Bekanntmachungen der Departemente und der Ämter

Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Departement des Innern Totalrevision des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 1989 über die Förderung der ausserschulischen Jugendarbeit (Jugendförderungsgesetz, JFG) Gestützt auf die Postulate Janiak (00.3469) und Wyss (00.3400 und 01.3350) und den Bericht des Bundesrates («Strategie für eine schweizerische Kinder- und Jugendpolitik») vom 27. August 2008 verfolgt die Totalrevision JFG insbesondere die folgenden Ziele: Verstärkung des Integrations- und Präventionspotenzials der Kinder- und Jugendförderung des Bundes durch Unterstützung offener und innovativer Formen der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen; gesetzliche Verankerung der Unterstützung der Eidgenössischen Jugendsession und Finanzierung von Massnahmen, welche die Beteiligung von Jugendlichen aus allen Bevölkerungsschichten an der Jugendsession fördern; Unterstützung der Kantone beim Aufbau und der konzeptuellen Weiterentwicklung ihrer Kinder- und Jugendpolitik; verstärkter Informations- und Erfahrungsaustausch mit Akteuren der Kinderund Jugendpolitik.

Vernehmlassungsfrist: 15. Januar 2010 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Sozialversicherungen, Geschäftsfeld Familie, Generationen und Gesellschaft, Effingerstrasse 20, 3003 Bern, Telefon 031 324 03 57, Fax 031 324 06 75, www.bsv.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

13. Oktober 2009

2009-2479

Bundeskanzlei

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