Bekanntmachungen der Departemente und der Ämter

Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement Teilnahme am Aussengrenzenfonds Beim Aussengrenzenfonds handelt es sich um einen Solidaritätsfonds zur Unterstützung insbesondere jener Schengen-Mitgliedstaaten, welche aufgrund ihrer ausgedehnten Land- und Seegrenzen auf Dauer hohe Kosten für den Schutz der SchengenAussengrenzen tragen. Der Fonds soll dazu beitragen, die Effizienz der Kontrollen und damit den Schutz der Aussengrenzen zu verbessern sowie die illegale Einreise zu verringern. Für den Zeitraum vom 1. Januar 2007­31. Dezember 2013 wurde für den Aussengrenzenfonds ein Gesamtbetrag von 1820 Millionen Euro festgesetzt.

Für die Schweiz beträgt dieser Beitrag jährlich durchschnittlich 15 Millionen Franken. Die Schweiz kann ihrerseits Projekte in der Höhe von jährlich 3­5 Millionen über den Aussengrenzenfonds finanzieren lassen.

Vernehmlassungsfrist: 11. Dezember 2009 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Migration, Quellenweg 6, 3003 Bern-Wabern, Telefon 031 325 93 78, Fax 031 324 80 47, www.bfm.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

22. September 2009

2009-2234

Bundeskanzlei

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