Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement 08.407 Parlamentarische Initiative. Erleichterte Zulassung und Integration von Ausländerinnen und Ausländern mit Schweizer Hochschulabschluss Durch die Vorlage soll das Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (Ausländergesetz, AuG) so geändert werden, dass auch Personen aus Nicht-EU/ -EFTA-Staaten mit einem Schweizer Hochschulabschluss auf dem Arbeitsmarkt zugelassen werden, wenn ihre Erwerbstätigkeit von hohem wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Interesse ist. Weiter soll bei der Zulassung zu einer tertiären Ausoder Weiterbildung auf die Voraussetzung der «gesicherten Wiederausreise» verzichtet werden. Schliesslich sollen solche Bildungsaufenthalte bei einer späteren Erteilung einer Niederlassungsbewilligung unter bestimmten Voraussetzungen nachträglich angerechnet werden.

Vernehmlassungsfrist: 15. Oktober 2009 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Sekretariat SPK, Parlamentsdienste, 3003 Bern, Telefon 031 322 99 44, Fax 031 322 98 67 Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

7. Juli 2009

2009-1533

Bundeskanzlei

5071