorbehalt anderer rechtlicher, insbesondere kantonalrechtlicher, Bestimmungen und unter Vorbehalt anderer Auflagen zulässig.

3.

Die Verfahrenskosten von 600 Franken werden Simone Ricciardi auferlegt (Art. 112 ff. VSBG). Der nach Abzug des Vorschusses von 400 Franken verbleibende Betrag von 200 Franken ist nach Eintritt der Rechtskraft der vorliegenden Verfügung zu bezahlen.

4.

Dieser Entscheid wird den Kantonen mitgeteilt und im Bundesblatt publiziert.

5.

Zustellung an: ­ Ricciardi Simone, Via Cantonale 22, 6532 Castione

Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 3000 Bern 14 Beschwerde geführt werden.

5. Mai 2009

Eidgenössische Spielbankenkommission Der Direktor: Jean-Marie Jordan

Siehe auch: www.esbk.admin.ch

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2009-1009