Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement Änderung des BG über die Ausländerinnen und Ausländer als indirekter Gegenvorschlag zur «Ausschaffungsinitiative» Die Änderung des Ausländergesetzes beinhaltet, dass die unbefristete und mit keinen Bedingungen verbundene Niederlassungsbewilligung generell nur bei einer erfolgreichen Integration erteilt werden soll. Bei schwerwiegenden Straftaten sollen ausländerrechtliche Bewilligungen konsequent widerrufen werden.

Vernehmlassungsfrist: 15. April 2009 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Migration, Stabsbereich Recht, Quellenweg 6, 3003 Bern-Wabern, Telefon 031 325 93 78, Fax 031 324 80 47.

Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

27. Januar 2009

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Bundeskanzlei

2009-0113