Bekanntmachungen der Gerichte

Notifikation (Art. 36 Bst. b VwVG) Mohammad Yousuf Fathai, geb. 1. Mai 1950, und Juma Bibi Fathai, geb. 2. Februar 1959, beide Afghanistan, ohne Zustellungsdomizil in der Schweiz; Das Bundesverwaltungsgericht verfügt in Anwendung von Artikel 63 Absatz 4 des Bundesgesetzes vom 20. Dezember 1968 über das Verwaltungsverfahren (VwVG; SR 172.021): 1.

Die Beschwerdeführer haben einen Kostenvorschuss von 600 Franken einzuzahlen.

2.

Dieser Betrag ist innert 30 Tagen ab Veröffentlichung der Verfügung im Bundesblatt zu Gunsten der Gerichtskasse (IBAN CH 54 0900 0000 3021 7609 6; SWIFT-Code: POFICHBEXXX) zu überweisen.

3.

Wird der Kostenvorschuss nicht innert der angesetzten Frist bezahlt, so wird auf die Beschwerde unter Kostenfolge nicht eingetreten.

25. August 2009

Bundesverwaltungsgericht: Abteilung III

5792

2009-1978