Öffentliche Auflage eines Rodungsgesuchs im Rahmen von Unterhaltsarbeiten bei Nationalstrassen vom 9. Juni 2017

Das Bundesamt für Strassen ASTRA legt das folgende Rodungsgesuch auf: Im Rahmen von Vorausmassnahmen (provisorische Verlegung Rohrblockanlage) im Zusammenhang mit dem Ausbau Nordumfahrung Zürich muss in der Gemeinde Weiningen auf der Parzelle 3281 eine temporäre Rodung (289 m2) durchgeführt werden.

Gestützt auf Artikel 49a des Bundesgesetzes über die Nationalstrassen (SR 725.11) in Verbindung mit Artikel 46 der Verordnung über die Nationalstrassen (SR 725.111), Artikel 6 des Waldgesetzes (SR 921.0) sowie Artikel 5 der Waldverordnung (SR 921.01) legt das Bundesamt für Strassen folgendes Rodungsgesuch öffentlich auf.

I Öffentlich Auflage Das Rodungsgesuch liegt während der Auflagefrist bei folgenden Stellen während der ordentlichen Öffnungszeiten zur öffentlichen Einsichtnahme auf: Gemeinde Weiningen, Badenerstrasse 15, 8104 Weiningen Gemeinde Unterengstringen, Bauamt, Dorfstrasse 13, 8103 Unterengstringen II Die Auflagefrist dauert vom 21. Juni 2017 bis 20. Juli 2017 (30 Tage).

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2017-1568

BBl 2017

III Anhörung betroffener Dritter Wer nach den Vorschriften des Bundesgesetzes über das Verwaltungsverfahren (SR 172.021) oder eines anderen Spezialgesetzes des Bundes von der Rodung betroffen ist, kann innert der Auflagefrist gegen das Rodungsgesuch beim Bundesamt für Strassen, 3003 Bern, schriftlich mit Antrag und Begründung Einsprache erheben.

20. Juni 2017

Bundesamt für Strassen: Guido Biaggio Vizedirektor, Abteilungschef

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