Gesuch im militärischen Plangenehmigungsverfahren betreffend Gemeinden Häggenschwil und Waldkirch, Truppenübungsplatz Bernhardzell, Neubau Übersetzstelle Hiltern Mitwirkung und Anhörung vom 24. März 2009 Gesuchsteller:

Heeresstab Immobilien Heer

Gegenstand:

Ordentliches militärisches Plangenehmigungsverfahren nach dem Militärgesetz (SR 510.10) und der Militärischen Plangenehmigungsverordnung (SR 510.51).

Gesuchsdossier:

­ Projektbeschrieb ­ Planbeilagen

Mitwirkungs- und Nach Artikel 126 und 126d des Militärgesetzes in VerbinAnhörungsverfahren: dung mit Artikel 62a des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (SR 172.010) sind die betroffenen Kantone, Gemeinden und Fachbehörden des Bundes anzuhören, bevor die militärische Genehmigungsbehörde ihren Entscheid fällt. Während der Dauer der öffentlichen Auflage hat zudem die betroffene Bevölkerung Gelegenheit, bei den Gemeinden 9312 Häggenschwil und 9205 Waldkirch schriftliche Anregungen zu machen.

Öffentliche Auflage:

Die Gesuchsunterlagen können bei den Gemeinden 9312 Häggenschwil und 9205 Waldkirch vom 24. März 2009 bis 8. Mai 2009 eingesehen werden.

Einsprache:

Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder des Bundesgesetzes über die Enteignung (SR 711) Partei ist, kann seine Einsprache schriftlich und begründet innert 30 Tagen nach der Publikation im Bundesblatt, bis spätestens am 8. Mai 2009 bei den Gemeinden 9312 Häggenschwil oder 9205 Waldkirch zuhanden der militärischen Genehmigungsbehörde einreichen. Die eingegangenen Einsprachen und Stellungnahmen werden über den Kanton an die Genehmigungsbehörde weitergeleitet.

24. März 2009

1686

Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

2009-0629