Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 9818 Widersprechende OBI International Development and Service GmbH, Rheinweg 11, 8200 Schaffhausen, IR-Marke Nr. 664 219 «DEKO LINE» (fig.) gegen Widerspruchsgegnerin Deco Group, naamloze vennootschap, Lieven Gevaertlaan 10, B-3900 Overpelt, IR-Marke Nr. 955 166 «DECO LINE» (fig.)

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 17. Dezember 2008 Folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 9818 wird abgewiesen.

3.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

4.

Es werden keine Parteikosten gesprochen.

5.

Dieser Entscheid wird der Widersprechenden schriftlich und der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist mit Kopie des vorliegenden Entscheides einzureichen.

17. Dezember 2008

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

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2009-0051