Notifikation (Art. 36 Bst. b VwVG) Fazliu Muhamet, geb. 15. Juni 1949, XZ-70000 Ferizaj, Kosovo, ohne Zustellungsdomizil in der Schweiz; 1.

Der Spruchkörper für den Entscheid in der Sache (C-2816/2007) setzt sich neu zusammen aus Richter Marc Steiner (Instruktionsrichter und möglicher Einzelrichter), Richterin Franziska Schneider und Richter Ronald Flury.

Daniel Peyer ist als Gerichtsschreiber eingesetzt.

2.

Ein allfälliges Ausstandsbegehren gegen die obgenannten Personen ist schriftlich innert 14 Tagen ab Veröffentlichung der vorliegenden Verfügung im Bundesblatt beim Bundesverwaltungsgericht einzureichen.

9. Juni 2009

Bundesverwaltungsgericht: Abteilung III

3642

2009-1300