B Verordnung der Bundesversammlung über das Reglement des Fonds für die Eisenbahngrossprojekte
Entwurf
Änderung vom ...
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 30. September 20091, beschliesst: I Die Verordnung der Bundesversammlung vom 9. Oktober 19982 über das Reglement des Fonds für die Eisenbahngrossprojekte wird wie folgt geändert: Art. 2 Abs. 2 2
Die Erfolgsrechnung umfasst: a.
den Ertrag: dieser setzt sich zusammen aus den Fondseinlagen in Form von zweckgebundenen Einnahmen, aus der Aktivierung von Darlehen sowie aus Aktivzinsen auf den Darlehen;
b.
Betrifft nur den italienischen Text.
II Diese Änderung tritt am ... in Kraft.
1 2
BBl 2009 7207 SR 742.140
2009-2316
7249
Verordnung der Bundesversammlung über das Reglement des Fonds für die Eisenbahngrossprojekte
7250