Einleitung des Prüfungsverfahrens im Zusammenschlussvorhaben Post/NZZ/Tamedia und Post/Tamedia (Art. 32 und 33 des Bundesgesetz vom 6. Oktober 1995 über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen [Kartellgesetz, KG; SR 251]) Am 28. April 2009 hat die Wettbewerbskommission die vollständige Meldung über das obgenannte Zusammenschlussvorhaben erhalten. Die Schweizerische Post (Post), die AG für die Neue Zürcher Zeitung (NZZ-Gruppe), Zürich, und die Tamedia AG (Tamedia), Zürich, planen die Zusammenlegung ihrer Aktivitäten im Bereich der Frühzustellung von Zeitungen.

Die vorläufige Prüfung des Zusammenschlusses zwischen der Post, der NZZGruppe und der Tamedia ergab Anhaltspunkte, dass eine marktbeherrschende Stellung im Bereich der Frühzustellung von Zeitungen begründet oder verstärkt werden könnte. Deshalb führt die Wettbewerbskommission (WEKO) eine vertiefte Prüfung des Zusammenschlusses durch.

Die Post, die NZZ-Gruppe und Tamedia planen die Zusammenlegung ihrer Aktivitäten im Bereich der Frühzustellung von Zeitungen. Dadurch entsteht eine neue Frühzustellorganisation, welche den Grossteil der Deutschschweiz und gewisse Teile der Romandie abdeckt.

Die vorläufige Prüfung durch die WEKO ergab Anhaltspunkte, dass durch den Zusammenschluss eine marktbeherrschende Stellung im Bereich der Frühzustellung von Zeitungen begründet oder verstärkt werden könnte. Deshalb wird die WEKO den Zusammenschluss einer vertieften Prüfung unterziehen. Eine zentrale Frage wird dabei sein, ob und in welchem Ausmass in der Frühzustellung potenzielle Konkurrenz zu Post, NZZ-Gruppe und Tamedia besteht, welche in den Markt eintreten könnten. Denn im Tätigkeitsgebiet der neuen Frühzustellorganisation sind keine oder sehr wenige andere Frühzustellorganisationen tätig.

Alle interessierten Unternehmen oder Personen können beim Sekretariat der Wettbewerbskommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Stellungnahmen müssen in schriftlicher Form erfolgen und spätestens zehn Tage nach dem Datum dieser Veröffentlichung beim Sekretariat der Wettbewerbskommission eintreffen. Sie können dem Sekretariat per Telefax (031 322 20 53) oder auf dem Postweg, unter Angabe des im Titel genannten Zusammenschlussvorhabens, an folgende Adresse übermittelt werden: Sekretariat der Wettbewerbskommission Monbijoustrasse 43 3003 Bern Parteirechte stehen gemäss Artikel 43 KG nur den am Zusammenschluss beteiligten Unternehmen zu.

30. Juni 2009

2009-1259

Sekretariat der Wettbewerbskommission

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