Verfügung betreffend Verkehrsanordnungen wegen Baustelle auf der Nationalstrasse A1/A12 EP Stadttangente Bern, Teilprojekt C7, Anschluss Weyermannshaus, Vorarbeiten 2009, Kanton Bern vom 4. August 2009

Das Bundesamt für Strassen (ASTRA), gestützt auf die Artikel 2 Absatz 3bis, 3 Absatz 4 und 32 Absatz 3 des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 19581 und die Artikel 107 Absätze 1 und 5, 108 Absätze 1, 2 Buchstabe a, 4 und 5 und 110 Absatz 2 der Signalisationsverordnung vom 5. September 19792, verfügt: I 1. Ziffer 6 der Verfügung vom 2. Februar 2009 wird wie folgt geändert: ­

Die Abfahrtsrampe vom Weyermannshausviadukt Richtung Zürich (A12 zu A1) wird wie folgt für jeglichen Verkehr gesperrt: Samstag 5. September 2009 18.00 Uhr bis Montag 7. September 2009 05.00 Uhr.

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Die Auffahrtsrampe zum Weyermannshausviadukt Richtung Freiburg (A1 zu A12) wird wie folgt für jeglichen Verkehr gesperrt: Samstag 26. September 2009 18.00 Uhr bis Montag 28. September 2009 05.00 Uhr.

II Die Verkehrsanordnungen gelten gemäss Publikation vom 2. Februar 2009 bis zum Ende der Vorarbeiten (voraussichtlich Ende November 2009) III Einer allfälligen Beschwerde wird die aufschiebende Wirkung entzogen.

IV Gegen die vorliegende Verfügung kann gemäss Artikel 47 Absatz 1 Buchstabe b VwVG innert 30 Tagen Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat das Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder 1 2

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seines Vertreters zu enthalten; die Ausfertigung der angefochtenen Verfügung und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen, soweit der Beschwerdeführer sie in Händen hat. Detaillierte Unterlagen können während der Beschwerdefrist bei der ASTRA-Filiale Thun, Uttigenstrasse 54, 3600 Thun, eingesehen werden.

4. August 2009

Bundesamt für Strassen Der Vizedirektor: Jürg Röthlisberger

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