Bekanntmachungen der Departemente und der Ämter

Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement Totalrevision des Bürgerrechtsgesetzes Die Totalrevision des Bürgerrechtsgesetzes bezweckt die Herstellung der Kohärenz mit dem neuen Ausländergesetz hinsichtlich der Anforderungen an den Integrationsgrad und der Sprachkenntnisse; die Verbesserung der Entscheidgrundlagen und einer damit einhergehenden Sicherstellung, dass nur gut integrierte Ausländerinnen und Ausländer das Schweizer Bürgerrecht erhalten; die Reduktion des administrativen Gesamtaufwandes für den Bund durch Vereinfachung und Harmonisierung der Abläufe und Klärung der Rollen im Einbürgerungsverfahren.

Vernehmlassungsfrist: 22. März 2010 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Migration, Direktionsbereich Bürgerrecht und Integration, 3003 Bern-Wabern, Telefon 031 323 43 72, Fax 031 323 43 37, www.bfm.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

30. Dezember 2009

2009-3134

Bundeskanzlei

9149